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Leserkommentare zum Artikel

Pflicht zur Rücknahme von Paletten und sonstigen Transportverpackungen beim Speditionsversand an Verbraucher nach VerpackG

Tagtäglich bringen Online-Händler bei der Abfertigung von Bestellungen eine Fülle von Verpackungen in Umlauf, die als Abfallprodukte erhebliche Umweltbelastungen begründen können. Auch nachdem das neue Verpackungsgesetz zum 01.01.2019 die bis dahin gültige Verpackungsverordnung abgelöst hat, verbleiben die meisten Verpackungen doch beim Verbraucher und werden von diesem einer ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung zugeführt. Wie verhält es sich aber, wenn der Verbraucher sperriges oder umfangreiches Verpackungsmaterial wie Paletten und Kartonnagen, die beispielsweise bei schweren Frachten im Rahmen des Speditionsversandes anfallen, nicht selbstständig entsorgen will?

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Dr.

Beitrag von Christoph Ebert
10.01.2023, 12:00 Uhr

Viele berechtigte Fragen, warum gibt es keine Antworten?

Müllvermeidung und Umwelt schonen

Beitrag von Alex Schmidt
30.04.2021, 14:03 Uhr

Warum funktioniert das neue Verpackungsgesetz nicht bei Hello-Fresh-Boxen und sonstigen Zulieferern von Nahrungsmitteln. Unter den Deckmantel der Wiederverwertbarkeit werden Kartonagen, "spezielle" Tüten (angeblich zu 96 % aus Papier) in den "Hausmüll" (Papiertonne) verklappt. Hier sollte das VerpackG ansetzen und die Rücknahme der "Boxen" inkl. Inhalt beim Hersteller einfordern. Das ist "moderne" Entsorgung zu Lasten den Bürgers analog der 70-iger Jahre wo jeder Dreck in die Flüsse gekippt wurde. Mal ein Ansatz an den Gesetzgeber, unsere Kinder werden es uns danken.

Kann per AGB die Rücknahme einer Einwegpalette ausgeschlossen werden?

Beitrag von Stefan L.
15.04.2021, 13:20 Uhr

Ich habe einen neuen Gartentisch bestellt. Der Tisch kam zerlegt in 5 großen Paketen auf einer Einwegpalette bsi vor die Haustür. Jetzt besteht natürlich das Problem die Einwegpalette wieder loszuwerden. In den Kofferraum passt sie nicht. Zersägen und im Haumüll entsorgen würde sehr lange dauern. Der Händler hat folgenden Satz in seiner AGB stehen:

"Gewisse Produkte werden mit einer Einwegpalette für einen einmaligen Transport vom Hersteller zum Verbraucher geliefert. Die Einwegpalette ist Bestandteil der Sendung und muss zusammen mit dem Karton und sonstigem Verpackungsmaterial vom Empfänger auf eigene Kosten entsorgt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Speditionen nehmen nur Mehrwegpaletten zurück." Ist das zulässig? Kann man sich so einfach seiner Verantwortung entziehen?

Verpackung bei Umzug

Beitrag von Böttcher
06.04.2021, 14:17 Uhr

Liebes IT-Team, bei mir geht es um Verpackung (Pappe, Plastik, Europaletten etc.) die meine Spedition bei Verpacken am Ursprungsort (Ausland) verwandt hat. Jetzt sagt die Spedition, dass die Firma, die die Ware vom Hafen zu unserem Zuhause in Deutschland bringt, die o.g. Verpackungen nicht wieder mitnimmt. Ist sie dazu nicht verpflichtet (nach VerpackG o.ä.) ? Danke für kurze zielführende Antwort. VG Böttcher

Herr

Beitrag von Max Schmidt
01.04.2021, 20:57 Uhr

Hallo liebes Team IT Recht Kanzlei, Der Verkäufer hat mir mit der Versandbenachrichtigung mitgeteilt, die Palette auf der die Ware geliefert wird für eine eventuelle Rücksendung aufzubewahren. Für mich eine nachvollziehbare Sache. Meine Frage ist nun, gilt das auch für Umverpackung der Ware, da ich diese gern bei Anlieferung kontrollieren möchte und ist der Verkäufer im Falle einer ausbleibenden Rücksendung verpflichtet die Palette zurück zu nehmen ohne das mir daraus weitere Kosten entstehen?

