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Leserkommentare zum Artikel

Abmahnrisiko: Rücksendekosten der Widerrufsware

Online-Händler aufgepasst! Wer derzeit in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, wie dies auch in der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen ist, geht ein nicht unerhebliches Abmahnrisiko ein, sofern dieser Punkt nicht auch noch zusätzlich in Form von AGB geregelt wird.

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40 Euro Klausel

Beitrag von anonym
02.09.2011, 15:06 Uhr

Abhmahnwelle: Jupp, tut es, da Angela Joo derzeit wieder aktiv ist....

Beitrag von XY
14.07.2009, 01:20 Uhr

Meine spontane Idee war auch, gleich einem Vorredner, die 40 Euro-Klausel einfach aus der Widerrufsbelehrung rauszunehmen, in der Praxis spielen Widerrufe bei mir kaum eine Rolle, das ginge also problemlos. Aber: Dann habe ich ja einen Wettbewerbsvorteil gegenüber einem Anbieter der die Rücksendekosten verlangt und kann deshalb abgemahnt werden.

In Widerrufsbelehrung und AGB

Beitrag von einem unbekannten Onlineshophändler
24.05.2009, 12:46 Uhr

So, verstanden habe ich die Regelung schon, doch ist mir noch unklar, ob es ausreichend ist, wenn man diese 40 Euro Klausel in seinen AGB einfach unter dem Punkt "Widerrufsbelehrung" aufführt?

Ich habe das so gemacht ... bei mir ist der Punkt 5 in den AGB die "Widerrufsbelehrung" und darin wird die Widerrufsbelehrung erneut mit der 40 Euro Klausel aufgeführt. Somit gibt es in meinem Shop die AGB (incl. 40 Euro Klausel) und zusätzlich noch einmal eine separate Seite auf der nur und ganz alleine die Widerrufsbelehrung aufgeführt ist.

Ist das nicht ausreichend?!

Danke und Gruß

Widerrufsbelehrung

Beitrag von Unbekannt
28.04.2009, 21:09 Uhr

Noch mal auf die Widerrufsbelehrung zurück zu kommen! Reicht die nun aus oder bin ich verpflichtet, AGB mit reinzunehmen? Sehe da immer noch nicht ganz durch! Ich hab ja kapiert, wenn ich AGB habe, dort die Rücksendekosten mit reinzunehmen! Aber bin ich verpflichtet, AGB zu haben oder reicht die Widerrufsbelehrung nun aus?

???

Beitrag von Harald
28.04.2009, 14:43 Uhr

Bei der vielzahl von "Paketversendern" ist es schwer dem Kunden einen Preis zu nennen - woher will ich wissen mit welchem Unternehmen er versendet ?

MFG Harald

zum Kommentar: überall wird nicht abgemahnt, nur bei ebay

Beitrag von Herbert Huber
27.04.2009, 22:17 Uhr

Unbekannt meinte im Kommentar: "überall wird nicht abgemahnt, nur bei ebay". Das stimmt nicht. Abgemahnt wird überall, nicht nur bei ebay. Was stimmt ist, dass bevorzugt Privatpersonen und Kleingewerbetreibende abgemahnt werden. Grosse Firmen haben oft nicht mal eine ordentliche Kontaktmöglichkeit von Adresse ganz zu schweigen auf ihrer Internetpräsenz. Aber die haben Anwälte, sich gegen evtl. Abmahnungen gehörig zur Wehr zu setzen. Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden wird ein Streitwert von 25.000 Euro aufgebrummt, für einen 08/15-Brief werden 730 Euro in Rechnung gestellt und jetzt rotiert man. Oder es werden 100 Euro berechnet und man bezahlt lieber, bevor man auf den eigenen Rechtsanwaltkosten sitzen bleibt. Blendende Geschäfte für die Juristen. Ist jetzt klar, warum diese Sofort-Verurteilung, genannt Abmahnung, kaum ein Jurist abschaffen will? Pro Nacht 20 Abmahnungen a 730 Euro hinausgejagt, davon zahlen 18, macht ... Taschenrechner holen ;-)

Widerrufsbelehrung

Beitrag von Unbekannt
27.04.2009, 18:03 Uhr

Kann doch nicht wahr sein, überall wird nicht abgemahnt, nur bei ebay! Angeblich hat HOOD auch abmahnsichere Belehrungen. Die nimmt sich aber überhaupt nichts, von der normalen Belehrung. Alleine auch diese Abmahnwelle, weil angeblich dazu stehen muss "Die Vertragssprache ist Deutsch"! Nirgenwo findet man das in Onlineshops, weder bei Otto, bei Neckermann oder wo anders! Warum werden die alle nicht mal abgemahnt? Sollte ich demnächst die 1. sein, die dann dafür sorgt? Ich könnte doch mein Geld auch leichter verdienen anstatt über ebay 10 Artikel im Monat zu verkaufen. Es müsste doch nun nach 10 Jahren ebay wirklich mal eine abmahnsichere Widerrufsbelehrung für Onlinehändler geben! Sich auf das BGB zu berufen, scheint ja auch keine sichere Sache mehr zu sein und sollte mal dementsprechend überarbeitet werden! Langsam kann einem ja alles vergehen! Ebenfalls sollte man mal strenger gegen solche Anwälte vorgehen, die ungerechtfertigte Massenabmahnungen oder überhaupt ungerechtfertigte Abmahnungen verschicken um die Leute einzuschüchtern und daran ihre Kohle verdienen! Ich habe immer das Glück bei ebay gehabt, wenn ich was gekauft habe und es mir nicht gefallen hat, es wirklich kostenlos umgetauscht bekommen habe oder sogar kostenlos zurücksenden können! Die meistens sind doch ehrliche Verkäufer! Die schwarzen Schafe, darauf sollte man mal sich spezialisieren und die erkennt man ja an den Bewertungen!

Was sagt Ihr dazu?

Kosten

Beitrag von artedition
27.04.2009, 17:17 Uhr

Hallo, Darf ich dann die Wiederrufsfolgen dahingehend abändern, als dass ich anbiete...."Die Rücksendung ist in jedem Falle für Sie kostenfrei...Bin ich dann raus aus diesem Mist ?? MfG Sohler

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