Leserkommentare zum Artikel

Google Webfonts: Abmahnwelle von RA Lenard aus Berlin + Muster

Seit das LG München I im Januar 2022 einem Seitenbesucher einen Schadensersatz von 100,00€ aufgrund Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit Google Webfonts zugesprochen hatte, sind Abmahnungen auf diesem Gebiet zum Massenphänomen geworden. Nun kursiert eine neue Welle von Schreiben, in denen RA Kilian Lenard mit Kanzleisitz in Berlin im Namen von Mitgliedern einer „Interessengemeinschaft Datenschutz“ aufgrund vermeintlicher Datenschutzverstöße 170,00€ von Seitenbetreibern einfordert. Was es damit auf sich hat und wie Betroffene reagieren sollten, zeigen wir in diesem Beitrag und stellen Mandanten ein hilfreiches Muster für ein Verteidigungsschreiben bereit.

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Admin im Forum Abzocker

Beitrag von Wolfgang
01.02.2023, 20:14 Uhr

Die Abzocker schießen im wahrsten Sinne wie die Pilze aus dem Boden. Aus diesem Grund habe ich völlig uneigennützig ein Forum eröffnet. Lese mehr ------https://www.abzockhilfe.de/

Ich reihe mich mit ein, in die Welle

Beitrag von Katriny
23.10.2022, 11:14 Uhr

Gestern habe ich auch eine der Abmahnungen erhalten. Bis dahin wusste ich, dass diese Abmahnwelle gerade anfällt und habe alle nötigen Fonts und Pulgin-Maßnahmen mit meinem Admin zusammen ergriffen. Ich mutmaße; dass die Verwendung der Online-tools, die man zur Suche von google-fonts auf der eigenen Seite verwendet, mit unter erst dazu führt auf dem Radarr dieses fragwürdigen Anwalts zu landen. Vielleicht hat er einen guten Hacker zur Hand. Trotz all der Warnungen, nicht zu zahlen bin ich irritiert. Auf meinem Schreiben stimmen alle Fristen. Dennoch ist die fehlende Schrift vor Ankunft des Schreibens bereits entfernt worden (von der Website).

Ich gehe davon aus trotzdem nicht zu zahlen.

Oh mann! Grüße Katriny☆

Crowdfunding für Klage?

Beitrag von Micha S
19.10.2022, 19:39 Uhr

Zum Kommentar von Roger B.: Ich wäre sehr dafür, gemeinsam dagegen vorzugehen, wenn es Aussicht auf Erfolg gibt. Bei tausenden dieser "Abmahnungen" ist der Gesamtschaden immens. Denn jeder von uns muss sich damit befassen, die Rechtslage recherchieren, reagieren mit einem Widerspruchsschreiben, usw. Kostbare Arbeitszeit, warum eigentlich sollte der Rechtsmissbraucher dafür nicht aufkommen müssen? Denn dieser Schaden ist nicht imaginär wie bei Herrn Ismail, sondern real. Und wie ist es mit Schmerzensgeld für den Schock und Stress, den das Ganze bei den meisten auslöst? Die Masche erinnert mich an die Schockanrufe, mit denen meist alte Leute überrumpelt werden, um an ihr Geld zu kommen. Nur dass es hier ein kleinerer Betrag ist und mittels Serienbrief passiert.

Es wäre aus meiner Sicht wünschenswert, wenn dieser Beispielfall zu einem Musterurteil führt, dass Nachahmungstäter abschreckt.

Kanzlei IT-Recht, was sagen Sie dazu?

Crowdfunding für Klage ?

Beitrag von Roger B.
18.10.2022, 19:10 Uhr

Datenschutz ist wichtig, aber Anwälte sollten zum Schutz und nicht zum Missbrauch von Recht da sein. Da es in Deutschland die Sammelklage so nicht gibt, sollte man sich zusammenschließen, tausende Betroffene jeweils €1.- in einem Fund sammeln, um dann vielleicht eine negative Feststellungsklage, eine Musterfeststellungsklage oder sich zu einer Streitgenossenschaft zusammenzuraufen. Ich überlege, das einfach mal zu starten.

Massenabfertigung zur Abzocke

Beitrag von Walter Wildhagen
18.10.2022, 15:07 Uhr

Habe sogar ein Schreiben, adressiert an eine seit Jahren nicht mehr existente GmbH, erhalten.

Herr

Beitrag von Philip
18.10.2022, 11:57 Uhr

Leider habe ich diesen Artikel erst jetzt gefunden. Ich habe leider der Forderung stattgegeben, mit dem Hinweis keiner Anerkennung einer Rechtspflicht und Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung nach rechtlicher Prüfung. Die lokale Einbindung der Fonts bereite ich gerade vor. Wie sollte ich hinsichtlich dem RA bzw. der Rückforderung vorgehen?

Bayrische Landgerichtsurteile...

Beitrag von Fritz Große
17.10.2022, 07:37 Uhr

Leider gibt es in dieser BRD bayrische Landgerichte, die die Funktionen des Internets nicht verstehen und dann solche Urteil rauskloppen wie dieses vom LG München I, Urteil vom 20.1.2022 – 3 O 17493/20. Dann gibt es aber Anwälte wie Herr Kilian Lenard, die schamlos und ohne Berufsehre diese völlig absurden Urteile nutzen um persönlich Kasse zu machen. Es wird ein imaginärer "Martin Ismail" erfunden, der angeblich der IG Datenschutz angehört und in dessen Namen dann tausende von Serienbriefen mit Forderungen von jeweils 170€ gefordert, für einen angeblichen Datenschutzverstoß, der darin besteht Google Fonts online zu nutzen. Ganz miese Masche Herr Anwalt, aber warum die Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammer sich dieses Schauspiel anschaut erschließt sich mir leider auch nicht?

Google Fonts auf Pattern Seite

Beitrag von Auch betroffen
16.10.2022, 16:20 Uhr

Ich habe ebenfalls von RA Lenard eine Abmahnung erhalten, diese bezieht sich auf meine Pattern Seite (also eine von Etsy zur Verfügung gestellten Webshop-Seite). Pattern wird als fertige Webshop-Lösung für Etsy Shop Inhaber angeboten, der eigene Programmieraufwand ist Null, man wählt lediglich aus zwischen unterschiedlichen Shop Gestaltungen und ein paar festgelegten Schriften. Dabei bietet Pattern ausschließlich Google Fonts an, soweit für mich ersichtlich.

Macht sich hier dann also nicht eigentlich Etsy (Pattern) mit dem Thema Google Fonts strafbar, da es der User ja gar nicht selber in der Hand hat? Und wie sollten sich Pattern-Shop User verhalten?

Brief von ra Lenard

Beitrag von Richard Milu
16.10.2022, 02:56 Uhr

Habe auch ein Brief bekommen, Ich denke aber das ist abzocke…. Weiß ich nicht was soll ich tun, schicke ich aber weiter für mein Rechtsanwalt.

Herr

Beitrag von Betroffener.
13.10.2022, 23:01 Uhr

Warum darf soetwas ein Rechtsanwalt ??? Ohne irgendeinen Richterspruch ??? Kann man dem nicht ein Berufsverbot Aussprechen. Der will nur abzocken

Da crawlen Bots.....

Beitrag von Kai
03.10.2022, 13:30 Uhr

.. auch bei einem guten Freund wurde eine Domain, die per 301 auf andere Inhalte einer völlig anderen Domain weiterleitet, abgemahnt. Es liegt sehr nahe, dass hier gar kein Mensch unterwegs ist, sondern sogenannte Crawler das Internet nach Verstößen durchforsten. Zumindest in diesem Falle gilt: einem Crawler kann man keine Persönlichkeitsrechte verletzen, die Abmahnung ist nach meiner Auffassung rechtsmissbräuchlich.

welche Frist

Beitrag von Jacky
29.09.2022, 13:22 Uhr

Hallo, welche Frist setzt man denn an, wenn man das Musterschreiben verwendet? Vielen Dank für ein kurzes Feedback.

Aufwand

Beitrag von Jonas B.
25.09.2022, 22:56 Uhr

Guten Tag, muss ich überhaupt bei Post vom Anwalt reagieren? Ich mein, es ist Aufwand. Schreiben kann mir erstmal jeder Mensch auf dieser Welt. Ich habe keine Google Fonts eingebunden. Dennoch Post erhalten. Sehr unseriöse Geschäftspraktiken. Kann ich mein Antwortschreiben in Rechnung stellen? Wie sieht es mit einer Gegenklage / Feststellungsklage aus? Sinnvoll?

Es ärgert mich, mit was man sich alles rumschlagen muss. Viele Grüße Jonas

keiner

Beitrag von Andre
25.09.2022, 03:05 Uhr

Habe auch ein Brief bekommen, was aber extrem komisch ist. Denn meine Domain die Abgemahnt wird, hat 0 Inhalt, es ist eine reine Weiterleitung auf eine andere Domain, die nicht zu mir gehört aber dennoch bekomme ich Abmahnung mit Inhalt der fremden Domain. Wo hat der meine Daten her? DENIC? darf die das rausgeben? denn an vorhandene Impressum Daten hat er sich ja nicht gemeldet. Wäre doch auch verstoß der DENIC.

Musterschreiben verschickt - wie geht's weiter?

Beitrag von SaBINE
23.09.2022, 20:50 Uhr

Ich habe heute das Musterschreiben zur Post gebracht. Wie geht es denn nun weiter? Ich habe schon einmal eine Frist verpasst und das ist richtig teuer geworden. Was passiert, wenn ich nichts mehr höre aus Berlin? Muss ich die angeforderte Stellungnahme des Berliner Anwaltes einfordern/anmahnen? Vielen Dank für eine kurze Antwort und beste Grüße aus Stuttgart

Geschädigter

Beitrag von Kai
23.09.2022, 16:40 Uhr

Ich erwäge eine Anzeige des RA Lenard (Nötigung). Ist das sinnvoll?

Abmahnung Google Fonts RA Berlin

Beitrag von Go
21.09.2022, 21:08 Uhr

Der RA in Berlin hat massenhaft abgemahnt. Muss man antworten und dafür noch Zeit und Geld verschwenden, wenn das so offensichtlich ist. Für mich ist das rechtswidrig

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