da lacht der Händler

Beitrag von Christian
18.03.2021, 14:20 Uhr

Ich finde den Artikel sehr interessant. Aber ich habe derzeit selbst das Problem, dass mir Ware (PC Stuhl) auf einer Einwegpalette geliefert wurde. Der Speditionsfahrer weigerte sich die Palette gleich wieder mitzunehmen, dann doch eher alles zurück. Auf Nachfrage bei dem Online Händler bekam ich zur Antwort, wenn die Palette zurück soll, dann nur mit Stuhl. Also ist am Ende der Verbraucher der "Dumme", da wie in meinem Fall der Stuhl ja benötigt wird und was bleibt mir übrig, Klagen? haha Und genau das wissen die Online Händler und verärgern die Kunden.

Verpackung von Solarpaneele 34 Stück

Beitrag von Abicht Heiko
05.03.2021, 08:52 Uhr

Ist die ausführende Firma verpflichtet, die Umverpackung ( große Pappe ) kostenlos zu entsorgen oder kann Sie eine Gebühr für die Entsorgung ? Mir wurde eine Gebühr von 80€ auferlegt !

riesiges Holzgestell von Glastüren

Beitrag von Michaela Ross
22.12.2020, 14:10 Uhr

Guten Tag, wir (Privathaushalt) hatten 3 Glastüren bestellt bei einem online Glastürenhandel. Die Glastüren wurden vergangene Woche per Spedition angeliefert, waren sehr gut verpackt - also große Pappe und zusammen auf einem ca. 2 m langen Holzgestell (Palette mit Aufbau), was an sich bestimmt 50 kg wog und dann vor der Haustür stand. Auf meine Anforderung an den Händler, das Gestell wieder abholen zu lassen, kam dann die Information, dass lt. Kleingedrucktem der Empfänger für die Entsorgung zuständig wäre. Meine Frage: ich das zulässig, dass das auf den Endkunden abgewälzt wird? Es wäre sehr aufwändig gewesen, das zu entsorgen - von der maßlosen Verschwendung eines gut und stabil zusammengezimmerten Gestells und des Holzes einmal abgesehen. Zum Glück hat sich spontan jemand gefunden, der das Gestell zersägt hat - und es nun verfeuern wird!

Europapaletten

Beitrag von Uwe Schmidt
14.12.2020, 17:43 Uhr

Guten Tag, wir haben (B2C) einen Spiegelschrank (individuell angefertigt nach Onlinekonfigurator) in Holzbox, fest verschraubt mit einer Europapalette per Spedition angeliefert bekommen. Muss der Händler diese Box und Palette zurücknehmen? Ich kann das Ihrem Text leider nicht klar entnehmen. Danke, Uwe Schmidt 

Rücknahme, oder umgehende Mitnahme?

Beitrag von IH
28.10.2020, 14:00 Uhr

Sehr geehrtes IT-Recht Team, da leider der Gestzestext nicht alle Eventualitäten abbilden kann ist einbe der vielen Fragen, ob eine Spedition, die im Auftrag eines Versenders (Inverkehrbringers) einer Ware verpflichtet ist die Transportverpackung (zu der wohl auch ein Ladungsträger wie eine Palkette zählt) diese UMGEHEND wieder mitzunehmen. Außer der Problematik mit Transportkapazität (Folgeladungen) kommt der Zeitfaktor des Auspackens erschwerend hinzu. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen IH

DHL Crosstrainer über Amazon mit Palette u. Karton

Beitrag von Ele Wittmann 31.3.2020
31.03.2020, 05:56 Uhr

Hallo, ich bekomme diese Woche die o.a. Lieferung. Muss DHL alles - Transport- und Umverpackung - wieder mitnehmen? Danke für die schnelle Antwort.

Rücknahmepflicht für Einweg-Transportpalette bei B2B?

Beitrag von Thorsten Heintke
26.11.2019, 09:42 Uhr

Als GmbH habenwir zwei Whiteboards bestellt. Diese wurden auf zwei zusammenmontierten Einwegpaletten von einer Spedition angeliefert. Nun stehen die Paletten bei uns rum und die Entsorgung ist unklar. Wer ist hier verantwortlich? Kann ich den Händler verpflichten oder muss ich die Paletten auf eigene Kosten entsorgen?

