Leserkommentare zum Artikel

Botox und Hyaluronsäure: Faltenbekämpfung unter ärztlichem Vorbehalt

Im Kampf gegen Falten und Runzeln kommt immer öfter die chemische Keule zum Einsatz: Botox und Hyaluron sollen durch verschiedene Wirkmechanismen das Gesicht glatt und faltenfrei erscheinen lassen. Diese Methoden sind jedoch mitunter riskant; es bestehen medizinische Risiken für den Patienten und juristische Risiken für den Anwender. Denn nicht jeder Berufszweig, der sich mit der Verschönerung des menschlichen Antlitzes beschäftigt, darf hemmungslos Botox und andere Stoffe in das schlaff gewordene Gewebe injizieren – und dann auch keine Werbung hierfür betreiben.

» Artikel lesen


Heilpraktiker und botox

Beitrag von Lulu
25.02.2019, 10:44 Uhr

Hallo, Dürfen Heilpraktiker ab 2018 wirklich botox unterspritzen wenn sie von irgendwo Botox in der Hände bekommen? Mir worde letztens angeboten bei eine HP botox Behandlung aber bei nachfrage wo hier das medikament kommt habe ich keine Antwort bekommen.

Mit freundlichen Grüßen Lulu

Ist mir als Zahnärztin mit Heilpraktikerausbildung Botoxinjektion erlaubt?

Beitrag von dr. anja peschel
20.06.2014, 09:07 Uhr

Das den Zahnärzten eine Behandlung mit Botulinumtoxin ausserhalb des Mundbereiches nich erlaubt ist, ist mir bekannt. Wie schaut es nun damit aus als Zahnarzt (Möglichkeit des ERhalts verschreib ungspflichtiger Medikamente) in Kombination mit einer Ausbildung als Heilpraktiker, welche nach HPG Haut unterspritzen dürfen? Können Sie mir hier weiterhelfen?

Heilpraktiker

Beitrag von H.G.Geist
03.03.2012, 12:50 Uhr

Für Botox trifft die Verschreibungspflicht zu, für Hyaluronsäure (Filler) nicht. Deshalb dürfen auch Heilpraktiker Fallten mit Hyaluronsäure unterspritzen. MfG H.G.Geist

Richtig

Beitrag von C. Engel
12.08.2011, 13:25 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Werner, Sie haben natürlich völlig recht. Die angeführten Urteile beschäftigen sich nur mit dem heilberuflichen Vorbehalt, daher ging der Artikel nicht näher auf die Verschreibungspflicht ein. Ich habe mir nun dennoch erlaubt den Arztvorbehalt in den Text einzupflegen. MfG C. Engel

Botox und Filler

Beitrag von Dr. med. Werner
10.08.2011, 16:48 Uhr

BOTOX ist ein verschreibungspflichtiges Medikament, zu finden in der Liste verschreibungspflichtiger Medikamente unter: Clostridium botulinum und nicht unter BOTOX. Siehe auch Arzneimittelverordnungsgesetz.

Daher ist Heilpraktikern die Anwendung von Botox untersagt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. W.

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei