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Leserkommentare zum Artikel

Handlungsanleitung: über Kleinanzeigen.de (früher: eBay Kleinanzeigen) rechtssicher verkaufen

In der Vergangenheit wurden auch Anzeigen auf der Anzeigenplattform "Kleinanzeigen.de" (früherer Name: „eBay Kleinanzeigen“) wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße abgemahnt, so etwa vom bekannten IDO-Verband aus Leverkusen. Durch eine technische Verbesserung der Plattform Kleinanzeigen.de ist es inzwischen dem Händler möglich, bereits online vollständig die notwendigen Rechtstexte zu hinterlegen. Die IT-Recht Kanzlei stellt eine Handlungsanleitung zur Verfügung, wie eine rechtssichere Gestaltung der eigenen Anzeige bei Kleinanzeigen.de möglich ist.

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Mehrwertsteuer auch für Kleingewerbe engeben?

Beitrag von Eugen Elisarow
09.04.2021, 13:59 Uhr

Ist eine Angabe der Mehrwertsteuer auch für Kleingewerbler nötig da diese davon befreit sind nach §19 UStG. Vielen Dank schonmal !

AGB, Widerruf, * im Titel, wirklich notwendig?

Beitrag von Sando
27.04.2020, 16:51 Uhr

Erstmal danke für die wertvollen Tipps.

Ich frage mich dennoch, ob die AGB und Widerrufsbedingungen pro Anzeige definiert werden müssen. Es handelt sich bei einer Kleinanzeige um eine Offerte, hier kann man nicht kaufen. Der Interessent muss anfragen, womit man ihn gleich über Rechte und Pflichten aufklären könnte. Die AGBs könnte man ggf. in den rechtlichen Angaben verlinken, aber jedes mal rein kopieren ist gefährlich, gerade wenn sich etwas ändert und man dann alle Anzeigen überarbeiten müsste.

Für mich ist eine Kleinanzeige vergleichbar mit einem Plakat an der Straße. Dort finden sich auch keine AGBs. Erst bei Kontaktaufnahme kriege ich die oder kann sie einsehen.

Der Stern im Titel, tut das wirklich Not? Reicht es nicht aus, direkt im ersten Satz auf die MwSt. hinzuweisen zumal in der App nichts von der Beschreibung zu sehen ist, daher irritiert der * eher und führt dazu, dass jemand in der Suchliste nach den weiteren Angaben zum * sucht.

Sucht man ein bisschen bei eBay Kleinanzeigen, so findet man kaum jemanden, der das umsetzt. In der Regel vollständiges Impressum und gut ist. Werden die nun alle abgemahnt? Ist ja kein kostenpflichtig kaufen ....

Nun gut. Vielleicht solltet ihr den gewerblichen noch als Tool den AnzeigenChef empfehlen, damit können sie sich wenigstens die Handarbeit sparen und müssen ihren Kram nur einmal pflegen.

Sonst Top Beitrag und danke für die Mühe und weiter so

Preisbindung

Beitrag von Jörg
21.01.2020, 15:05 Uhr

Aktuell haben wir ein Immobilienangebot, wir haben kurzfristig zugesagt zum angebotenen Preis. Jetzt laufen dort nach und nach neue Interessenten auf, die z.T. Preise über dem Preis in der Anzeige bieten. Wie rechtssicher ist diese Verfahrensweise, da aktuell der Immobilienmarkler die Preise hochgehen lässt. Gibt es hier nicht eine Preisbindung? Impressum und AGB´s sind ebenfalls nicht angegeben.

Über App ist nicht alles lesbar

Beitrag von Frank
17.08.2019, 15:03 Uhr

Hallo, ich habe gerade einen Artikel auf ebay-Kleinanzeigen (gewerblich) veröffentlicht. Alle links sind klickbar und man kann alles wunderbar lesen. Unter der App allerdings ist unter Rechtliche Angaben nicht alles lesbar. Es geht nur bis zur Mängelhaftung. Was kann man den da machen?

Wie sieht es bei Dienstleistungen aus?

