Leserkommentare zum Artikel

FAQ: Satte Rabatte – Wie werbe ich richtig mit Preisnachlässen?

Werbung mit Preisnachlässen ist eine sehr effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken. Aus der hohen Attraktivität dieser Rabatte für den Kunden folgt allerdings eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr seitens den Werber, die oft strenge Voraussetzungen an die Inanspruchnahme des Preisvorteils stellen, ohne diese dem Kunden immer ausreichend kenntlich zu machen. Die folgenden FAQ sollen einen Überblick über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Werbung mit Preisnachlässen bieten.

» Artikel lesen


Werbung

Beitrag von Ruth Franek
08.01.2025, 17:48 Uhr

Werbung Prozente auf bis zu 3 Artikel auf den 1. = 10% auf den 2. = 15% auf den 3. = 20% Gelten die 10% auch wenn ich nur einen Artikel kaufe?

Preisnachlass nur mit App?

Beitrag von fiducia
11.12.2023, 14:36 Uhr

In letzter Zeit las ich bei drei Geschäften, dass der Preisnachlass NUR unter der Bedingung gewährt wird, dass ich als Kunde die App des Unternehmens herunterlade und nutze. Da frage ich mich wirklich, ob es rechtlich in Ordnung ist, mich dazu zu nötigen ein 1. ein Smartphone zu besitzen 2. dass meine Daten ungewollt an Drittunternehmen weitergegeben werden. 3. ich der Weitergabe oder statistischen Zwecken nicht widersprechen kann.

Aktualisierung des Artikels passend für das "neue" UWG?

Beitrag von C. Schermann
14.06.2016, 11:12 Uhr

Hallo und Servus,

werden Sie den Artikel dahingehend aktualisieren, dass die Referenzen auf das aktuelle UWG entsprechend angepasst werden? Jüngst hat sich der Gesetzgeber geregt und das UWG zum Teil sehr grundlegend zu überarbeiten, sodass Ihre Bezugnahmen auf die neuen Bestimmungen verweisen, sie aber inhaltlich auf Tatbestände bzw. Tatbestandsmerkmale des vorangegangenen UWG Bezug nehmen. Ich nehme aber an, dass sich inhaltlich bzw. der Sache nach sonst nur wenig an Ihrem Artikel ändern dürfte.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei