Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Vorsicht bei Inanspruchnahme von 0190er- oder 0900er Mehrwertdienstrufnummer

01.01.2007, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Vorsicht bei Inanspruchnahme von 0190er- oder 0900er Mehrwertdienstrufnummer

Das Landgericht Hildesheim hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung einem Online-Shopanbieter untersagt, 0900er-Servicenummern im geschäftlichen Verkehr anzubieten, ohne auf die durch eine Nutzung eben dieser Rufnummer entstehenden Kosten im Einzelnen hinzuweisen (Beschluss vom 26.09.2006, Az. 11 O 17/06).

Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Online-Shopanbieter verkaufte (vorwiegend an Verbraucher) gewerblich Computerkomponenten und Computerzubehör über das Internet, insbesondere über die Handelsplattform www.ebay.de. Im Rahmen dieses Angebots bot er seinen Kunden eine „fachmännische Beratung am Servicetelefon” unter einer 0900er-Hotlinenummer an. Dieser Werbung fügte er den folgenden, in recht kleiner Schriftart gehaltenen, Zusatz an: „199 ct/min”.

Der Antragssteller argumentierte nun vor Gericht, dass das Fehlen des gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises auf die anfallenden Kosten bei Verwendung einer 0900er-Mehrwertdienstnummer Verbraucher unangemessen benachteilige. Insbesondere sei hier § 43b Abs. 1 TKG nicht hinreichend beachtet worden, wonach bei der Preisangabe darauf hinzuweisen ist, dass es ein deutscher Fetnetzpreis ist.

Das Landgericht Hildesheim gab dem Antragssteller Recht, indem es im vorliegendem Fall einen wettbewerbswidrigen Vorteil im Vergleich zum Antragssteller erkannte, der das Regelbeispiel des § 4 Nr. 11 UWG erfüllen würde.

 

Fazit: Der Beschluss des Landgericht Hildesheim zeigt, dass die Nutzung von Mehrwertdienstrufnummern mit den Kennungen "0900" oder auch "0190" in rechtlicher Hinsicht nicht unproblematisch ist. Dem Verbraucher sind in diesem Falle bestimmte Informationen zu erteilen, deren Fehlen ein Abmahnrisiko darstellen kann. Folgende Angaben sind bei der Nutzung von Mehrwertdiensterufnummern gegenüber dem Verbraucher zwingend zu machen:

  • Zu zahlender Preis für die Inanspruchnahme der 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer aus dem deutschen Festnetz je Minute oder je Inanspruchnahme zu zahlenden Preis - einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (zusammen mit der Rufnummer).
  • Hinweis bei Preisangabe, dass dies ein deutscher Festnetzpreis ist.
  • Hinweis bei Telefaxdiensten, bezüglich der Zahl der zu übermittelnden Seiten.
  • Hinweis bei Datendiensten bezüglich des Umfangs der zu übermittelnden Daten.

Achtung: Diese Informationspflichten gelten nur für denjenigen, der gegenüber Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder in sonstiger Weise regelmäßig 0190er- oder 0900er-Mehrwertdienste anbietet oder dafür gegenüber Letztverbrauchern wirbt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Thomas Max Müller / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

OLG Hamburg: Die Angabe einer 01805-(Service-)Nummer in der Widerrufsbelehrung ist unzulässig!
(11.06.2019, 09:36 Uhr)
OLG Hamburg: Die Angabe einer 01805-(Service-)Nummer in der Widerrufsbelehrung ist unzulässig!
Urteil des EuGH: Verwendung von Sonderrufnummern für Kundenservicehotlines unzulässig – das Aus für 0180x-Hotlines?
(13.03.2017, 16:30 Uhr)
Urteil des EuGH: Verwendung von Sonderrufnummern für Kundenservicehotlines unzulässig – das Aus für 0180x-Hotlines?
EuGH-Generalanwalt: Anruf zu Kundendiensttelefonnummer darf nicht teurer sein als ein normaler Anruf
(10.11.2016, 18:01 Uhr)
EuGH-Generalanwalt: Anruf zu Kundendiensttelefonnummer darf nicht teurer sein als ein normaler Anruf
LG München I: Bei Preisangaben im Rahmen der Bewerbung von Service-Dienste-Rufnummern ist zwingend auf Mwst. hinzuweisen
(19.07.2013, 17:31 Uhr)
LG München I: Bei Preisangaben im Rahmen der Bewerbung von Service-Dienste-Rufnummern ist zwingend auf Mwst. hinzuweisen
Warteschleifen bei Servicerufnummern müssen für den Anrufer seit dem 01.06.2013 kostenfrei sein
(11.06.2013, 14:39 Uhr)
Warteschleifen bei Servicerufnummern müssen für den Anrufer seit dem 01.06.2013 kostenfrei sein
Angabe von Kundeninformationen sind Pflicht bei der Verwendung von Mehrwertdiensterufnummern
(14.02.2012, 16:27 Uhr)
Angabe von Kundeninformationen sind Pflicht bei der Verwendung von Mehrwertdiensterufnummern
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei