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Leserkommentare zum Artikel

Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn

Ein Geschenkgutschein ist für viele Anlässe eine tolle Idee. Der Kunde zahlt dem Händler einen bestimmten Betrag und erhält dafür eine Urkunde, die er verschenken kann. Doch oft geraten diese Geschenkgutscheine in irgendeiner Schublade in Vergessenheit und werden erst lange nach dem Ausstellungsdatum wiederentdeckt. Doch ist der Gutschein dann nicht schon längst verfallen? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt das OLG München beschäftigt und befunden, dass sich die Gültigkeit von Gutscheinen an der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren orientieren muss.

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Frau

Beitrag von Bach
13.04.2023, 20:14 Uhr

Ich habe auch zwei mydays Gutscheine im Wert von 189,€ . Das Hotel ist pleite und mydays bietet es trotzdem noch an!!! Ich habe auch mehrfach mydays kontaktiert. Aber nichts Ich bekomme auch kein Geld zurück!! Ich kann nur warnen vor diesen Gutscheinen ,Hände weg!!!!!

Herr

Beitrag von Rechtsanwalt Peter Mauss
07.03.2022, 15:43 Uhr

Ich kann mich der Meinung des Kollegen nur anschließen. Erhalte ich für eine Geldbetrag alleine eine Urkunde, so fehlt es an der Gegenleistung. Solchen Wert auf eine bestimmte Zeit zu beschränken, ist einfach falsch und entspricht nicht den Verjährungsregeln. Denn diese fragen nach dem Beginn einer Verjährung, der mit Fälligkeit entsteht. Da mit Gutschein aber noch gar ein Anspruch geltend gemacht ist, fehlt es am Beginn einer Verjährung.

Aussteller weigert sich nach Geschäftsaufgabe zur Auszahlung des Gutscheins für ein Dienstleistung

Beitrag von N. Mayer
05.05.2021, 13:21 Uhr

Ich habe 2019 einen Gutschein im Wert von 190 Euro erworben für eine Dienstleistung. Im jähr 2020 habe ich versucht, den Termin auszumachen und nicht erreicht. Jetzt habe ich mich erneut gemeldet  und bekam als Antwort, der Aussteller gehe nicht mehr der Tätigkeit nach (Geschäftsauflösung 2020). Ich forderte nun die Auszahlung des Betrags. Dieser verweigerte. Ich machte den Vorschlag, die Leistung dennoch auszuführen. Auch das wurde verneint. Als ich fragt. welchen Vorschlag er mir machen könnte, kam die Antwort, ich sei selber schuld. Ich hätte mich gleich melden sollen. Als ich mit rechtlichen Schritten drohte, wurde er erst Recht unverschämt. Der Gutschein ist ausgestellt, unbefristet (somit also 3 Jahre gültig) und die Überweisung habe ich auch noch. Habe ich Chancen, wenn ich einen Anwalt einschalte oder bleibe ich dann auf Kosten und Ärger sitzen??? Viele Grüße, N. Mayer  

Geschenkgutscheine werden Telefonisch bestellt dann aber nicht abgeholt

Beitrag von Biamachen
07.01.2021, 12:05 Uhr

Hier wurden schon mehrfach Gutscheine für Behandlungen bestellt und auch eingepackt ( Da vom Auftraggeber gewünscht) aber nicht abgeholt. Muss man das so hinnehmen ? Ich kann diese Gutscheine Aufgrund des Ausstellungsdatum nicht wiederverwenden, d.h. ich muss sie wegschmeißen dadurch entstehen mir Kosten wie verfahre ich da am besten ? Ich bin der Meinung da ein mündlicher Vertrag zustande kam, das der Besteller dafür aufkommen muss oder sehe ich das falsch ? Vielen Dank für die Antworten. Sind in NRW ansässig

Gutschein beim schließen eines Geschäftes

Beitrag von Christian
22.09.2020, 22:05 Uhr

Ich habe zu meinem Geburtstag am 01.07.2019 einen Gutschein über 175,00€ bekommen den ich bei einen BBQ-Event einlösen kann. Aus beruflichen Gründen konnte ich mich erst Mitte Mai 2020 mit dem Veranstalter einigen das ich einen Teil davon durch Corona bedingt, September 2020 einlösen konnte. Der Veranstalter beruhigte mich, weil ich Angst hatte das er Ende 2020 verfallen würde mit den Worten ich solle mir keine Gedanken machen. Er wird diesen Gutschein (Restbetrag 86,00€) auch noch in Jahr 2021 einlösen. Dann erfuhr ich per Zufall das er den BBQ-Event schließen wird zum Ende September 2020. Auf meine Frage was mit meinem Gutschein sei, meinte er "hast halt Pech gehabt. Ich muss meine Angestellten bezahlen und da interessiert mich Deine Angelegenheit nicht mehr. Außerdem hätte er sich kurz dazu entschlossen zu schließen." Der Inhaber schließt jetzt zum Ende des Monats den Bereich BBQ-Event, den Catering-Bereich läßt er und auch sein drittes Standbein ein Geschäft für Hebetechnik. Seine Ehefrau arbeite als Lehrerin auf dem Gymnasium. Also Geld kommt so garantiert rein und keiner muss Hungern. Habe ich die Möglichkeit an das restliche Geld von meinen Gutschein zu kommen?

Restaurant Gutschein

Beitrag von Thesing M.
14.08.2019, 18:28 Uhr

Ich wollte am letzten Wochenende einen Wertgutschein in einem China Restaurant einlösen, den ich letztes Jahr zum Geburtstag bekommen habe. Er wurde im Mai 2018 ausgestellt und war auf ein Jahr befristet, also bis Mai 2019. Er wurde nicht akzeptiert mit dem Hinweis er wäre abgelaufen. Er ist fünfzehn Monate alt, ist das rechtlich zulässig??

Frau

Beitrag von Gabriele Bergmann
14.03.2019, 23:33 Uhr

Ich habe im November 2015 einen Reise-Gutschein über 500.- € von einem Reisebüro bekommen. Im Sommer 2018 wollte ich ihn einlösen, hatte eine Reise gebucht und mir wurde nicht gesagt, dass das Reisebüro die Reise buchen muss, sonst wäre er nicht anzurechnen. Ich fragte, ob ich den Gutschein im nächsten Jahr (2019) noch einlösen kann, die Dame bejahte. Im Februar 2019 kontaktierte ich das Reisebüro und dieses buchte eine Reise in die Türkei. Den Gutschein würde ich per Check zugesendet bekommen. Zwei Wochen nach der Türkei Reise, ich hatte immer noch keinen Check, rief ich dort an. Sie hätte den Check verschickt. Sie würde ihn stornieren und einen neuen ausstellen. Ich bekomme aber keinen.... Was kann ich tun? 3 Jahre sind vergangen, aber ich hätte die Reise nicht gebucht, wenn sie mir gesagt hätten, er ist nicht mehr gültig.

Mydays

Beitrag von Fabian L
09.03.2019, 07:56 Uhr

Wie sieht es bei mydays-Wertgutscheinen aus? Muss mydys mir das Geld abzüglich eine Verlustausfallspauschale erstatten, wenn sie abgelaufen sind? Wie hoch ist die Abzugspauschale?

Vielen Dank!

Massage-Gutschein

Beitrag von Brigitte Föll
16.01.2019, 14:26 Uhr

habe meinen Gutschein in der Schublade gefunden. Ausstellungsdatum 9.5.17 und wollte ihn einlösen.Habe erfahren, dass das Studio schon ein halbes Jahr nach Ausstellung weggezogen ist. Wir haben die Praxis im Internet gefunden und angeschrieben. Sie verweigern die Leistung und die Rückerstattung. Sie berufen sich auf das gedruckte: Der Betrag ist nicht auszahlbar. Der Gutschein besitzt eine Gültigkeit von J Jahr ab Ausstellungsdatum. Verstößt dies nicht gegen die guten Sitten? oder was anderes? Kann mir jemand (kostenlos) Antwort geben?

FRAU

Beitrag von Deiters christa
06.01.2019, 14:29 Uhr

Ich habe irrtümlich den Betrag meiner Bestellung vom 26.11 .2018 auf eine Rechnung vom 23.11. 2918 einbezahlt habe beim Kundenservis schön 5 mal angerufen leider kein Erfolg ! Bitte helfen Sie mir damit ich den Gutschein einlösen kann Mit freundlichen Grüssen Fr.Ch. D.

Restaurant Gutschein

Beitrag von Maren Richter
10.07.2018, 21:26 Uhr

Hallo, wir haben einen Sonderfall, wobei es sich um einen gesponserten Gutschein handeln soll, was wir erst jetzt erfahren haben. Nur kann ich nichts über diese Art Gutschein im Netz finden. Es geht um folgendes und würde mich freuen, eine kompetente Antwort zu bekommen: Wir haben im September 2017 bei einem Golfturnier einen Gutschein für unserer Clubrestaurant (verpachtet) in Höhe von 70 Euro gewonnen, den wir kürzlich eingelöst haben, obwohl er eine für uns völlig unverständliche Befristung bis Ende 2017 hatte. Jetzt will aber der Gastronom von uns im Nachherein 70 Euro, weil er den Gutschein vom Club noch nicht bezahlt bekommen hat und es jetzt wegen des Ablaufdatums auch nicht mehr bekommt. Es soll sich anscheinend um einen gesponserten Gutschein handeln bei dem andere Regeln gelten sollen. Wie sollen wir uns verhalten? Sehr gern hören wir von Ihnen, vielen Dank im Voraus. Gruß Fam. Richter

mobilcom Gutschein für nicht erfolgte Reparatur

Beitrag von Frau Schieck
08.02.2017, 19:12 Uhr

Hallo, ich habe im August 2016 ein noch unter Garantie fallendes Handy bei der mobilcom zur Reparatur gegeben. Kurze Zeit später erhielt ich einen Gutschein, da das Gerät nicht repariert werden konnte und kein identisches Tauschgerät angeboten werden konnte. Der Gutschein war für 6 Monate befristet und konnte nur im Shop eingelöst werden.

Bis zum heutigen Datum habe ich in den Shops kein Ersatzgerät gefunden, welches mir gefällt. Ich hätte gern ein Gerät, was es online gibt, aber in den Shops nicht zu bekommen ist. Nun läuft die 6monatige Frist für den Gutschein ab und mobilcom informiert mich, dass der Gutschein nicht verlängert wird. Ist das rechtlich haltbar? cyndel@gmx.de

Em schon denn schon?!

Beitrag von Viktoria
01.11.2016, 00:45 Uhr

Wegen der Aktion von media markt aus dem Sommer 2016-"em schon denn schon" habe ich mir einen TV im Media Markt gekauft. Ich erhielt damals 6 coupons à 50€. Ich wurde nicht darauf aufmerksam gemacht dass diese coupons innerhalb 3 Monate ablaufen!  ich hatte noch 250€ an Coupons übrig und durfte sie einen Monat nach ablauf (31.10.2016) nicht mehr eintauschen und war ziemlich verärgert- gibt es da Sonderregelungen? Ich wurde da erst auf das kleingedruckte auf der Rückseite aufmerksam gemacht und da steht es tatsächlich drauf dass die coupons am 30.09.2016 ablaufen.  Bin für jede Hilfe dankbar!

Verärgert

Beitrag von Astrid
24.09.2016, 13:59 Uhr

Hallo! Hab zu Weihnachten 2014 einen Gutschein für ein höherpreisiges Modegeschäft bekommen und wollte ihn heute endlich einlösen.  Leider wurde die Annahme an der Kasse verweigert, weil der Chef des Modegeschäftes aus der Zusammenarbeit, mit wem auch immer, ausgestiegen ist. Der Gutschein ist aber für dieses Modegeschäft ausgestellt und bis 2017 gültig. Kann ich ihn noch einlösen und was muss ich dafür tun? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke!

Massagegutschein

Beitrag von Nahrin
14.09.2016, 22:24 Uhr

Ich möchte gerne wissen, ob eine Gültigkeit von 1 Jahr bei Massagegutscheinen als zu kurz bemessen ist und für den Verschenkten als unzumutbar gerechnet wird und somit automatisch die Verjährungsfrist von 3 Jahren eintritt?

Danke für Ihre Antwort.

Auszahlung nach drei Jahren möglich?

Beitrag von Sunny
17.06.2016, 19:26 Uhr

Hallo,

ich haben dieselbe Frage wie Tobias:

"Guten Tag,

in Punkt 3 schreiben sie, dass man bei einem verfallenen Gutschein, also älter als 3 Jahre, das Geld erstattet bekommt. Wie lange ist das Möglich und gint es dazu ein konkretes Gerichtsurteil, so das sicher der Verkäufer nicht aus der Pflicht ziehen kann?

MfG Tobias"

Überall anders lese ich immer, daß man sich nur bis zu drei Jahren einen Gutschein auszahlen lassen kann und das wohl auch nur wenn er zuvor befristet war.

Bei mir handelt es sich um Gutscheine für Konzerttickets, die bereits über drei Jahre alt sind. Also, mit Geldwert à 15€, nicht für ein bestimmtes Konzert.

Vielen Dank

Sunny

Traininigsgutschein

Beitrag von Carmen Lempereur
13.06.2016, 17:55 Uhr

Hallo ich habe einen 21 tage trainigsgutschein gewonnen für ein Figur Forming Programm ich kann es aber nicht 21 tage am Stück machen. Darf der gutschein wirklich nur 21 tage gelten ab dem Tag wo ich ihn abgeholt habe? Beim Gewinn ausschreiben stand nichts von einer zeitlichen Beschränkung

Liebe grüße carmen

Gutschein bei Umzug aufgetaucht

Beitrag von CaSi
01.06.2016, 19:50 Uhr

Sehr geehrter Herr Barth, ich habe im Zuge eines UMzuges einen bereits im Jahr 2009 ausgestellten Geschenkgutschein der Fa Louis Motorad gefunden. War leider hinter die Schublade der Schrankwand gerutscht und ist nun wieder aufgetaucht. Kann ich den noch einlösen? Oder nach BGB einen Teil des Betrages bekommen? Vielen Dank

Frau

Beitrag von Anna Aumann
04.05.2016, 11:18 Uhr

Sehr geehrter Herr Barth, Sie schreiben auf ihrer Internetseite,dass man bei einem Gutschein,wenn er einmal verjährt ist,das Recht auf Geld zurück hat nach dem Motto"Aus den Augen-aber lange nicht aus dem Sinn". Mir ist das ganze passiert,habe einen Gutschein für eine Hot stone Masssage vom Dezember 2010; eine Rechtsanwalt teilte mit aber mit,dass auch dieser Anspruch nach 3 Jahren verjährt! Wie ist es nun wirklich?!? Würde mich über eine hilfreiche Antwort sehr freuen!!!

Gutscheine

Beitrag von Sandra Fisci
19.01.2016, 18:46 Uhr

Hallo wie ist es rechtlich geregelt wenn der Aussteller eines Gutscheine verstorben ist. Wie komm ich an das Geld, dass ich für den Gutschein bezahlt habe, verfällt dieser Gutschein?  Für eine Antwort wäre ich dankbar.  Mit freundlichen Grüßen  Sandra Fisci 

Und bei Gutscheinen, die sich abstempeln lassen?

Beitrag von Lala Berlin
13.01.2016, 18:08 Uhr

Wie verhält es sich mit Stempelkarten, die man z. B. bei Sportvereinen kauft? Ist bei einem Kauf einer Karte für 50 Besuche eine Befristung von 1 Jahr rechtens oder gilt dort auch die 3 Jahres-Frist? Vielen Dank vorab für die Info!

Gilt Bestellauslösung als Fristeinhaltung?

Beitrag von Kopp
04.01.2016, 12:30 Uhr

Ich hätte zu diesem Thema eine dringende Frage. Ich erhielt im August 2012 einen Kosmetikgutschein. Das Kosmetikstudio in Stuttgart, meinem Wohnort, wurde allerdings aufgelöst. Das Geld wollte mir die Zentrale in Bayern aber nicht auszahlen, da es in München ebenfalls ein Studio gebe. Zudem seien Online Produkte zu erwerben. Durch einen Umzug verlegte ich den Gutschein, fand diesen 12/2015 wieder und platzierte 12/2015 eine Online-Bestellung. (Freudig, da ich den Gutschein ja wiedergewinnen hatte.) Mit dem Hinweis den Gutschein bitte zu verrechnen. Da mir zwar die  auf dem Gutschein ausgewiese Nummer, nicht aber ein anscheinend speziell für online Bestellungen nötiger Code, vorlag. Ich erhielt die Bestellbestätigung, automatisiert und ohne die abgezogene Gutscheinsumme.

Auf mehrere Emails / Nachfragen bezüglich meiner Bestellung erhielt ich keine Antwort. Auch keinen Autoresponder, dass Betriebsferien seien. Nun 04.01.2016 kam leider die Antwort, der Gutschein sei bereits verfallen und aufgrund der späten Bestellung keine Kulanz möglich.

Ist das so i.O.?

Ich freue mich sehr von Ihnen zu hören. Kopp

Kinogutschein

Beitrag von Kinigänger
19.01.2015, 13:18 Uhr

hallo,

hab Kinogutscheine, die weder ein Ausstellungs noch ein Einlösungsdatum haben. Das Kino will diese aber wegen angeblicher Ablauffrist nicht mehr annehmen. Ich finde das nach den Ausführungen hier nicht rechtmäßig, also zumindest müsste der Geldbetrag wieder erstattet werden, was das Kino auch nicht machen will.

Danke

Hubschrauber Rundflug

Beitrag von Netty
19.01.2015, 12:53 Uhr

Bitte um Antwort bezüglich meines vorhergehenden Beitrages über den Hubschrauber rundflug. Danke. anett-vierke@hotmail.de

Hubschrauberflug

Beitrag von Netty
19.01.2015, 12:29 Uhr

Hallo habe einen Gutschein bekommen dieser ist leider spurlos verschwunden habe. Nur noch die Rechnung und die Gutscheinnummer die auf Rechnung steht und den meinem Namen auf der Rechnung drauf den der Gutschein bestellt wurde. Was kann ich tun wenn der Anbieter nicht reagiert. Und kann ich trotzdem den Flug antreten ist ja bezahlt

Das Verfallen eines Gutscheins ist Leistungsverweigerung

Beitrag von Peter Brinnel
05.01.2015, 08:46 Uhr

Ein Gutschein der verfällt entspricht einer Leistung, für die keine Gegenleistung erbracht werden soll. Der beschenkte Kunde soll seinen Bedarf nach den Plänen des herausgebenden Unternehmens ausrichten. Die juristische Person des Unternehmens nimmt sich das Recht, eine Leistung nach einer gewissen Frist ohne Gegenleistung zu "kassieren". Diese - aus meiner Sicht - Anmaßung wird von der Justiz auch noch unterstützt! Hier zeigt sich wieder, dass auch juristische Personen eher dazu neigen, andere juristische Personen zu unterstützen und eher zum Nachteil von natürlichen Personen zu handeln, die mit einem Gutschein eine schon erbrachte Leistung abrufen wollen - die ihnen aber nur innerhalb einer Frist zugestanden werden soll! Aus Sicht aus deren der natürlichen Person, aus Sicht des Beschenkten, ist dies ungerecht.

Ich werde künftig solche Gutscheine grundsätzlich verfallen lassen und verschenke sie dann weiter mit der Bitte, auf dieses Verhalten von juristischen Personen öffentlich - beispielsweise im Internet - hinzuweisen.

Geschenkgutschein für meinen Sohn für das Spa im Grand Hyatt Berlin Wert 150,00 €

Beitrag von Renate Witt
10.10.2014, 15:38 Uhr

Mein Sohn ist vor einigen Wochen verstorben und ich habe in seinen Unterlagen einen Geschenkgutschein für das Spa im Grand Hyatt Berlin über 150,00 € gefunden, den er nicht eingelöst hat, da er nach Spanien ausgewandert ist.

Der Gutschein hat kein Datum sondern es steht darauf

Gutschein für..............(Sohn) Zum Geburtstag von Deiner Mutter im Grand Hyatt Berlin

Dann steht der Passus: Dieser Gutschein ist nur nach vorheriger Reservierung gültig. Eine Rückerstattung in bar ist nicht möglich. Ich sehe den Gutschein zum ersten Mal, da er, als mein Sohn noch in Berlin lebte, direkt vom Hyatt an ihn ging. Ich habe den Betrag per Kredikarte damals bezahlt.

Was bedeutet der Passus, der Gutschein ist nur nach vorheriger Reservierung gültig? Ist er deshalb ungültig. Es ist keinerlei Datum auf dem Gutschein?

Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen, da ich zur Nachlassklärung demnächst von Stuttgart eh nach Berlin muss.

Mail: Katzenwitt13@yahoo.de

Kunde König

Beitrag von Bri
07.01.2014, 09:08 Uhr

Wenn ich statt Gutscheinen Geld geschenkt bekommen hätte, verfiele das auch nach zehn und mehr Jahren noch nicht. Da für den Gutschein bares Geld bezahlt worden ist, ist er auch bares Geld wert! Die Inflation übernimmt den Rest sowieso. Dieses Debakel um Gutscheine heißt für mich: Sie sind lästig, weil oft ortsgebunden, werden oft vergessen und machen dann Ärger. Keine Gutscheine mehr.

ist das bescheuert!

Beitrag von Tapyon
08.10.2013, 20:28 Uhr

Ich hätte auch gern eine Antwort auf meine Gutscheinfrage, aber wie bescheuert ist es denn hier 80 Fragen nacheinander zu schreiben, wenn es anscheinend keine einzige Antwort darauf gibt...... ist das erlaubt? darf man das?........... pfui

Tombola-Gutschein

Beitrag von Steffi P.
01.09.2013, 12:00 Uhr

Hallo, im Rahmen eines Sommerfestes im Juni 2013 im Kindergarten habe ich für meine Bemühungen als Elternvertreterin einen Eintrittsgutschein für einen Indoorspieleparadies geschenkt bekommen. Dieser wurde von denen gestellt. Heute, am 1.9. bin ich nun mit meiner Tochter da hin und musste den vollen Eintritt zahlen, da die Eintrittskarte vorgestern abgelaufen ist. Im Juni den Gutschein erhalten und war gültig vom 20.4.-30.8.!!!! Lt. Aussage der Chefin sei das ok und nicht mehr gültig, dafür steht ja schließlich auch der begrenzte Zeitraum drauf und es war ja schließlich von denen ein Geschenk. Ist der Zeitraum nicht doch etwas zu kurz???? Haben die Betreiber Recht? Vielen lieben Dank für ein kurzes feedback. Steffi P.

Gutschein 6 Monate gültig

Beitrag von Michaela Mayer
11.07.2013, 10:19 Uhr

Hallo ich habe zum Geburtstag letztes Jahr einen Gutschein bekommen und hatte ihn erst mal verlegt, nun fast ein Jahr danach dachte ich ups ich muss ja mal den Gutschein einlösen und habe heute leider mit erschrecken festgestellt, dass auf dem Gutschein vermerkt war, dass er nur 6 Monate gültig ist und keine Barauszahlung möglich ist. Ist dies zulässig, habe ich irgendeine Chance den Gutschein noch ein zulösen oder an das Geld zu kommen, immerhin waren es 60€ ß Vielen Dank für die HIlfe

Verjährung von No Limit Gutscheine

Beitrag von JEanette Heinz
07.05.2013, 16:29 Uhr

Hallo,

wir haben Gutscheine bei NoLimit erworben. Nun sind diese verfallen, da sie krankheitsbedingt nicht einlösbar waren. Nun haben wir ein nicht in Anspruch genommene Gutscheine liegen und No Limits weigert sich eine Rückzahlung zu leisten.

Leider verstehe ich dies nicht. Die Leistungn wurden nicht in Anspruch genommen. Was können wir tun, bitte um Hilfe.

jeanetteheinz@t-online.de

DANKE

Mydays-Gutscheine

Beitrag von Rosemarie Schmitt
01.04.2013, 10:34 Uhr

Hallo, auch ich habe zwei Mydays-Gutscheine im Wert von insgesamt € 138,00, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren abgelaufen ist. Muss mir Mydays den Gutscheinbetrag abzüglich einer Verlustausfallpauschale auszahlen? Wie sieht es mit dem §812 der ungerechtfertigten Bereicherung aus?

Danke für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen Rosemarie Schmitt (schmitt.rosemarie@web.de)

Wellness-Gutschein 2010

Beitrag von Sarah
27.03.2013, 18:00 Uhr

Hallo, ich habe im Oktober 2010 einen Gutschein erhalten,für eine hamam-Anwendung. Allerdings wurde ein Ablaufdatum vermerkt (1Jahr). Wollte ihn 2011 einlösen, in dieser Zeit ist das Unternehmen umgezogen und somit war die Einrichtung nicht zu nutzten. Kann ich den Gutschein dieses Jahr noch einlösen bzw habe ich Anspruch darauf?

Liebe Grüße Sarah

Gutschein für Kosmetikbesuch

Beitrag von Manuela Heuser
27.02.2013, 11:25 Uhr

Ich habe einen Kosmetik-Gutschein aus 2007 wiedergefunden und wollte ihn heute einlösen. Leider sagte man mir, die 3-jährige Frist sei abgelaufen und er würde deshalb nicht mehr eingelöst. Der Gutschein beläuft sich auf 120,-- Euro. Leider bot man mir auch nicht an, den Gutschein unter Abzug von einem gewissen Betrag einzulösen.

amazon-Gutschein in Höhe von 10€

Beitrag von N.Frohnert
14.02.2013, 19:31 Uhr

Hallo, wie schön dass es Sie gibt. Ich habe eine Frage wegen amazon. Ich bekam wegen Unpässlichkeiten Seitens amazon einen Gutschein in Höhe v. 10€ geschenkt, am selben Tag wie die email mit dem Gutscheincode an mich versendet wurde ist der Gutschein auch "verfallen". Nun gehe ich nicht immer jeden Tag in mein emailKonto und sehe nach den mails. Eigendlich habe ich mich auf die telefonisch versprochenen 10€ gefreut, mußte jetzt aber feststellen umsonst. Meine Frage: ist meine Freude umsonst gewesen, oder hätte ich trotz allem einen Anspruch auf den Warengutschein? Hier die mail nach meinem Telefonat. (im Gespräch wurde ich nicht darauf hingewiesen dass es nur innerhalb des 2.2 möglich ist..) Im Vorhinein vielen Dank für Ihre Mühe!!!! LG N.Frohnert

Guten Tag Frau Frohnert,

ich möchte Ihnen hier gerne entgegenkommen. Daher habe ich einen Aktionsgutschein in Höhe von EUR 10.00 für Ihre nächste Bestellung bei uns in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Wir hoffen, Sie sind mit dieser Lösung einverstanden.

Zum Einlösen benutzen Sie bitte den Einkaufswagen, nicht die Bestellung per 1-Click. Der Gutschein wird automatisch angerechnet.

Übrigens: Dieser Aktionsgutschein ist *nicht* über das Gutscheinguthaben unter "Mein Konto" einsehbar. Sie werden erst bei Bestellaufgabe auf das vorhandene und verwendbare Guthaben hingewiesen.

Dieser Aktionsgutschein ist jetzt bereits in Ihrem Kundenkonto hinterlegt:

Betrag: 10,00 EUR gültig bis: 02.02.0213

BITTE BEACHTEN SIE: Amazon.de Aktionsgutscheine sind NICHT einlösbar für Artikel aus dem Büchershop, Games- und Software-Downloads, Kindle eBooks und Marketplace-Artikel!

Und so können Sie den Gutschein in einer neuen Bestellung verwenden:

1. Suchen Sie sich Ihre Wunschtitel aus. Legen Sie die Artikel in Ihren Einkaufswagen und klicken Sie auf 'Zur Kasse gehen'. Der Gutscheinbetrag wird automatisch abgezogen.

2. Bevor Sie die Bestellung absenden, sehen in der Gesamtübersicht rechts oben, bei der Aufstellung des Rechnungsbetrags, den Aktionsgutschein ausgewiesen. Das heißt, der Gutscheinbetrag wurde von der Gesamtsumme abgezogen.

Voraussetzung ist lediglich, dass der Aktionsgutschein für diese Bestellung verwendet werden kann (bitte prüfen Sie gegebenenfalls, ob eine Produktbeschränkung vorliegt).

Sollte der Gutschein-Betrag für die aktuelle Bestellung nicht ausreichen, können Sie die Differenz per Bankeinzug, Kreditkarte oder auf Rechnung bezahlen.

Bitte beachten Sie die weiteren Bedingungen im 'Kleingedruckten':

Das 'Kleingedruckte': -------------------- Pro Kunde wird nur ein Aktionsgutschein wie dieser während einer Aktion vergeben. In einer Bestellung kann nicht mehr als ein Aktionsgutschein eingelöst werden.

Sie können den Gutschein in allen Amazon.de-Stores einlösen, AUSGENOMMEN sind Artikel aus dem Büchershop, Games- und Software-Downloads, Kindle eBooks und Marketplace-Artikel. Auch eine Verwendung bei anderen Amazon-Sites ist ausgeschlossen.

Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Mit Amazon.de-Aktionsgutscheinen können keine Amazon.de-Geschenkgutscheine erworben werden.

Aktionsgutscheine werden nicht nachträglich mit laufenden Bestellungen verrechnet.

Bitte beachten Sie das Verfallsdatum. Ein Guthaben wird bis zu diesem Zeitpunkt auf Ihrem Kundenkonto für Sie gespeichert.

Freundliche Grüße

Monika Sigismund Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein. Ihr Feedback hilft uns dabei. http://www.amazon.de

angemessene Erstattung

Beitrag von S. Geissler
01.02.2013, 16:05 Uhr

Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage ist der Händler für die angemessene Erstattung verpflichtet? Vielen Dank

Mydays-Gutscheine

Beitrag von Macpauline
29.01.2013, 21:43 Uhr

Wie sieht es bei mydays-Wertgutscheinen aus? Muss mydys mir das Geld abzüglich eine Verlustausfallspauschale rausrücken, wenn sie abgelaufen sind? Wie hoch ist die Abzugspauschale?

Vielen Dank!

Geschenkgutscheine Verjährungsfrist

Beitrag von Dr.Mathies
10.01.2013, 20:52 Uhr

kompetente, knappe und kundenverständliche Kommentierung! -perfekt ! :-))

Sehr interessant...

Beitrag von Michael Schwarz
05.01.2013, 14:51 Uhr

...wäre hier zu wissen, wie die Sanifair-Gutscheine ("Wert-Bons") hier einzuordnen sind.

Einen amazon-Geschenkgutschein für 50 EUR bezahle ich ... und habe dann eine "Guthaben" bei amazon.

Bei amazon bezahle ich 50 oder 70 cent für den Toilettengang ... und bekomme dann bei den "Partnern" von Sanifair (Raststätten, Tankstellen, ...) 50 cent Rabatt nach Vorlage des Gutscheins.

Ein Teil der 50 oder 70 cent, die ich ursprünglich bezahlt hatte, war sicherlich auch für die Leistung "Saubere Toilette" .... und daß der Gutschein nur bei einem Dritten eingelöst werden kann, macht das ganze zu einem komliziierten Dreiecksgeschäft.

Nach einem halben Jahr sagt nämlich der Burger King an der AB-Raststätte: lösen wir nicht einm zu alt, außerdem: falls sie klagen wollen, wir haben ja gar keinen Vertrag miteinander geschlossen ... geschweige denn, irgendwann mal 50 cent von Ihnen für diesen Gutschein erhalten...

Und Sanifair sagt sicherlich: barauszahlung ausgeschlossen.

Und für 50 cent verklagen...? ;-)

Gruß, M. Schwarz

Geschenkgutschein Kosmetikbehandlung

Beitrag von Heidi Kersjes
22.11.2012, 16:14 Uhr

Ich hatte 2 Gutscheine für 2 Exclusivbehandlungen und 1 Gutschein über 20 Euro. Ein Gutschein war von August 207,die anderen von August 2008.Habe heute einen Termin für 1 Exclusivbehandlung gehabt,beim bezahlen,sagte man mir das die Gutscheine ja schon älter wären und sie nur noch die hälfte anrechnen könnten.Ist es rechtens?wir haben doch einen kompletten Gutschein bezahlt und nicht nur einen halben.

Gravis Education Gutschein

Beitrag von EPunkt
11.11.2012, 22:43 Uhr

Hallo, habe vor langer Zeit einen Gravis Education Gutschein beim Kauf eines Mac erhalten. Leider konnte ich ihn nicht einlösen und hab ihn einmal verlängern lassen. Leider konnte ich ihn erneut nicht einlösen und mit der Bitte um 2. Verlängerung, hiess es, dass das nicht mehr geht. Kann man hier etwas machen?

Daily Deal Gutschein nur wenige Wochen Gültig

Beitrag von daniel
19.10.2012, 13:09 Uhr

Kaufte via Dailydeal eine Gutschein von der Versandapotheke Apodrom.de Beim Versuch diesen Einzulösen stellte ich fest, dass die angegebene Gültigkeit Abgelaufen sei. Gekauft am 09.07.2012, gültig bis 31.08.2012. Das kommt mir nun doch sehr wie eine unangemessene Benachteiligung eines Verbrauchers vor... Bei tel. Nachfrage bei Apodrom wurde das Einlösen des Gutscheins (19.10.2012) abgelehnt, Begründung es handele sich gar nicht um einen Wertgutschein sondern um eine Gutschein auf einen Rabatt. Gekauft wurde via DailyDeal ein "Wertguschein über 20,00€" gekauft für 9.90€. Der Gutschein wurde als Wertgutschein beworben, verkauft und trägt der Auftrduck Wertgutschein

ist das Nun ein Gutschein oder eine Rabattaktion ?

Geschenkgutschein Modehaus

Beitrag von Fleier
05.10.2012, 13:54 Uhr

Hallo, ich habe am 14.09.2011 einen Geschenkgutschein eines kleinen Modegeschäftes bekommen. Aus den Augen verloren, aber wieder aufgetaucht. Jetzt lese ich Gültig: 6 Monate

Ist das erlaubt? Oder kann ich auf die Einlösung bestehen.

Herzliche Grüße E.Fleischhammer

Verfallenen Gutschein auszahlen lassen.

Beitrag von Tobias
17.08.2012, 09:42 Uhr

Guten Tag,

in Punkt 3 schreiben sie, dass man bei einem verfallenen Gutschein, also älter als 3 Jahre, das Geld erstattet bekommt. Wie lange ist das Möglich und gint es dazu ein konkretes Gerichtsurteil, so das sicher der Verkäufer nicht aus der Pflicht ziehen kann?

MfG Tobias

Geschenkgutschein zum Geburtstag

Beitrag von Doris Moninger
02.08.2012, 17:42 Uhr

Hallo zusammen,

habe zum Geburtstag einen Gutschein von einem Schuhhaus bekommen, der 14 Tage nach meinem Geburtsdatum seine Gültigkeit verliert. Ist das rechtens ? Ich finde die Frist viel zu kurz. Ich dachte Gutscheine dürfen nicht befristet sein ! Würde mich über eine Antwort freuen ! Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Moninger doris.moninger@t-online.de

Essensgutschein

Beitrag von Simon
09.06.2012, 17:23 Uhr

Hallo,

habe so eben beim entmisten einen Essensgutschein für einen Gastromoniebetrieb gefunden. Dieser ist ausgestellt worden am 22.06.2010. Unten steht "1 Jahr gültig nach Austellungsdatum" Hab ich ein Recht darauf, dass dieser noch eingelöst werden muss?!

Gutschein innerhalb der Verjährung aber es liegt ein Firmeninhaberwechsel vor

Beitrag von Schobie
31.05.2012, 14:43 Uhr

Hallo, ich habe einen Gutschein über 30 Euro von einem Baumarkt. Ausstellungsdatum 07.04.2009 laut Verjährung habe ich ja noch bis 31.12.2012 zeit ihn einzulösen. Leider hat der Eigentümer gewechselt. Habe ich da noch eine Chance einen Teil des Geldes zurückzubekommen?

MFG

Gutscheincodes

Beitrag von Xandi
13.05.2012, 10:17 Uhr

Hallo, danke für die vielen Infos. Wie sieht den die Rechtslage aus wenn man als Händler im Paket einen Gutschein kostenlos mitschickt? ZB 5 Euro Gutschein für Ihren nächsten Einkauf als Dankeschön. Wie lange müssen diese Gutscheine, für die der Kunde ja nichts bezahlt hat, gültig sein? Danke für Ihre Antwort.

Viele Grüße Xandi

Gutschein von Lorey

Beitrag von Ognissanto
09.05.2012, 15:33 Uhr

'Wir haben einen Gutschein zur Hochzeit im Jahr 2006 bekommen. Wir dachten wir hätten ihn verloren, jedoch ist er jetzt wieder aufgetaucht. Wie sieht es hier aus? Können wir den noch einlösen?

Gutschein zu früh !?

Beitrag von Carmen B
03.05.2012, 15:41 Uhr

Mein Probblem ist ein bischen anders . Aufgrund einer Mangelhaften Ware (Sofa) bekamen wir einen Warengutschein versprochen da man es sich angeblich nicht mit einem Kunden verscherzen wollte. Wir mussten schriftlich bestätigen das wir den Gutschein annehmen und somit alle Differenzen beigelegt seien. Im Gegenzug haben wir dann ein neues Sofa bestellt (man hatte uns nahegelegt es so schnell wie môglich zu bstellen da es sich um ein Auslaufmodell handele !!Mit der Zusicherung den obenerwähnten Gutschein zur bezahlung einzusetzen.(Das haben wir jetzt aber leider nicht schriftlich) denn nach ewigem hin und her (Papierkrieg ohne Ende!!!° Kam jetzt endlich unser Gutschein mit der netten Floskel " Dieser Gutschein kann mit bereits bestehenden Aufträgen nicht verrechnet werden !. Das finde ich eine ungeheuerliche Schweinerei.

Was ist daran Kulanz?

Beitrag von Tia Mia
20.04.2012, 16:27 Uhr

Ich verstehe den Zorn von Unternehmerinnen wie Naddi nicht. Auch ich bin Unternehmerin und befriste meine Wertgutscheine grundsätzlich überhaupt nicht. Anders ist es mit Gewinngutscheinen, die ich verschenke. Aber davon ist hier ja nicht die Rede.

Wenn nun eine Kundin 50,- € an das Kosmetikstudio Naddi bezahlt, dann darf sie dafür auch eine Gegensleistung erwarten. Völlig egal, wann sie diese Gegenleistung in Anspruch nehmen will. Und wenn sie eben erst in 3 1/2 Jahren kommen möchte, dann ist das eben so. Sie hat die Leistung bereits bezahlt. Das ist meine persönliche Rechtsauffassung.

Wenn ich Wertkarten wie eine Telefonkarte oder die Chipkarte vom Sonnenstudio mit 20,- € lade, dann möchte ich auch nicht, dass es irgendwann heißt, "tja, Pech gehabt, ihr Geld ist leider futsch". Und genauso handhabe ich es mit meinen Kunden. Ein Gutschein ist soviel Wert, wie draufsteht. Und wenn meine Kundin auftaucht, dann bekommt sie etwas für ihr Geld gutes Geld, egal, wann sie mir dieses Geld gezahlt hat. Punkt. Ein 50,- € Schein verjährt schließlich auch nicht.

Hier geht es um die erbrachte Leistung einer Geldzahlung. Wer die Gegenleistung dafür als unzumutbar oder gar kulant empfindet, ist aus meiner Sicht kein guter Unternehmer. Auf die Idee, Briefe zu schreiben, käme ich allerdings auch nicht. Das ist verplemperte Arbeitszeit, die mir niemand bezahlt. Wenn die Kundin kommt, wird sie bedient, wenn nicht, dann eben nicht. So einfach ist das.

Befirster Gutschein Movie Park

Beitrag von Judith
11.03.2012, 14:35 Uhr

Hallo zusammen, ich habe einen Gutschein für meine Tochter bekommen für den Movie Park in Bottrop Kirchhellen. Dieser ist befristet vom 1. April bis zum 6. November 2011. Aufgrund einiger Termine, Sommerferien und schlechtem Wetter, konnte der Gutschein bisher nicht eingelöst werden. Gilt dieser nun wirklich nicht mehr und was kann ich tun? Judith

Geschenkgutscheine

Beitrag von Naddi
17.01.2012, 11:03 Uhr

Mir passiert es immer wieder, daß "Kunden" einen Gutschein in meinem Kosmetikstudio einlösen wollen, der eigentlich schon verjährt ist. Dann biete ich noch den Service, daß ich diese Leute jedes Jahr anschreibe und sie darauf hinweise ihren Gutschein einzulösen. Wenn sich die Leute aber innerhalb 3 Jahre nicht zu einem Termin entschließen können und erst nach der Verjährung mal daher kommen, dann bin ich trotz allem der Puhmann wenn ich diesen nicht mehr einlöse und kann mich auf eine fette Negativ-Werbung gefasst machen.... Muß ich mir als Dienstleister eigentlich alles bieten lassen und wie weit muß man der Kundschaft im Hintern stecken, daß sie zufrieden ist....??? Als kleines Unternehmen ist es fast nicht möglich auf irgendwelche Verjährungsfristen zu pochen und man muß aus Kulanz den Gutschein einlösen....

Gutschein

Beitrag von uwe ringelmann
13.01.2012, 11:37 Uhr

Hallo hab bei mir einen gutschein gefunden ein dinnerfrühstück auf er steinburg in würzburg datum 27.11.2007 ich habe eine mail zu steinburg geschrieben die sagten zu mir dieser wäre nicht mehr gültig

ich würde mich über eine antwort freuen

gruß uwe

Mann Mobilia Schreiben über Gutschrift aufgetaucht

Beitrag von Nicole Zentgraf
03.01.2012, 16:44 Uhr

Ich habe beim Ausmisten ein Schreiben von einem Möbelhaus gefunden, wo ich in 2003 mein Bett gekauft hatte, mit der Info, das ich doppelt bezahlt habe und nun ein Guthaben hätte. Das Schreiben ist allerdings aus 2003. Es geht hierbei um Mann Mobilia was nun XXL Mann Mobilia ist. Ich hatte da nun gestern angerufen und nachgefragt wie und ob überhaupt ich den noch einlösen kann. Da allerdings die Übernahme in 2005 statt fand, wollte man mir erst sagen, das es nicht mehr möglich ist dieses nachzuvollziehen. Da ich aber alle Daten liefern konnte, wollte man nochmal nachsehen. Heute rief man mich an und fragte ob es ein richtiger Gutschein sei oder nur ein Schreiben. Dieses beantwortete ich, das ich das Original Schreiben vorliegen habe,worin folgendes steht: "bei Prüfung unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass Sie ein Guthaben in Höhe von € 797,00 haben. Dieser Betrag resultiert aus der doppelten Bezahlung.

Sollten Sie in der nächsten Zeit an einem Neukauf interessiert sein, so legen Sie bitte dieses Schreiben als Gutschrift vor. Wenn Sie dagegen einen Verrechnungscheck wünschen, schicken Sie diesen Brief im Original an uns zurück.".

Die Dame sagte, das Schreiben könne man leider nicht mehr akzeptieren nur wenn es ein richtiger Gutschein wäre da es nicht mehr nachvollziehbar wäre. Das Computersystem wurde 2008 geändert worden und bis dahin wäre es möglich gewesen. Man sagte mir, das bei der Übernahme von XXL keine "Altlasten" mit übernommen wurden und man daher nichts tun könne, was anders gewesen wäre, würde ein richtiger Gutschein vorliegen.

Können Sie mir hier etwas raten? Ich hab darum gebeten, ob man wenigstens ein Teil erstatten könne, ich wolle ja auch kein Geld sondern sogar etwas kaufen - benötige eh Möbel.

Bitte Antworten Sie mir auf nicole_zentgraf@hotmail.com Vielen Dank

Einlösefrist von Gutscheinen

Beitrag von Nicole Apel
09.07.2011, 11:13 Uhr

Hallo zusammen, in diesem Zusammenhang werden immer Rechtsprechnungen von Geschenkgutscheinen/ Wertgutschenen zitiert. Gängige Praxis ist aber mittlerweile die Ausgabe von Geschenkkarten, die ein Kunde mit einem beliebigen Betrag aufladen kann und der Beschenkte beliebig einlösen kann.

Wie ist denn z.b. ein Fall zu bewerten, wenn : a.) Unternhmen Geschenkkarten verkauft u. weder auf der Karte noch in den AGB eine Gültigkeitsfrist kommuniziert ? 3 Jahre ? b.) muss das Unternehmen oder der Karteninhaber das Verkaufsdatum nachweisen wenn es nicht auf der Karte vermerkt ist ? - hat der Kunde nach Ablauf der 3 Jahre Recht auf Barauszahlung der Geschenkkarte ? c.) Bei Geschenkkarten, die Kunden vom Unternehmen ohne Entgeld erhalten haben ( z.b. Aktionen wie : kaufe für 1000 EUR bei uns ein u. Du erhälst eine Aktionskarte im Wert von 100 EUR geschenkt ). Kann hier der Händler eine Einlösefrist beliebig setzen oder gilt hier auch die gesetzliche Frist ?

Es wurde bisher noch nie ausführlich über Fälle wie C berichtet, also Geschenkgutscheine/Karten, die unentgeldlich erworben wurden.

mfG Nicole Apel

Groupon Gutschein zu kurze Frist?

Beitrag von Nadine S.
03.05.2011, 09:55 Uhr

Ich habe bei Groupon einen Gutschein für einen Friseurbesuch bei Udo Walz gekauft. Wert: 70 Euro für 35 Euro. Der Gutschein war nur ein halbes Jahr gültig. Ich habe einen Tag zu spät angerufen um einen Termin zu vereinbaren. Man sagte mir, dass Sie diesen Gutschein nicht mehr annehmen. Ist dies rechtens?

Gutschein für Musicalbesuch

Beitrag von Cornelia Heidepriem (heidepriem@t-online.de)
28.03.2011, 14:54 Uhr

Ich habe auch einen Gutschein in der Versenkung gefunden für eine Musical-Vorstellung "Starlight-Express" - ausgestellt am 21.12.2004 - gültig bis 20.12.2005 - über einen Wert von 100,00 €. Frage: Habe ich hier noch die Chance, zumindest einen Teilbetrag erstattet zu bekommen?

Quelle

Beitrag von dignass
13.01.2011, 07:47 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Grüße aus Mainz. habe ein Gutschein von Quelle in Wert von € 70,-- ausgestellt am 30.08.08. Leider habe ich es vergessen einzulösen. Mein Frage ist. Kann ich den Gutschein noch irgendwo einlösen. Für Ihre Antwort wär ich Ihnen sehr dankbar.

marija dignass dignass@studierendenwerk-mainz.de

Gutschein für einen gegebenen Wert

Beitrag von Margret Lorenbeck
29.11.2010, 13:13 Uhr

Wir verhalte ich mich als Gutscheinaussteller,wenn ich z.B. ein Frühstück für einen bestimmten Wert verkaufe, der Wert des Frühstücks sich aber im Laufe der 3 jährigen Frist erhöht hat,darf ich den Aufpreis dafür verlangen. Bitte um eine kurze Antwort,danke M. Lorenbeck

Gutschein verjährt = Auszahlung ?

Beitrag von Mario
22.11.2010, 14:35 Uhr

1994 hat mir der Juniorchef eines Reifenhändlers an meinem damaligen Wohnort einen Gutschein für 400 Euro ausgestellt. (Den Gutschein habe ich für 400 Euro bei ihm gekauft.) Da ich während meines Studiums kein Auto bzw. danach einen Gebrauchtwagen incl. Sommer und Winterbereifung gekauft hatte, konnte ich den Gutschein bislang (Nov.2010) nicht einlösen.

Jetzt benötigen wir Winterreifen und ich habe erstmals von der Verjährungsfrist gehört Ist hier §119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) anwendbar? Darüber hinaus besteht ein weiteres Problem. Der damalige Juniorchef ist aus der GbR ausgetreten und der Vater betreibt das Geschäft allein weiter. Der Sohn hat an anderer Stelle einen Reifenfachhandel eröffnet. Da die Gesellschafter einer GbR mit ihrem Privatvermögen haften, sollte die Einlösung meiner Ansprüche aus dem Gutschein kein Problem sein. (Beide Unternehmen sind offenbar Personengesellschaften und haften daher gleichermaßen mit Privatvermögen.)

Der Vater beruft sich jedoch darauf, dass die ursprüngliche GbR nicht mehr existiert. Der Junior dass er mit dem Unternehmen seines Vaters nichts mehr zu tun hat.

Der Sohn hat mir angeboten den Gutschein auf seine Firma umzuschreiben, wenn ich jetzt die Winterreifen bei ihm kaufe (ohne Einlösung des Gutscheins). Den Gutschein könne ich dann beim nächsten Kauf einlösen oder einen Freund beim nächsten Kauf darum bitten.

Da wir z.Zt. eine Jahresfahrleistung von 5000 bis 6000km haben, benötigen wir in absehbarer Zeit keine neuen Reifen. Die Verjährung wäre erneut vorprogrammiert.

Bin ich nun gezwungen auf dieses Angebot einzugehen, oder habe ich über die §§ 812 bzw. 119 eine Möglichkeit zu meinem (moralischen) Recht zu kommen?

Geschenkgutschein für City-Calerie

Beitrag von schorschiundbin@web.de
08.09.2010, 10:58 Uhr

Ich habe Geschenkgutscheine am 5.8.2008 zu meinem 60.Geburtstag erhalten mit eim Gültigkeitsdatum bis 30.06.2010 vermerkt. Kann ich diesen noch einlösen?

Vielen Dank im voraus für eine verwendbare Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Heyde

Gutschein verjährt - allerdings kein Ausstellungsdatum vermerkt

Beitrag von Tanja
19.08.2010, 23:56 Uhr

Ich habe da mal eine Frage:

Ich habe neulich beim Aufräumen einen Gutschein gefunden, den ich dann heute einlösen wollte. Im Geschäft sagte man mir dann, dass dieser Gutschein zu alt sei. Nachdem die Verkäuferin in einem Buch die Gutscheinnummer nachgeschlagen hatte, konnte sie ersehen, dass dieser aus dem Jahre 2003 ist und sagte, dass ich den vernichten könne, da sie mir den nicht mehr einlösen kann.

Ich habe mir dann den Gutschein geschnappt und bin gegangen - allerdings kann ich mich nicht so richtig damit abfinden. Ich war eigentlich der Meinung, dass es eine Regelung gäbe, dass Gutscheine nicht verfallen dürfen... Mittlerweile habe ich hier einiges nachgelesen und so wie es aussieht, können die Verkäufer sich auf die drei Jahre berufen. Okay soweit, ABER auf meinem Gutschein steht nicht drauf, dass er von 2003 ist. Was ist, wenn ein Gutschein gekauft, verschenkt, weiterverschenkt, weiterverschenkt... usw., wird??? Es weiß doch keiner, von wann dieser Gutschein letztendlich ist, außer die Verkäuferin mit "dem Buch" !!!

Ändert sich hier vielleicht die Rechtslage?

Gutschein

Beitrag von Spezialagent1@web.de
03.05.2010, 10:32 Uhr

Hallo!

Durch einen Umzug habe ich einen am Dezember 2001 ausgestellten Gutschein, für eine Veranstaltung im Wert von über 300 DM, erst Anfang diesen Jahres wiedergefunden. Der Gutschein war auf 1 Jahr Gültigkeit ausgestellt. Ermutigt durch am 19.05.09 veröffentlichten Artikel von Herrn Barth versuchte ich, meinen vermeintlichen Anspruch auf Erstattung des Geldes, geltend zu machen. Ich bot an, 10% wg. entgangenem Umsatz in Abzug zu bringen. Leider kam die Absage, dass ich keinerlei Rechte auf das Geld hätte. Auch eine Rechtsberatung durch eine Beratungshotline meinte, die Verjährung wäre eingetreten gem. §§195/199 BGB. Ich hätte keinerlei Aussichten, hier etwas erreichen zu können. Sowohl dem Gutscheinaussteller, wie auch der Rechtsberaterin versuchte ich die Auffassung darzulegen, dass ich zwar durch Verjährung keinen Anspruch auf Gutscheineinlösung hätte, sehr wohl aber auf die Herausgabe des Geldes, zumal der Gutschein noch Vor-Euro-Zeit ausgestellt sei, und hier eine 30 jährige Verjährungsfrist gelten würde. Leider konnte sich bisher niemand von diese Rechtsaufassung überzeugen. Also doch: Gutschein wegwerfen?

Viele Grüße Spezialagent1@web.de

Sinn & Unsinn des Gutscheins

Beitrag von Shop around the clock
22.05.2009, 12:25 Uhr

Für den Laien ist die Fristsetzung bei einem Geschenkgutschein schon schwer nachvollziehbar. Wie Herr Barth in seinem Artikel darlegt, hängt die Lebensdauer eines Gutscheins entscheidend von den AGB's ab. Aber wieso ist es denn überhaupt möglich, die Frist entgegen der gesetzlichen Bestimmung auf unter drei Jahre zu begrenzen? Für den Verbraucher führt dies doch nur zur Verunsicherung und explizit für mich heißt es, dass ich sofort die Gutschein-Leichen aus dem Schrank ziehe und mich direkt ins nächste Kaufhaus stürze.

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