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Leserkommentare zum Artikel

FAQ – Kleines ABC zu Transportschäden bei Versandhandelsgeschäften (Update)

Der Online-Handel wächst und somit auch der Zeitdruck auf die Transportbranche. Dies kann dazu führen, dass auszuliefernde Waren nicht immer „mit Samthandschuhen angefasst“ werden und es zu Transportschäden kommt. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung bzw. den finanziellen Schaden, wenn ein Paket bzw. dessen Inhalt beschädigt ist? Können Händler die Verantwortlichkeiten schon im Vorfeld anders regeln, um nicht immer selbst für Schäden einstehen zu müssen? Da „Scherben“ vielleicht sprichwörtlich Glück bringen mögen, in der Realität aber für Verkäufer und Käufer zum ernsthaften Streitthema werden können, hat die IT-Recht Kanzlei einen Frage- und Antwortkatalog erstellt, der die wichtigsten Themen aus Händlersicht aufgreift.

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Schaden nach Dienstleistung

Beitrag von Melanie
16.06.2021, 12:10 Uhr

Wie verhält es sich, wenn jemand mit angemeldeten Kleingewerbe einen reparieren Gegenstand an den Kunden zurück schickt und dieser verloren gegangen ist? Im speziellen Fall handelt es sich um 10 Sammlerstücke, die einer Restauratorin zur Aufbereitung geschickt wurden. Es wurde demnach keine Ware verkauft, der Wert der Ware war aber nach Aufbereitung um einiges Höher als vorher. Wer kommt für den Arbeitslohn der Restauratorin auf?

Verkäufer reagiert nicht auf Mails wegen beschädigt angekommener Ware

Beitrag von Andreas Ernst
20.12.2020, 20:07 Uhr

Wenn man einen Artikel beschädigt bekommen hat, der Karton unversehrt war und angemahnt hat am gleichen Tag als man das Paket geöffnet hat, die Öffnung fotografisch dokumentiert hat und der Händler auf mehrfache Mails mit Mahnungen nicht reagiert was soll man dann machen? Ich hatte auch eine letzte Frist von 14Tagen per Mail an den Händler geschickt, mit der Bitte um Ersatz oder Kostenerstattung. Er hat nicht reagiert. Die Mails vorher wurden immer sporadisch beantwortet, angeblich wären die Fotos nicht in der Mail gewesen etc. Habe viermal die Bilder gesendet.  Soll ich jetzt eine Strafanzeige stellen? Ist allerdings kein hoher Betrag 17,8 Euro...

Danke für eine Antwort

office Management

Beitrag von Petra
28.02.2020, 08:54 Uhr

Wenn ich ein technisches Gerät eine SPedition übergebe und eine Versicherung abschliesse und das Gerät wird geliefert, die äußere Verpackung ist unbeschädigt und nach 14 Tage wird versucht, das Gerät in Betrieb zu nehmen und man stellt fest, dass innerhalb einige gravierende Schäde sind, die nur durch einen heftigen Aufprall aus mind 2 Meter Höhe kommen können.... ist das eindeutig ein Transportschaden, wie kann ich diesen geltend machen, wenn die Versicherung meint, den Schaden hätte man sehen müssen, oder zumindest binnen 7 Tage melden müssen. Das Gerät stand (das ist dokumentierbar) bis 30 Minuten vor Abholung durch die Spedition in Betrieb und hat Messungen korrekt durchgeführt. Welche Möglichkeiten habe ich? Warum schliesse ich eine Versicherung ab, wenn die Versicherung es "ablehnt" den Schaden anzuerkennen? LG Petra Demel

-

Beitrag von K
14.01.2020, 16:29 Uhr

Sollte bei einer Verpackung durch den Versand das Lable beschädigt sein und dadurch die Sicherheitshinweise oder auch allergenen Stoffe nicht mehr lesbar sein kann ich Reklamieren?

Frau

Beitrag von Jessica
16.11.2019, 14:25 Uhr

Unser Spediteur lagert für meinen Arbeitgeber auch Ware ein und verschickt diese dann von dort. Nun ist ein Packstück beschädigt beim Endkunden angekommen, er hat die Ware dennoch angenommen. Den Schaden hat er uns einen Tag später gemeldet... Fotos liegen uns vor. Nun streite ich mich mit dem Menschen aus der Schadensregulierung darum, ob unser Kunde das Packstück hätte annehmen dürfen, oder nicht. Fakt ist: Die Ware ist defekt und nun will niemand dafür aufkommen. Wie ist dort die Rechtslage?

Schaden am Gebäude bei Anlieferung

Beitrag von Elke
31.10.2019, 16:33 Uhr

Wer haftet, wenn bei der Lieferung eines Großgeräts über einen Onlineshop die ausliefernde Spedition mit dem Gerät die Treppenhauswand mehrfach beschädigt?

Transportschaden bei Drop-Shipping

Beitrag von Thorsten
17.10.2019, 15:55 Uhr

Wie verhält es sich denn, wenn der Großhändler meinem Kunden (in meinem Auftrag) die Ware direkt zusendet und diese einen verdeckten Transportschaden erleidet? Der Großhändler sagt derzeit, dass ihn das nicht berühre, da der Kunde die einwandfreiheit der Ware unterschrieben hat, sprich alles unser Problem. Wir sollen dafür in voller Höhe selbst aufkommen als Einzelhändler.  Vielen Dank für eine Einschätzung...

Herr

Beitrag von patrick pischel
08.10.2019, 19:24 Uhr

Wie verhält es sich wenn der Kunde Ware zb. von DHL oder DPD animmt und dann erst den Schaden festellt ? Der Kunde meldet sich beim Verkäufer welcher Ersatz leisten muss. Nun Reklamiert der Verkäufer den Schaden beim Paketdienst welche aber den Schaden tragen da der Käufer die Ware angenommen und Unterschrieben hat. Wie ist da die Lage ? Jeder weiß ja das die Fahrer keine Zeit haben auf eine Kontrolle der Käufer zu warten.

Einzelhändlerin

Beitrag von Hänsel
09.11.2018, 13:07 Uhr

Ich habe als Antikhändler über ein Onlineauktionshaus eine antike Skulptur verkauft und nach Frankreich versendet. Leider kam die Ware beschädigt an und anstatt mir die Ware zurückzuschicken hat der Käufer eine Reparatur veranlasst und möchte nun von mir die Kosten erstattet haben.Ist dies rechtlich vertretbar?

Änderung ab 1. Januar 2018?

Beitrag von Martin V.
13.08.2018, 12:59 Uhr

Wie ich durch die Links feststellen musste, existiert Absatz 4 des Paragraphen 474 BGB nicht mehr. Wurde dieser in Paragraph 475 Absatz 2 geschoben?

Könnte mein Händler diesen Absatz umgehen, indem ich als Verbraucher bei der Abholung der angeblich defekten Ware, einen Lieferservice beauftrage, da er die Kosten nicht erstatten will?

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