E-Mail-Signaturen für Unternehmen: Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
Meist enthalten E-Mails am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort. Eine Signatur mit Name und Anschrift fehlt nicht selten. Doch E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden für telefonische Rückfragen. Oftmals sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die IT-Recht-Kanzlei erläutert im heutigen Beitrag, wann eine Pflicht zur E-Mail-Signatur konkret besteht und wie sie zu erfüllen ist.
OMG
Beitrag von Tu felix Helvetia
01.07.2024, 15:09 Uhr
Als jemand, der vor 10 Jahren in die Schweiz gezogen ist, kann ich über all das und vieles anderes, was in Deutschland so veranstaltet wird, nur den Kopf schütteln.
In der Schweiz gibt es nicht nur nichts vergleichbares, vor allem fehlt das Instrument der Abmahnung ebenfalls ersatzlos.
Und siehe da: es funktioniert.
Das ist alles ausschließlich von Anwälten für Anwälte gemacht, verbessert das Leben der Menschen kein bisschen und das Land erstickt in Bürokratie.
Nun denn, lebt wohl.
Künstlerin
Beitrag von Heike
01.07.2024, 12:47 Uhr
Gilt das auch, wenn ich im Zuge einer etsy-Bestellung dem Käufer/der Käuferin via Mail mitteile, dass ich die Bestellung versendet habe?
Mitarbeiter sitzen im Ausland mit deutsche Signatur
Beitrag von Maik Dust
30.05.2024, 09:16 Uhr
Guten Tag,
wie im Betreff genannt, möchte ich gerne wissen, ob es erlaubt ist.
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Compliance Consultant
Beitrag von Larissa
25.04.2024, 09:22 Uhr
Gehört auch ein Prokurist zur Pflichtangabe in der E-Mail-Signatur oder lediglich die Geschäftsführer?
gilt das auch für Distributionen im Ausland?
Beitrag von Elisabeth
28.08.2023, 08:57 Uhr
Unsere Firma hat zwei Tocherfirmen im Ausland (UK und Dänemark/Norwegen), gilt dies auch für diese oder bezieht sich der Beitrag lediglich auf Firmen mit Sitz in Deutschland
E-Mail Signatur für Heilberufe
Beitrag von Sabine
23.08.2023, 15:45 Uhr
Vielen Dank für Ihre Antwort auf die Frage, die ich mir gestellt habe. Leider wird ihre Antwort nicht vollständig angezeigt. Würde mich über Ihre komplette Antwort sehr freuen. Vielen Dank schon mal
E-Mail-Signaturen für Heilberufe
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
22.08.2023, 09:33 Uhr
Guten Tag,
danke für Ihren Kommentar. Ärzte und Physiotherapeuten sind den freien Berufen zugeordnet. Für sie gelten bzgl. E-Mail-Signaturen die Empfehlungen gemäß Ziffer V. des Beitrages.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei
Gilt das auch für eine Arztpraxis?
Beitrag von Sabine
22.08.2023, 08:43 Uhr
Gilt das ganze auch für eine Arztpraxis oder eine Physiotherapie-Praxis?
Schell
Beitrag von Tobias
02.01.2023, 12:12 Uhr
Ist es auch notwendig, dass der Mitarbeiter, der z. B. auf eine Kundenanfrage per E-Mail antwortet, seinen Namen, zumindest den Nachnamen, unter der Nachricht stehen hat? Oder genügt dort beispielsweise ein "Customer Support".
DSB
Beitrag von Elisabeth Kohm
15.09.2022, 14:04 Uhr
Gilt die Pflicht zur E-Mail-Signatur auch für Persönliche Nachrichten innerhalb einer Plattform wie Xing oder LinkedIn?
Datenschutzbeauftragter
Beitrag von Stephan Senk
31.08.2022, 16:02 Uhr
Vielen dank für den interessanten Beitrag.
ich habe neulich eine E-Mail vom Datenschutz NRW bekommen, die haben das noch in E-Mails / Signatur mit verankert:
.... um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Wäre das sinnvoll generell so etwas einzupflegen?
Pflichtangaben für Vereine
Beitrag von bb
15.08.2022, 20:17 Uhr
Welche Pflichtangaben müssen eingetragene Vereine im Mailfooter aufführen? Gibt es besondere Pflichten für gemeinnützige Vereine?
E-Mail Signatur im Home Office
Beitrag von Axel B.
02.02.2021, 13:54 Uhr
Guten Tag, toller Aritkel, danke dafür! Ich hätte jedoch noch eine Frage zur aktuellen Lage und dem vermehrten arbeiten im Home Office. Der gemeldete Sitz der Firma als Anschrift in der Mail-Signatur ist klar - nur wenn man sich im Home Office befindet und dorthin auch Post versendet bekommen möchte und nicht in die Firma, wie vermerkt man das in der E-Mail Signatur? Darf man das überhaupt dort aufführen? Wenn ja, wie macht man es richtig? Es wäre klasse, wenn Sie hier eine Antwort hätten. Besten Dank im voraus und bitte gesund bleiben.
Email Disclaimer
Beitrag von Lydia Repnack
19.01.2021, 14:55 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, ist es richtig, das man in Deutschland den nachfolgenden Emaildisclaimer nicht verpflichtend verwenden und er ohne rechtliche Relevanz ist?
Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Vorab besten Dank
Frau Dr.
Beitrag von Malik
02.09.2020, 13:38 Uhr
Guten Tag,
wäre z.B. bei einem Newsletterversand auch eine Verlinkung des Impressums, etc. ausreichend?
Name des Verfassers Pflicht?
Beitrag von FARS
17.08.2020, 18:40 Uhr
Guten Tag,
muss der Name des Verfassers geschrieben werden oder reicht es so aus:?
-------- Mit freundlichen Grüßen XY Kundenservice
i.A. in E-Mail Signatur
Beitrag von Bergmann
03.03.2020, 11:47 Uhr
Ist die Angabe von 'i.A.' in E-Mails von Mitarbeitern an Kunden und Geschäftspartnern verpflichtend?
Gibt es hier eine Rechtssprechung??
ppa. in Mail-Signatur
Beitrag von Andreas R.
18.11.2019, 14:10 Uhr
Ich habe in letzter Zeit sehr oft gesehen, dass Prokuristen, dass ppa. in der Mail-Signatur anführen. Ist dies verpflichtend oder kann man das auch weglassen?
Herr
Beitrag von Michael
28.08.2019, 13:54 Uhr
Habe da ein umfassenderes Problem. Die Kleiderkreisel GmbH hat mir den Zugang verweigert ohne Abmahnung und ohne Begründung. Da es sowieso schwierig ist Kontakt aufzunehmen habe ich per Impressum ein Mail geschrieben. Die Antwort war weder eine Begründung noch eine wirkliche Antwort. Im E-Mail war überhaupt keine Signatur. Abgesehen davon, habe ich die AGBs nachträglich gelesen (die muss man auch erstmal finden) die meiner Meinung nach Punkte enthält die so nicht tragbar sind und Willkür alle Möglichkeiten bietet. Was kann man da machen - können die willkürlich jemand ausschließen? Das Thema Signatur ist sowieso vorhanden
Anzeige unzureichender E-Mail-Angaben
Beitrag von Karlheinz W.
27.08.2019, 13:41 Uhr
Hallo,
die spanische Niederlasung der zur Generali-Gruppe gehörenden "Europ Assistance"-Reiseversicherung hält es nicht für nötig, irgendwelche Angaben in ihrer E-Mail zu machen. Da das gesamte Gebaren auf Unlauterkeit hindeutet (Google: Europ Assistance), würde ich gerne wissen, wo ich diese unvollständigen E-Mails monieren kann.
Geschäftsleitungsassistenz
Beitrag von U. Peter
26.08.2019, 12:54 Uhr
Guten Tag,
unser Datenschutzbeauftragter sagte mir die USt-ID muss in die Signatur. Zur Info wir sind eine GbmH
Bestehende Geschäftsverbindung?
Beitrag von Michael Müller
02.03.2019, 13:42 Uhr
Zitat aus Ihrem Beitrag: "Der Angaben bedarf es außerdem nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen. Denn in diesem Fall, ist dem Empfänger der Absender der weiteren Korrespondenz bereits bekannt und demnach eine Wiederholung der Pflichtangaben entbehrlich." Darf ich fragen, wie Sie zu der Ansicht kommen? Das kann ich so den gesetzlichen Vorschriften nicht entnehmen. Adressen, verantwortliche Personen usw. können sich jederzeit ändern. Oder man kommuniziert mit verschiedenen Unternehmen die unter einem Konzernnamen auftreten. Trotzdem will ich bei jedem schriftlichen Kontakt immer genau wissen mit wem ich es zu tun habe bzw. wer ggf. haftet. Deshalb finde ich ihre Auslegung hier ein wenig merkwürdig und nicht im Sinne des Erfinders. Mit "bereits bekannt" ließe sich die Regelung ja fast immer umgehen. Ich hatte vor einiger Zeit eben diesen Fall, dass eine Tochterfirma eines Lieferanten mit mir in Kontakt trat, dabei auf jegliche Pflichtangaben verzichtete und damit ein großes Durcheinander zu meinem Nachteil angerichtet hat. Im folgenden Streitfall wurde sich dann mit der ausländische Muttergesellschaft herausgeredet. Deshalb finde ich Ihre Auslegung bedenklich und ich glaube so ist es nicht gedacht.
Nachricht
Beitrag von PML10derechte
25.02.2019, 13:44 Uhr
Hallo, ich würde gerne wissen in welches Adressfeld der Absender kommt? Vielen Dank schonmal im vorraus. LG PML10derechte
Freiwirkende Kraft
Beitrag von Reinhold Nürnberger
09.02.2019, 07:28 Uhr
Mein Schornsteinfeger gibt in seinen Schreiben, wie z. B. Rechnung, Feuerstättenbescheid etc., eine E-Mail-Adresse an.
Jedoch findet der Schornsteinfeger es nicht für nötig, eine empfangene E-Mail zu öffnen. Gibt es einen §, die ihn verpföichtet, wenn er eine E-Mail-Adresse angibt, diese auch zu bearbeiten? Vorab vielen Dank
Anhang?
Beitrag von Svend Müller
27.11.2018, 17:00 Uhr
Entfällt diese Pflicht wenn sich der Versender darauf beruft dass diese Angaben bereits aus einer bestehenden Geschäftsverbindung ergeben.
Zitat: der Kunde also bereits die erforderlichen Grundinformationen zu seinem Vertragspartner und dem gegenständlichen Geschäft erhalten hat. Diese Grundinformationen wurden Ihnen u.a. bereits auf dem Mietvertrag zur Kenntnis gebracht.
Kommunikation
Beitrag von Kersten
13.11.2018, 11:32 Uhr
Hallo, habe eine Frage bezüglich der Pflichtangaben zur Signatur einer GmbH - sind diese im selben Maße auch für eine gGmbH zutreffend oder gibt es da Abweichungen?
Vielen dank!
Absenderkennung
Beitrag von Sabine vom Stein
13.07.2018, 12:39 Uhr
Bei meinen Mitarbeitern kursiert das Gerücht, sie müssten vor ihren Namen die Kennung "i.A." stellen. Dies sei angeblich auch durch die DSGVO geregelt. Stimmt das?
Vertrieb und Marketing
Beitrag von Ramón Lull
11.06.2018, 15:01 Uhr
Hallo, zu der Frage von Frau Frauke Müller vom 16.05.2018 hätte ich auch gerne die Antwort gewusst oder einen Tipp wo ich eine Vorlage finden kann.
Vielen Dank.
37 Seiten Rechtstext
Beitrag von rudolf a. müllersen
09.06.2018, 11:35 Uhr
Hallo, ich habe von meinem Anwalt eine "Rechtmässige Signatur nach DSGVO" erhalten.