Beitrag von Christoph Arndt
28.11.2018, 23:17 Uhr

Mir wurde heute Abend per E-Mail von den Ebay Kleinanzeigen mitgeteilt, dass man mein extra als gewerbliche Annonce mit einem vollständigen Impressum einschließlich USt-Id. vor rund zwei Jahren aufgegebenes Inserat gelöscht habe, weil sich irgendjemand darüber beschwert hätte. Originaltext:

--------------------------------------------------------

Lieber Nutzer!

Deine Anzeige wurde von unserer Plattform entfernt, da sie uns von anderen Nutzern mit dem Hinweis auf einen gewerblichen Hintergrund gemeldet wurde. Im Falle einer gewerblichen Nutzung sind bei eBay Kleinanzeigen besondere Pflichten zu beachten: https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/pflichten

Als gewerblicher Nutzer bist du verpflichtet, ein vollständiges Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) in deinen Anzeigen zu hinterlegen. Was gehört in ein Impressum? https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/rechtliche-angaben"

------------------------------------------------------------------------------------------ Alle hier genannten Ausführungen beinhalten den Verkauf von WAREN über einen Onlineshop. Ich aber biete meine Dienste als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher an. Hierzu bedarf es nach meinem Verständnis keines Onlineshops, keines Widerrufsrechts noch irgendwelcher AGBs, Rücktrittsklauseln usw.

Was kann ich tun? Ich werde mich auf jeden Fall von Ihnen hier beraten lassen. Die Löschung empfinde ich als absolut unangemessen, denn meine Annonce war als gewerblich und mit vollständigem Impressum aufgegeben worden. Letzteres wurde allerdings erst nach Anklicken sichtbar. Als symbolisches Honorar war 1,00 EUR angegeben, dies wurde im Text auch so erklärt.

MfG

C. Arndt, Wildberg

Rechtlich wieder überholt?

Beitrag von Oliver Kuscak
13.11.2018, 22:25 Uhr

Vielen Dank für diese kostenfreie Information.

Mir fallen dazu einige Punkte auf die etwas fraglich sind. 1. Ein Shop annonciert zwar online, aber alles als freibleibende Angebote / z.b Gebrauchtware die vorab besichtigt werden soll Autos oder oder. Wieso braucht es dann hier wirksame Widerrufsbelehrungen? Der Kaufvertrag kommt doch dann gar nicht zustande. 2. Datenschutzbestimmungen, AGB, Widerrufsbelehrung müssen doch einzeln als anklickbarer Link vorhanden sein. Hier einfach alles unter rechtliche Angaben setzen, ist doch gleichzusetzen mit dem Verbot unter dem Reiter Impressum auf einer Homepage die Datenschutzbestimmungen zu veröffentlichen. 3. Preisangaben bei Kleinanzeigen sind nicht rechtskonform. Hier fehlt: Die Ausweisung der MWST. 4. Kontaktfelder bei Ebaykleinanzeigen sind nicht verschlüsselt. Ebaykleinanzeigen behält sich vor die Nachrichten zu speichern, zu scannen oder manuell einzugreifen. Sofern kein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag hierzu besteht, ist eine Kommunikation bei Ebaykleinanzeigen unzulässig. Ebaykleinanzeigen lässt sich sogar noch den Service als Proversion teuer bezahlen.. Und selbst da besteht keine Rechtssicherheit. Im Grunde sind meines Erachtens solche Portale wie Kleinanzeigen durch den Gesetzgeber zu bösen Fallen für Gewerbetreibende geworden und somit illegalisiert worden! Schönen Dank auch liebe Politiker/EU

Punkt 4 noch erforderlich?

Beitrag von Christian Ehlers
01.02.2018, 07:40 Uhr

Wenn in den rechtlichen Angaben Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung hinterlegt sind (gilt hier die gleiche wie bei ebay?) muss dann Punkt 4 noch im Anzeigentext hinterlget werden? Allein mit Nennung der email-adresse im Anzeigentext hat ebay ein Problem - so bleibt nur Fax, Brief und das Kontaktformular.  Wie bekomme ich den link zur Plattform anklickbar, wenn kein html möglich ist? Bitte um einen kurzen Hinweis. Danke.

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