Kann ich einen Newsletter auch ohne Einwilligung des Empfängers versenden?
Auch in Zeiten der Geltung der DSGVO stellen sich Online-Händler und Marketingtreibende die Frage, ob Werbe-E-Mails auch ohne Einwilligung versendet werden können. Die gute Nachricht: Grundsätzlich bleibt das der Fall.
Newsletter ins Ausland
Beitrag von Vergleichsfuchs24
06.08.2024, 10:49 Uhr
Hallo, das gilt doch nur in Deutschland? Kann ich Newsletter an ausländische User z.B. in die USA oder England schicken ohne dass diese einwilligen?
Leitung Marketing
Beitrag von Christoph Böhm
24.03.2023, 11:51 Uhr
Guten Tag, danke für den tollen Artikel! Mich würde interessieren wie es mit E-Mail-Adressen von Bestandskunden-Unternehmen geht, die nicht während der Bestellung erhoben worden sind. Also bspw. wenn der Finanzleiter die Bestellung unterzeichnet, aber danach ein IT-Mitarbeter um Support oder eine Erweiterung seines Systems per Email anfragt, oder vom Finanzleiter bei der Bestellung in CC gesetzt wird? mfg Christoph Böhm
Sorgfältiger Beitrag
Beitrag von Jürgen Ryżek
22.01.2023, 15:05 Uhr
Danke für diesen wieder einmal sorgfältig recherchierten Beitrag. Meine ergänzende Frage dazu, ob dies alles auch für Newsletter-Empfänger gilt, die mit Double-Optin in die Newsletterliste kamen, auch ohne etwas gekauft zu haben. Außerdem würden wir Werbeplätze anbieten wollen, die inhaltlich kaum besser zu unseren Newsletter-Themen wie Krafttiere, Tierkommunikation, Schamanismus usw. passen könnten. Danke für Ihre Antwort.
Bitte überprüfen
Beitrag von Beate Fuchs
09.04.2021, 11:58 Uhr
Sehr interessanter hilfreicher Beitrag.
Folgenden Absatz aber bitte nochmal überprüfen und korrigieren:
"Darüber hinaus existiert auch eine zeitliche Begrenzung. Es ist nicht davon auszugehen, dass das mutmaßlich Interesse des Kunden an einer nachgelagerten Werbung im Laufe der Zeit verschwindet. Eine feste Zeitgrenze lässt sich allerdings nicht angeben, dass die Umstände des Einzelfalls ankommt."
Danke!
Gelungener Beitrag
Beitrag von Julia Wolf
08.01.2020, 14:49 Uhr
Es handelt sich meiner Meinung nach um einen sehr gelungenen eindeutigen Beitrag. Für mich stellt sich allerdings noch eine Frage, ob ich eine eMail an "Nichtkunden", deren Daten ich zB aus einem Telefonbuch habe, versenden darf, bei der ich um Einwilligung zu Erfassung der Daten bitte.
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