Jetzt hängen unter meiner Signatur ca. 37 Seiten Gesetz. Ist das nicht ein bisschen viel? Vorallem beim "Antworten" müsste man Kilometerweit scrollen. Sind wir Deutschen noch ganz Dicht? oder will man uns verarschen? Es ist klar das man seine Kunden informieren soll, aber inzwischen weis doch jeder Bescheid das es die DSGVO gibt? Warum muß man mit Rechtstexten um sich werfen wenn man einfach nur arbeiten will?
angestellt
Beitrag von Ich
08.06.2018, 14:45 Uhr
Hallo,
müssen bei Geschäft-E-Mails auch die Namen der Mitarbeiter enthalten sein? Bespiel: Onlinevertrieb mit 50 Mitarbeitern. Jeder Mitarbeiter bearbeitet E-Mails der Kunden. Bisher wurde immer der Name des jeweiligen MA's mit gesandt, der die Mail beantwortet hat. Kann der MA dies nun verweigern? Danke für eine Rückinfo.
Frau
Beitrag von Andrea Bigalke
23.05.2018, 13:53 Uhr
Beitrag von Frauke Müller vom 16.05.18
- Ich habe die gleiche Frage. Wo kann ich die Antwort dazu erlesen? Vielen Dank
Grafikerin
Beitrag von Frauke Müller
16.05.2018, 12:07 Uhr
Hallo. Mit der neuen DSGVO sind zur Zeit ja alle in Panik. Jetzt wurde an mich herangetragen, dass jede eMail als Signatur auch einen Hinweis haben muss, dass keine Daten weiter verarbeitet werden. Aktuelle habe ich, wie von Ihnen auch beschrieben, nur die "Firmendaten" in einer eMail-Signatur eingebracht. Müssen wirklich in Zukunft Rechtstexte unter jeder eMail stehen? Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort.
Freiberufler
Beitrag von EliAn
14.05.2018, 23:19 Uhr
Müssen Freiberufler nicht auch ein entsprechendes E-Mail Impressum haben? Wenn ich es nicht überlesen habe, steht dazu nichts im Artikel
E-Mail ohne Signatur mit Geschäftsbrief im Anhang
Beitrag von André
06.04.2018, 19:37 Uhr
Wir haben von einer Rechtsanwaltskanzlei eine E-Mail erhalten, die nichts außer einem pdf im Anhang enthielt. Es gab also weder eine Anrede, ein Anschreiben oder eine Signatur direkt in der E-Mail. Im pdf Anhang waren allerdings alle Informationen enthalten? Kann eine solche E-Mail rechtlich beanstandet werden?
Signatur kürzen im E-Mail-Verlauf
Beitrag von Christina
12.03.2018, 09:50 Uhr
Ist es ausreichend, bei der ersten Geschäfts-E-Mail die Signatur einzusetzen und bei Folgemails beim gleichen Betreff und Empfänger eine gekürzte Signatur zu verwenden? Gibt es hier Mindestpflichtangaben? Es geht darum, ob man im E-Mail-Verlauf Seiten sparen kann, sollte man doch Ausdrucke benötigen.
keiner
Beitrag von Nick
21.02.2018, 11:43 Uhr
Toller Artikel, vielen Dank hierfür! Allerdings fehlt mir eine Information, die ich so auch sonst nirgends im Web finden konnte:
Können die Angaben grundsätzlich in Englisch gemacht werden für international agierende Firmen oder muss hier zwischen Signatur für Inland und Ausland getrennt werden?
Vielen Dank im Voraus!
Dr.
Beitrag von Luisa
13.02.2018, 12:37 Uhr
Wie sieht es denn bei Körperschaften des öffentlichen Rechts aus? Unterliegen diese überhaupt diesen Pflichtangaben? Habe hierzu nichts finden können, danke für eine Info!
Genossenschaftsregister
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.02.2018, 12:19 Uhr
Völlig richtig -> vielen Dank für den Hinweis
Dr.