Fahrradlieferung vom Onlinehändler per Spedition

Beitrag von Fritz Bernaise
13.06.2019, 10:53 Uhr

Hallo, so, habe soeben ein online bestelltes Fahrrad per Spedition geliefert bekommen. Jeder kann sich vorstellen, dass das eine riesige Verpackung ist (Karton, vollflächig verpackt). Wie verhält es sich jetzt damit? Hätte der Fahrer der Spedition den leeren Karton mitnehmen müssen? Wie immer machen Fahrer in solchen Situationen auf doof. .... Mit der Verpackungsmenge sind wir gänzlich überfordert die im hiesigen Altpapier-Container entsorgt zu bekommen. Mal eben ins Auto packen fällt auch weg da nicht mobil. Was kann ich tun im Zuge des neuen Verpackungsgesetzes? Mit freundlichen Grüßen, Fritz Bernaise

Überarbeitung Beitrag

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
06.03.2019, 15:32 Uhr

Haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar und den Hinweis.

Da haben wir tatsächlich etwas durcheinander gebracht. Richtigerweise handelt es sich bei Paletten und Co. tatsächlich grundsätzlich um Transportverpackungen, wobei es für die Einordnung unerheblich ist, ob diese im Einzelfall an private Endverbraucher abgegeben werden.

Wir haben den Beitrag entsprechend überarbeitet.

Kollege

Beitrag von Pb
05.03.2019, 21:03 Uhr

Sehr geehrter Kollege,

die Lösung zur Palette ist so unvollständig. Sie haben die Systematik nicht verstanden.  Sie fliegen tatbestandlich schon mit der Serviceverpackung raus, weil diese gerade eine räumliche Nähe zwischen Befüllen und Abgabe  erfordert vgl. auch schon nach alter Rechtslage, eine Änderung ist diesbezüglich nicht eingetreten, auch der Gesetzesbegründung nicht entnehmbar.

Nach den Verwaltungsrichtlinien der ZSVR scheidet schön bei der Überquerung zur Abgabe über öffentliche Straßen diese räumliche Nähe aus.

Und die Abgabe an den Spediteur ist keine Abgabe an den Endkunden, da dieser entweder im Lager des Vertreiber steht oder von diesem beauftragt worden ist, „Erfüllung“ der Abgabe jedoch erst beim Endverbraucher eintritt.

Spannender wäre und ist ob der Versand speditiert sein kann, die Gesetzesbegründung zielt hier klar auf den Versandhandel respektive online Handel ob, vom grammatikalischen Argument könnte man darüber streiten, der das speditieren nicht mit eigenen Leuten defacto den Versand gleichsteht für beides bediene ich mich eines Frachtführers als Erfüllungsgehilfen.

Jedoch scheitern Sie hilfsweise spätestens bei der systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackung, da die Palette typischerweise abstrakt (!) gerade nicht bei privaten Endverbrauchern anfällt.

Darüber hinaus löst Ihre (unrichtige) Lösung ein riesiges Problem aus, da die genuinen Herstellerpflichten einseitig übertragbar wären mit der Folge das sogar der Verpackungshersteller aka Produzent  pflichtig wäre falls der Letztvertreiber dieses begehrt. 

Das passt im Ergebnis jedoch nach dem Sinn und Zweck nicht, da die Übertragungsmöglichkeit für die „Bäcker und Metzger“ als Entlastung geschaffen worden ist, verbunden damit dass sich der Hersteller / Vorvertreiber diesem Risiko des B2C Verbrauchs stellen kann, da die Verwendung sich geradezu aufdrängt. ( Tüten, pizzakarton etc) Dies trifft für Einweg Paletten jedoch gerade nicht zu, da diese vorwiegend im b2b Bereich eingesetzt werden.

Im Ergebnis liegt daher keine Serviceverpackung hilfsweise keine systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackung vor. 

Daher sind diese als Transportverpackung über die Rücknahmepflicht erfasst. Denn Sie argumentieren hier konkret mit der Anlaufstelle, richtigerweise müssen Sie hier wieder abstrakt bestimmen „typischerweise bestimmt“ als Tatbestandsmerkmal. Wo die Verpackung konkret anfällt ist völlig unerheblich. Typischerweise fallen Transportverpackungen Immer b2b an, Ausnahmen als Versandverpackungen wenn nicht speditiert.

Text ist veraltet!

