ElektroG: Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft

ElektroG: Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft
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Beitrag vom: 07.10.2008

Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Elektrogesetz"

Wie die Firma "[take-e-way GmbH](http://www.take-e-way.de) " in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, werden Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen als Unterhaltungselektronik eingestuft.

Dies wird damit begründet, dass die einschlägigen Elektrogeräte Töne zur Vertreibung von Maulwürden absondern würden.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: J. Scholz / PIXELIO

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2 Kommentare

w
ws 26.09.2009, 22:41 Uhr
Oh Herr....
...laß Hirn regnen.
E
Eckhard Ließmann 07.10.2008, 12:23 Uhr
Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft
Ich hoffe nur, dass die Maulwürfe tanzend fliehen!!

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