Beitrag von Hans-Juergen Richter
01.02.2018, 09:39 Uhr
Kleiner Hinweis: Genossenschaften sind nicht im Handelsregister (HRB) sondern im Genossenschaftsregister (GenR) registriert
Qualitätsmanagementbeauftragter-TÜV
Beitrag von J.R. Vierkant
09.01.2018, 11:52 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
sofern mehrere Geschäftsführer in einem Unternehmen zugegen sind, welcher wird zuerst aufgeführt? Evtl. vorzugsweise derjenige, der auch den Unternehmensnamen durch seinen Namen prägt?
Herr
Beitrag von Marc Götz
05.01.2018, 20:09 Uhr
Muss ein Angestellter in der Position eines Verkäufers bei einer Mail mit seinem Namen signieren oder darf er seine Anfrage im Namen aller dort Angestellten unterzeichnen. Bei vorab fehlender Signatur. Beispiel Darf ich fragen von wem ich gerade diese Mail erhalten habe?
ANTWORT Wir sind Klaus und Gina
Das Unternehmen hat mehr als 10 Standorte und es nur erkennbar welche Filiale geanwortet hat.
Danke für ihre Antwort
Wiederholte Frage und keine Antwort
Angaben bei Abwesenheitsnotiz (automatisch)
Beitrag von Sebastian E.
29.12.2017, 11:26 Uhr
Müssen diese Angaben (bspw. Handelregisternummer) auch bei einer automatischen Abwesenheitsnotiz mitversendet werden?
Dr.
Beitrag von Christiane Fetzer
12.12.2017, 15:02 Uhr
Dürfen die Pflichtangaben auch in einer Fremdsprache verfasst sein? Bei internationalem Kundenkreis empfiehlt sich Englisch, aber ist das juristisch akzeptabel? Oder muss die deutsche Fassung zusätzlich erscheinen?
weitere Hinweise
Beitrag von Andrea Kutter
16.10.2017, 10:22 Uhr
Hallo,
muss bei der Signatur auch der Hinweis erfolgen auf "..sind Sie nicht der korrekte Empfänger..." - "vertraulich behandeln..." und "..für Schäden durch unser Virenprogramm keine Haftung..." und dann noch auf englischer Sprache ? Oder ist das zuviel des Guten? Vielen Dank für eine Info.
Adresse
Beitrag von Sebastian
05.10.2017, 11:19 Uhr
Hallo, besteht eine Impressumspflicht auch für die Angabe der Adresse? Hintergrund: Unsere Firma ist offiziell an meiner Privatanschrift angemeldet und diese möchte ich nicht überall publik machen sondern stattdessen die Postfach-Anschrift angeben. Danke
-
Beitrag von TSehn
15.09.2017, 14:51 Uhr
Wie sicher ist Ihre Aussage, dass ein Link auf die Pflichtangaben unzureichend ist? Wenn große Unternehmen wie Telekom oder SAP die Pflichtangaben per Link in die Mail setzen hat das doch sicher deren Rechtsabteilung geprüft?
Herr
Beitrag von Jo
28.08.2017, 10:46 Uhr
Nein, schadet aber nicht.
Adresse?
Beitrag von Yves
20.03.2017, 21:54 Uhr
Die ladungsfähige Adresse wird gar nicht genannt? Die muss doch sonst immer mit angegeben werden. Ich frage mich insbesondere, ob der "Sitz der Gesellschaft" auch bei Angabe der einzigen Büroadresse des Unternehmens explizit aufgeführt werden muss. Das ist ja redundant.
Externe Mitarbeiter
Beitrag von Christoph Kempf
26.09.2016, 13:18 Uhr
Gibt es Pflichtangaben für externe Mitarbeiter, die im Namen eines zur Signatur verpflichteten Unternehmens handeln?
-
Beitrag von Matthias Petri
28.06.2016, 12:14 Uhr
Wie verhält es sich mit der Umsatzsteueridentnummer? Ist sie eine Pflichtangabe?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben