Relevante Änderungen für Onlineverkäufer: FAQ zur Geoblocking-Verordnung
Heute ist die Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten. Diese betrifft grundsätzlich auch den klassischen Onlinehändler. In der nachfolgenden FAQ soll auf die wichtigsten, für den Warenverkauf im Onlinehandel relevanten Fragestellungen eingegangen werden.
Anfrage: "EU Gebiete mit Sonderstatus - Bsp. Kanaren"
Beitrag von Ralf Ehlers
13.10.2022, 17:09 Uhr
Auch mich interessiert die Antwort bezüglich der sog. Sondergebiete vereinzelter Länder der EU. Darf man diese (so wie früher) weiterhin ausschließen?
Buchpreisbindung
Beitrag von Andreas
27.07.2019, 16:24 Uhr
Sie schreiben, dass ein Buch eines Webshops in Italien teurer angeboten werden kann, sofern der Kunde auch die Möglichkeit hat, im deutschen Shop zu bestellen. Wie ist es aber, wenn ein Buch in für den Versand nach Italien günstiger angeboten wird - und Deutschland der gebundene Preis?
EU Gebiete mit Sonderstatus - Bsp. Kanaren
Beitrag von ThorW
15.01.2019, 13:36 Uhr
Unser Shop liefert seit 03.12. an spanische Endkunden. Unter den ersten Bestellungen war direkt eine Order von den kanarischen Inseln, für die keine Umsatzsteuer berechnet werden darf, laut Versanddienstleister aber ein zusätzliches Dokument für die kanarische Einfuhrsteuer (IGIC) mitgeliefert werden muss. Diesen Mehraufwand möchten wir uns gern ersparen und Lieferung an solche Gebiete mit Sonderstatus gern ausschließen. Diese Gebiete sind aber Teil des gemeinsamen Binnenmarktes. Ist es rechtlich zulässig eine Lieferung nach Spanien anzubieten, nicht aber in Sondergebiete Spaniens wie die Kanaren?
Rolf / "bewehrt"
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
14.01.2019, 08:25 Uhr
Wir danken für den Hinweis :)
das Bußgeld hat sich bewährt
Beitrag von Rolf
12.01.2019, 20:25 Uhr
Sie schreiben im letzten Satz, dass "Verstöße gegen die Verordnung bußgeldbewährt sein werden" - eben da sich das Bußgeld bewährt hat - aber die Verordnung ist bußheldbeWEHRT. Grüße Rolf :)
Shop mit Versand nur für Deutschland
Beitrag von Andreas Bundesmann
05.12.2018, 20:47 Uhr
Wir haben einen Shop nur für DE eingerichtet.
In den Lieferbedingungen haben wir folgendes geschrieben: Wir bieten in diesem Shop kostenlosen Versand an. Wir liefern nur innerhalb Deutschland`s aus. Es gibt keinen Versand ins Ausland. Die Lieferzeit der Ware ist zwischen 5-7 Werktagen.
Reicht das so aus?
Und wie ist das bei Tabakprodukten
Beitrag von Ahnungslos
27.11.2018, 09:53 Uhr
In unserem Shop wird sichergestellt, das der Kunde "vor dem Checkout" bzgl. des Alter mittels seines Personalausweis oder Reisepass geprüft wird. Hier würde es schon bei den EU-Kunden scheitern, weil entsprechender Ausweis fehlt. Ohne Altersprüfung, jedoch keine Bestellung. Gibts hier Sonderregeln? Zumal die Ware nicht in die EU verkauft werden darf, da sie nur für Deutschland registriert ist. Unser angebot richtet sich deswegen nur an Bewohner der BRD.
Rechnung und Vorkasse
Beitrag von Frage
09.11.2018, 11:17 Uhr
Wenn ich in aktuell in Deutschland "Zahlung auf Rechnung" und "Vorkasse" anbiete aber nur "Vorkasse" ins EU / EWR Ausland ist das in Ordnung da ich allen Kunden eine Form der Banküberweisung anbiete oder muss ich jetzt auch "Zahlung auf Rechnung" ins Ausland anbieten?
Handlungsanweisung
Beitrag von FranG
27.10.2018, 15:45 Uhr
wird es dazu eine Handlungsanweisung geben?
Steuerrückforderungen bei Lieferung an Norwegen, Island und Liechtenstein
Beitrag von Wolfgang Ruf
24.10.2018, 16:42 Uhr
Die Verordnung gilt ja nicht nur für die EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch für die zum EWR gehörenden Länder Norwegen, Island und Liechtenstein. Hier stellt sich die Frage, ob bei Lieferung an Kunden aus diesen Ländern der Händler dann auch verpflichtet ist, Steuerrückforderungen abzuwickeln. Bei EU-Ländern ist das ja nicht der Fall.
Divers
Beitrag von NichtNochEineVerordnung
24.10.2018, 15:04 Uhr
Sie schreiben, Verstöße werden bußgeldbewehrt sein - wo nehmen Sie das her? In der VO selber steht ja gerade nichts dazu.
Gibt es denn schon eine zuständige Stelle nach Art. 7 I, bzw. Maßnahmen nach Art. 7 II in DE? Wie sieht es mit dem Verbraucherschutz aus? Angenommen der EU-Bürger holt sich die Ware in DE ab und fährt dann in sein EU-Land, Ware ist defekt. Dann gilt für mich die volle Kraft des Verbraucherschutzes in einem Land, dessen Markt ich gar nicht bedienen wollte (v.a. Versandkosten für Neuversand/Versand von Ersatzteilen, Abholkosten)? Dass man das Transportrisiko nur bis zur Lieferanschrift in DE trägt ist ja gut und schön, aber der Verbraucher ist nicht zur Bestätigung von Schäden verpflichtet, für ihn ist ein Transportschaden (den Begriff gibt es im Mängelrecht ja ohnehin nicht) immer ein Qualitätsmangel. Die ganz Schlauen werden also auch freiwillig Transportschäden an der Lieferadresse in DE nicht mehr quittieren, die Ware defekt ins EU-Land mitnehmen und dann den Schaden= Qualitätsmangel melden, um selber dem Aufwand einer zweiten Abholung in DE zu umgehen. Oder bleibt in solchen Fällen immer die Lieferanschrift aus dem Vertrag (also in DE) maßgeblich?
Frau
Beitrag von MJS
24.10.2018, 11:47 Uhr
Wenn man nichtdirekt in alle EU-Länder liefern möchte: Sollte man nun unter "5. Liefer- und Versandbedingungen" die Länder angeben in die man liefert und gleichzeitig angeben, dass alle anderen Kunden nur an eine Lieferanschrift in diesen Ländern beliefert werden?
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