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Abmahnradar – Abmahnung, Schutz

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Bei Lieferzeiten: Ist "Bald verfügbar" jetzt unzulässig?

Ein Abmahnklassiker traf Media Markt: Der Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar...“ im Onlineshop genügt laut OLG München nicht den gesetzlichen Informationspflichten zur Lieferzeit, weil der Liefertermin nicht klar ersichtlich ist.

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„Blitzversand“: Wenn wettbewerbsrechtlich der Blitz einschlägt

Schlagwortwerbung kann gefährlich sein: Kürzlich traf es einen bei eBay tätigen Händler, der seine Angebote mit der Angabe „Blitzversand“ dekorierte. Leider entsprach hier die Praxis nicht ganz der Theorie – die Inanspruchnahme des „Blitzversandes“ war für den Käufer doch recht umständlich, ohne dass hierauf in der Werbung hingewiesen wurde.

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Erleuchtende Werbung? Zur Irreführung bei Lieferfristen

Die Angabe von falschen Lieferfristen ist ein „Klassiker“ unter den Abmahn-Fallen. Das musste dieses Jahr wieder ein Onlinehändler feststellen, der Beamer-Lampen mit einer recht kurzen Lieferfrist bewarb, obwohl die Lampen zu dieser Zeit gar nicht erhältlich waren. Wieso man solche Werbeaktionen besser bleiben lässt und wie man Abmahnungen vermeidet, arbeitete das Landgericht Hamburg in seinem Urteil sehr schön heraus.

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