ElektroG: Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft

Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Elektrogesetz"
Wie die Firma "[take-e-way GmbH](http://www.take-e-way.de) " in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, werden Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen als Unterhaltungselektronik eingestuft.
Dies wird damit begründet, dass die einschlägigen Elektrogeräte Töne zur Vertreibung von Maulwürden absondern würden.
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