Neue EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU : Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und Onlinehändler, die solche Geräte vertreibt, werden sich auf die neue EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) einrichten müssen. Der Anwendungsbereich der neuen WEEE wird erweitert und nach einer Übergangsfrist bis zum 15.08.2013 auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausgedehnt. Es bleibt bei der nationalen Registrierung, eine ursprünglich vorgesehene einheitliche EU-Registrierung ist gescheitert. Hersteller können jedoch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, in denen sie ihre Produkte verkaufen, einen Bevollmächtigten bestimmen, der die dortige Registrierung vornimmt. Es wird nicht mehr nötig sein, eine Niederlassung für die Aufgabe der Registrierung zu begründen.
Nachfrage Übergangsfrist 15.08.2018
Beitrag von Groffhans
20.03.2015, 12:29 Uhr
Guten Tag,
erstmal danke für den ausführlichen Beitrag. Eine Frage zur Übergangsfrist.
Bedeutet diese Frist bis zum 15.08.2018, daß wir als Online Technik Versand uns erst ab dann in Österreich, Frankreich und den anderen Ländern anmelden müßen. Oder ist eine Anmeldung sofort nötig (Bevollmächtigten stellen der im jeweiligen Land anmeldet )
Ich bedanke mich
R. Groffhans
Übergangsfrist für den offenen Anwendungsbereich
Beitrag von André Overbeck
28.06.2013, 18:00 Uhr
In Ihrem Abschnitt II. erläutern Sie die im Artikel 2 (1) der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU festgelegte Übergangsfrist für die Öffnung des Anwendungsbereiches. "Bis zum 14. August 2018 gilt im Wesentlichen der gleiche Begriff des Elektro- und Elektronikgerätes wie im geltenden ElektroG." "Ab dem 15.08.2018 werden grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte erfasst, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Ausnahmen benannt."
Im einleitendenen (fett gedruckten) Teil Ihres lesenswerten Artikels entsteht mit der Formulierung "nach einer Übergangsfrist bis zum 15.08.2013" aber leider zunächst der Eindruck einer 5 Jahre kürzeren Frist. Richtig müsste es dort lauten: "nach einer Übergangsfrist bis zum 14.08.2018" oder "nach einer Übergangsfrist am 15.08.2018".
Unabhängig von der festgelegten Übergangsfrist hat die EU Kommission gemäß Artikel 2 (5) den zukünftigen Geltungsbereich der Richtlinie, einschließlich der Unterscheidung zwischen Großgeräten und Kleingeräten in Anhang III bis zum 14. August 2015 zu überprüfen und das Ergebnis dem Europäischen Parlament und dem Rat zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen André Overbeck
Kleine Nachfrage
Beitrag von Heiko Grieff
10.04.2013, 08:08 Uhr
Vielen Dank für diesen ausführlichen Text!
Eine Nachfrage hätte ich noch :) Sind davon nur komplette und neue Elektronikartikel betroffen oder auch Einzelteile, bzw. Ersatzteile die Elektronische Bauteile beinhalten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe
Mit freundlichem Gruß
Heiko Grieff
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