Domain räumt keinerlei Rechte an dem Namen ein - Schutz nur durch Markenregistrierung möglich
Immer wieder kommt es vor, dass Domaininhaber eine böse Überraschung erleben. Eine Abmahnung flattert ins Haus, mit der der Domaininhaber unter Androhung einer Vertragsstrafe aufgefordert wird, die weitere Nutzung der Domain zu unterlassen und eine dem entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
Firmenname mehrfach vorhanden
Beitrag von Paul R
31.08.2017, 12:16 Uhr
Wir haben uns auf Grund unseres Firmenslogans einen Namen einfallen lassen, mussten dann aber später feststellen, dass der Name schon mehrfach existiert. Und die Domain mit .de oder .com schon vergeben und auf verschiedene Firmen verteilt sind. Eine dieser Firmen geht auch in den Bereich Events, also würde es da die ein oder andere Überschneidung geben. Alle Firmen liegen aber auch nicht im selben Bundesland oder vertreten speziell die Events die wir vertreten. Meine Frage wäre, wenn ich mir jetzt die .net Domain abgreife, was dennoch zu beachten wäre?
Selbst
Beitrag von Testuser
11.11.2013, 22:22 Uhr
Vielleicht einfach selbst den Domainnamen als Marke registrieren lassen. Dann gibts keine Problem.
Und wenn der Name viel später als Marke eingetragen wird?
Beitrag von Petra Fenske
24.01.2009, 00:44 Uhr
Wie sieht es in dem Fall aus, wenn die Domain bereits lange registriert wurde und nur privat benutzt wird, ein Unternehmer nach Jahren diesen Domainnamen als Marke registrieren lässt?
Kann er den Domain-Inhaber kostenpflichtig abmahnen? Es ist für einen Domain-Inhaber doch unzumutbar, täglich nachzuforschen, ob der Domainname mittlerweile als Markenname eingetragen wurde?
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