Beitrag von Stefan D.
09.01.2019, 19:01 Uhr

Das Verpackungsgesetz hat zum 1. Januar 2019 die bisherige Verpackungsverordnung abgelöst...

Entsorgung von Baustellenverpackungen (kein Müll)

Beitrag von Jan
04.01.2019, 13:11 Uhr

Wie verhält sich es wenn der Hersteller seine Verpackungen über ein Entsorgungssystem lizensiert hat (z.B. Interseroh), dieser sich aber nicht rührt und die Sachen nicht entsorgt, weil gewisse Mindermengen nicht erreicht werden. Zudem werden entsorgungswillige Kunden mit einem mehrseitigen Formular von der Entsorgung generell abgehalten. Es wäre so, als wenn man die zum Grünen Punkt gehörenden Verkaufsverpackungen sortenrein sortieren und die einzelnen Herstellemengen dokumentieren und die Abholung dann von min. 2qm pro Fraktion beim Grünen Punkt anmelden müsste. Die Rücklaufquote wäre = 0. Eine Ablieferung an einem Wertstoffhof ist mit weiteren Gebühren belastetet, die kostenlose Rücknahme und politische Absicht dadurch ad absurdum geführt.

mfG 

nicht lizenzierte Transportverpackung beim Endverbraucher - wohin???

Beitrag von Handwerker
14.08.2018, 15:22 Uhr

Bleibt die Frage, was ist mit solchen Transportverpackungen, die beim privaten Endverbraucher landen, obwohl der Hersteller nicht an einem Dualen System teilnimmt, weil er die verpackte Ware als b2b-Ware klassifiziert hat. Darf also bspw. die Folie, die um Baumaterial gehüllt war, das auf eine private Baustelle geliefert wird, trotzdem in die Gelbe Tonne?

Klar und verständlich

Beitrag von Stefan Franke
26.07.2018, 11:39 Uhr

Danke für den Beitrag.

Ich finde es ist klar und verständlich dargelegt worden, das man als Onlinehändler nicht dazu verpflichtet ist Verpackungen zurückzunehmen die für den Transport zum Endkunden verwendet wurden.

Dabei ist es egal, ob die Ware beim Kunden direkt angeliefert wird, oder wie einer der Vorredner anführt er die Ware bei einem Paketshop abholt.

Palette

Beitrag von Andreas
28.06.2018, 15:03 Uhr

Mus jetzt jede Spedition paleten mit nehmen.? Ja oder nein?

Umkehrschluss "normale Pakete"

Beitrag von Markus Müller
10.08.2017, 13:19 Uhr

Bedeutet das im Umkehrschluss, dass "normal große" Transportverpackungen - sprich mehr oder weniger handliche Pakete aus Pappe und Karton - vom Versandhandel bzw dem Paketboten zurückgenommen werden müssen?

Der konkrete Fall wäre, dass ich meine Sendungen auf Grund der Zustellmoral des Paketboten regelmäßig in der Filiale abholen darf. Da der Transport größerer oder schwerer Pakete ohne PKW nach Hause sehr umständlich ist, ist die Überlegung den Versandkarton, direkt vor Ort zu entsorgen, dessen Inhalt im Übrigen meist aus mehreren kleineren Verkaufsverpackungen besteht, wie sie in jedem Laden zu finden sind und sich beispielsweise im Rucksack besser transportieren lassen. Desweiteren ist die Lieferung ja nicht bis zum Endkunden gelangt, sondern musste auf eigene Kosten (zb Fahrkarte) abgeholt werden. Damit erfüllt sich der Zweck der Transportverpackung bereits bevor die Lieferung ihren Bestimmungsort (Adresse im Liefervertrag/Wohnung) erreicht. Ich muss es mir quasi selbst liefern und benötige dazu die Verpackung nicht. Ist die Filiale verpflichtet die Versandverpackung zurückzunehmen?

Nicht verstanden

Beitrag von Juliane Schlattner
20.07.2017, 19:13 Uhr

Für mich,als Betroffene Laie ist ihr Text leider nicht ganz klar. Ich habe einen Kühlschrank von einem Internetanbieter  gekauft. Transportiert wurden in originalkarton, womit jede gerät eingepackt ist. Keine zusätzliche Verpackung - oder Befestigungsmaterial. Ist es trotzdem meine Aufgabe das zu entsorgen? Der Händler, der auch Geschäfte hat, kann so einfach seine Verpflichtung abwälzen?

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