Impressumspflicht für geschäftlich genutzte Social-Media-Kanäle wie z.B. Facebook
Das LG Aschaffenburg hat in einem Urteil vom 19.08.2011 (Az.: 2 HK O 54/11) entschieden, dass Nutzer von „Social Media“ wie Facebook-Accounts eine eigene Anbieterkennung vorhalten müssen, wenn die Nutzer diese Accounts nicht nur rein privat nutzen. Daraus ergibt sich für alle geschäftlich genutzten „Social Media“-Kanäle eine eigene Impressumspflicht. Davon sind unserer Auffassung nach, nicht nur Facebook-Accounts, sondern auch YouTube-Channels, MySpace-Seiten und Twitter-Accounts betroffen.
Impressumpflicht bei social Media?
Beitrag von R. Mertens
17.05.2012, 22:22 Uhr
wozu die Diskussion über Impressumpflicht bei Social Media Seiten? Facebook selber hat doch auch kein "richtiges" Impressum auf der deutschen Seite...
Anleitung - Facebook Impressum
Beitrag von Walter Timo Panitz
03.11.2011, 08:26 Uhr
mit dem PDF können alle sehr einfach einen Impressum Reiter erstellen, die Anleitung wurde mit herrn Rechtsanwalt keller abgestimmt http://www.itratos.de/anleitungen/facebook/_impressum/anleitung_impressum_facebook-seiten_ITRATOS.pdf
Alles schön und gut...
Beitrag von Karl
01.11.2011, 11:36 Uhr
... aber wo ist bitteschön hier Ihr Impressum?
http://dl.dropbox.com/u/2367136/fbinfo.jpg
Aktueller Abruf über die offizielle Facebook-Iphone-App...
IT-Recht Kanzlei
Beitrag von Individuelle Reiter für Facebook-Seiten
28.10.2011, 17:02 Uhr
Eine Anleitung zum Erstellen individueller Reiter für Facebook-Seiten finden Sie z.B. unter http://www.schwindt-pr.com/iframetabs.pdf
Reiter anlegen nicht möglich
Beitrag von Harald Littschwager
28.10.2011, 16:57 Uhr
Die Anwendung Static-FBML, mit welcher man früher Reiter anlegen konnte existiert in Facebook nicht mehr. http://allfacebook.de/news/jetzt-facebook-verhindert-static-fbml-neuinstallationen Beste Grüße, Harald
Facebook Impressum
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
28.10.2011, 16:50 Uhr
Gerne machen wir Sie in dem Zusammenhang auf die lebhafte Diskussion in unserem Facebook-Account aufmerksam: http://www.facebook.com/itrechtkanzlei.de
Wie, wenn es...
Beitrag von Cicero van Stain
28.10.2011, 16:46 Uhr
...keine Möglichkeit gibt, um ein Impressum darzustellen? Ich wüsste wirklich nicht, wie ich z.B. bei meinem Twitter-Account noch ein Impressum einfügen sollte, wenn man seine Tätigkeit in der Bio etwas vorstellen möchte, diese aber nur auf 160 Zeichen beschränkt ist.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben