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Leserkommentare zum Artikel

Fragen und Antworten zur gebrauchten Software

Ist es legal, Software, die ich im Laden gekauft und anschließend benutzt habe, an eine andere Person zu verkaufen? Und ist es legal, Software, die ich aus dem Web herunter geladen habe und für die ich nur einen Freischalt-Key gekauft habe, an eine andere Person zu verkaufen? Diese und viele weitere Fragen werden im nachfolgenden Beitrag beantwortet.

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EuGH 2012

Beitrag von Frank
01.02.2018, 12:54 Uhr

Hallo Herr Keller, vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof in seinem sogenannten UsedSoft-Urteil ja entschieden, dass Software legal weiterveräußert werden darf, sobald der Erschöpfungsgrundsatz vorliegt. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass man nur mit seriösen Händlern zusammenarbeitet, die dies auch dokumentieren können. Denn bevor die Software weiter verkauft werden darf, muss der Erstkäufer all seine Kopien von seinen Rechnern und in der Cloud gelöscht haben. Wir haben mit dem Lizenzhändler https://lizenzking.de/de/ gute Erfahrungen gemacht. Wir haben uns zuerst die Bewertungen auf Trustami, Trusted Shops und Amazon angeschaut, die bei fast 100 % positiven Beurteilungen liegen. Das Unternehmen hat über 45.000 zufriedene Kunden. Ich kann jedem, der sich für gebrauchte Software interessiert, auch nur empfehlen, sich vorher über mögliche Geschäftspartner zu informieren. Nur so ist man vor bösen Überraschungen gefeit. Zum Beispiel wenn man von einem dubiosen Keyseller ungültige Lizenzschlüssel erwirbt, die Microsoft im Anschluss sperrt. Das Unternehmen geht nämlich rigoros gegen Produktpiraterie vor. So wurden beispielsweise 2014 über 50.000 illegale Lizenzschlüssel von Microsoft gesperrt, der Kunde schaute in die Röhre.

Dipl.-Ing.

Beitrag von Niklas Görler
12.02.2016, 00:16 Uhr

Sehr geehrter Herr Keller,

ich habe im Janunar eine gebrauchte Autocad-Version (als Orginal-DVD-Packet) für knapp 1000 Euro ersteigert:

"...Sie bieten hier auf Autodesk AutoCAD Architecture 2013 Vollversion Deutsch

Produktinformationen

Lizenzname: Auto CAD Architecture 2013

Lizenzverhalten: Dauerhaft

Lizenznutzungstyp: Kommerziell

Ablaufdatum der Lizenz: Keine

Lizenzmodel: Standard

Seriennummer und Lizenzschlüssel

Die Lizenz wird der Käufer übernehmen

Dies ist ein Privatverkauf ohne Rücknahme- oder Umtauschrecht..." Nun gibt es Probleme mit der Umlizensierung und der Verkäufer meint, dass mein eintiges Recht darin bestände, den Vorgang einfach rückabzuwickeln. Ich hatte meine parallel laufendenden Gebote alle eingestellt, da mir der Verkäufer sachkundig und seriös erschien. Das bedeutet Konkret, dass mir funktionierende Lizenzen durch die Lappen gegangen sind. Welche Rechte habe ich? Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen! MFG N.Görler

Darf der Verkäufer Software an einen spezifischen PC binden?

Beitrag von JvH
25.01.2013, 11:57 Uhr

Vielen Dank zunächst für die Erläuterungen zum Verkauf von Software. Aktuell bietet Microsoft an, beim Kauf von Office 2010 ein kostenloses Upgrade auf Office 2013 (als Download) zu erhalten. Liest man die Bedingungen etwas genauer, so sieht man, dass die Office 2013 Version nur für einen einzelnen PC gilt (während die 2010er Version je nach Variante für einen PC und ein mobiles Gerät gilt). Wichtiger jedoch ist, dass diese 2013er Version an die Lebensdauer des PC gebunden ist. Ich frage mich, ob dies nach deutschem Recht zulässig ist.

Urteile zum Erschöpfungsgrundatz erschöpfen mein Verständnis

Beitrag von Jörg Wanders
26.10.2011, 08:54 Uhr

Der Erschöpfungsgrundsatz wird an einem "Ding" festgemacht, etwa an einer CD. Nun unterscheiden sich CD und Download meist nicht und es wird in den meisten Fällen so oder so - ein Lizenzkey, eine Lizenzdatei oder ein Lizenzserver benötigt - die CD für die Ausführung der Software nicht benötigt (Spiele ausgenommen)

In der heutigen Zeit wird oft aus Kosten- und Aktualitätsgründen auf Datenträger verzichtet, eine Installations-DVD mit 4GB ist in einer halben Stunde auf meinem Rechner und meine virtuellen Server haben ebenso wie z.B. Netbooks noch nicht einmal ein CD-Laufwerk.

Was rechtfertigt heute noch die Unterscheidung, ob ein in dieser Hinsicht veralteter Datenträger oder die wirtschaftlich sinnvollere Übertragung per "Telefonkabel" für den Erhalt einer Ware verwendet wird?

Die Aussage, eine CD sei ein "Ding" und wenn Software auf einer Festplatte liegt, sei es anders, kann ich nicht nachvollziehen, denn auch eine Festplatte ist ein "Ding", darauf ist eine Partition, darauf ein Ordner und darin liegt meine Installation. Die kann ich genauso viel oder wenig anfassen, wie auf einer CD. Der eine Datenträger wurde mit gebündeltem Licht, der andere mit veränderlichen Magnetfeldern beschrieben, der Effekt ist derselbe. Ich kann lediglich auf der Festplatte diesen Ordner auch wieder löschen, er nimmt keinen Platz in meinem Schrank ein, verursacht weder Herstellungs- noch Entsorgungsmüll (ist also auch noch umweltfreundlicher), erhöht in wesentlich niedrigerem Maße den CO2-Ausstoß (der Strom für den Betrieb der Server und Internettechnik verbraucht schon auch was, der Liefer-LKW für eine CD verbraucht mehr) und das, was ich damit im installierten Zustand machen kann, ist 1:1 dasselbe.

Was also rechtfertigt diese Unterscheidung?

Verkauf von DVD oder Lizenz

Beitrag von Tilman S.
03.09.2011, 08:13 Uhr

Hallo! Zunächst einmal vielen Dank für die Ausführungen, sehr interessant. Ich habe allerdings eine kleine Anmerkung bzw. Frage. In meinen Augen geht es *immer* nur um die Lizenz. Auch wenn ich eine vom Hersteller ausgegebene DVD besitze, die ich ja wie Sie schreiben problemlos verkaufen kann, so verkaufe ich nicht die Software, sondern die Lizenz (also das Recht sie zu benutzen). Der einzige Unterschied zum Verkauf einer Lizenz (plus evtl. selbstgebrannter DVD) ist nur, dass es eben ein Symbol für den Besitzer dieser Lizenz gibt, nämlich das harte Stück Kunststoff. Aber das Problem, ob es ein solches Symbol gibt, und wie es aussehen muss, sollte doch nicht Problem des Kunden, sondern Problem des Herstellers sein. Wenn er den rechtmäßigen Besitzer exakt überprüfbar machen will, kann er ihm ja auf dem Postweis einen Ausweis zukommen lassen. Dann kann dieser beim Verkauf der Lizenz den Ausweis mit verkaufen. Wenn der Hersteller dies nicht für nötig erachtet, dann muss man eben beim Verkauf der Lizenz nichts beachten. So sehe ich das. Es ist nicht einzusehen, warum man beim Verkauf einer Lizenz ohne DVD den Hersteller benachrichtigen / eine Erlaubnis einholen muss, und beim Verkauf einer Lizenz mit DVD (denn jede erworbene Software-DVD beinhaltet ja das Recht dass man sie benutzen darf, selbst wenn von Lizenz gar nicht die Rede ist, sie ist immer dabei) man dies nicht muss.

Urteil anfechten?

Beitrag von Peter
31.03.2009, 17:50 Uhr

Ich wurde heute zu 4.800 euro Strafe verurteilt weil ich angeblich illegale Videos und DVD,s verkauft hätte. Vorgeschichte:bei einer Hausdurchsuchung ohne Erfolg wurden als Zufallsfund tausende angeblich illegaler Datenträger bei mir gefunden und die mit über 500 Verkäufen bei Ebay in Zusammenhang gebracht. Die Datenträger sind nicht illegal(legale Downloads, private Videos, TV Aufzeichnungen) Ich bin ein etwas verrückter Sammler und habe lediglich meine Original VHS Kassetten zusammen mit einer sICHERHEITSKOPIE ALS GESCHENK Verkauft um wieder Platz zu schaffen. Der Zeuge der Polizei konnte die Illegalität der Verkäufe nicht beweisen auf Anfrage meines Anwalts. Ich wurde nun zu 4.800 euro verurteilt obwohl die angeblich illegalen Datenträger in keinem Zusammenhang mit meinen Ebayverkäufen zu tun haben. ich gehe in Berufung aber ist sowas überhaupt möglich? Ein Urteil aufgrund Mutmassungen? nowhereman2142@freenet.de

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