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Welche Elektro- und Elektronikgeräte sind im Sinne des ElektroG registrierungspflichtig?

26.05.2008, 14:32 Uhr | Lesezeit: 7 min
Welche Elektro- und Elektronikgeräte sind im Sinne des ElektroG registrierungspflichtig?

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Elektrogesetz".

Oftmals wird die IT-Recht Kanzlei gefragt, welche Elektro- und Elektronikgeräte überhaupt in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen - und damit registrierungspflichtig sind, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Die folgende Übersicht soll hierbei Klarheit verschaffen!

Dabei ist zu beachten, dass es sich bei der Aufzählung um eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung einzelner Elektro- und Elektronikgeräte handelt.

1. Haushaltsgroßgeräte
Festgelegte Gerätearten
1. Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten
2. andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
3. Haushaltsgroßgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung

Dazu gehören insbesondere:
Große Kühlgeräte
Kühlschränke
Gefriergeräte
Sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservierung
und Lagerung von Lebensmitteln
Waschmaschinen
Wäschetrockner
Geschirrspüler
Herde und Backöfen
Elektrische Kochplatten
Elektrische Heizplatten
Mikrowellengeräte
Sonstige Großgeräte zum Kochen oder zur
sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln
Elektrische Heizgeräte
Elektrische Heizkörper
Sonstige Großgeräte zum Beheizen von Räumen,
Betten und Sitzmöbeln
Elektrische Ventilatoren
Klimageräte
Sonstige Belüftungs-, Entlüftungs- und
Klimatisierungsgeräte

2. Haushaltskleingeräte
1. Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
2. Haushaltskleingeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung

Dazu gehören insbesondere:
Staubsauger
Teppichkehrmaschinen
Sonstige Reinigungsgeräte, Geräte zum Nähen, Stricken, Weben oder zur
sonstigen Bearbeitung von Textilien
Bügeleisen und sonstige Geräte zum Bügeln,
Mangeln oder zur sonstigen Pflege von Kleidung
Toaster
Friteusen
Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen
oder Verschließen von Behältnissen oder
Verpackungen
Elektrische Messer
Haarschneidegeräte, Haartrockner, elektrische
Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte
und sonstige Geräte für die Körperpflege
Wecker, Armbanduhren und Geräte zum Messen,
Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit
Waagen

3. IT- und Telekommunikationsgeräte

3.1. Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können
3.1.1 'Persönliche' Datenverarbeitung
PC (Desktop, Tower, …), Server
Notebook
elektronische Notizbücher, Nachschlagewerke
Tastatur
Maus
Zusatzgeräte im PC-Bereich (z.B.: interne/externe Laufwerke, Speichermodule, Steckkarten,
Netzteile, Ladegeräte, Docking-Station, Scanner, PC-Lautsprecher, …)
Taschenrechner
LCD-Projektoren
andere Geräte der Präsentationstechnik
Elektr. Registrierkassen
Spielekonsolen

andere Produkte und Geräte zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Daten mit
elektronischen Mitteln

3.1.2 'Persönliches' Drucken von Daten und Übermittlung gedruckter Daten
Drucker
Kopierer
Zusatzgeräte im Bereich Drucken/Kopieren (Sortiereinrichtungen, automatische Einzüge, ….)
Schreibmaschinen
Faxgeräte
Telexgeräte

andere Produkte und Geräte zum Ausdrucken von Daten und zur Übermittlung gedruckter Daten

3.1.3 'Persönliche' Telekommunikationsgeräte
Telefone
Schnurlostelefone
Zusatzgeräte im Bereich Telekommunikationsendgeräte (Ladegeräte, Netzteile, …)
Anrufbeantworter
Modems
NTBA
ADSL-Ausstattung
Telekommunikationsanlagen für private Haushalte und Kleingewerbe

andere Produkte und Geräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln (z.B. Sicherheitssysteme in den Anwendungsbereichen: Hausnotruf,
mobile Videoüberwachung; mobile Beschallung, …)

Mobil-Telefone
Zusatzgeräte im Bereich Mobil-Telefone (Netzteile, Zubehör, …)

Datensichtgeräte
CRT-Monitore
LCD-Monitore
...
andere Produkte und Geräte zum Anzeigen von Informationen

Cameras (Photo), digital und analog
Zusatzgeräte im Bereich Photographie (Ladegeräte, Netzteile, …)

3.1.2 'Professionelle' Geräte
Geräte, für die der Hersteller glaubhaft macht, dass sie ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder
dass solche Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden (§ 6 (3) Satz 2 ElektroG)

2.1 'Professionelle' Geräte der Datenverarbeitung
2.2 'Professionelles' Drucken von Daten und Übermittlung gedruckter Daten
2.3 'Professionelle' Geräte der Telekommunikation
2.4 Sonstige 'Professionelle' Geräte der Informationstechnik
Hinweis: ein Basis-Gewicht über 35 kg ist bei ITK-Geräten stets ein Indiz für 'Professionelle' Geräte. (Übersicht Gerätearten der Stiftung EAR)

4. Geräte der Unterhaltungselektronik
TV-Geräte:
CRT, Plasma, LCD, TV-Rückprojektion,
TV-Kombinationsgeräte, Sonstige TV-Geräte zur optischen Darstellung von Bildern mit Ausnahme von Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik

Video-Geräte:
VCR, DVD-Player/-Recorder, DVD-VCR-Kombinationsgeräte, Video-Harddisk

Camcorder

SAT- und sonstige Empfangszusatzgeräte
Sat-Receiver
Set-Top Boxen
Sat-Systeme
Sat-Antennen
DVB-T-Antennen (aktiv)
Verstärker und Umsetzer
Hausanschlussverstärker
ZF-Verteiltechnik
LNC / Speisesysteme
SMATV-Kopfstellen Kategorie C und D
Kabelmodem

Audio-Geräte
CD-Player/-Recorder
Verstärker
Receiver

Decks
Plattenspieler
Boxen (lose)
Audio Home Systems, Micro- / Mini- / Midi-Systeme
Home Theatre Systeme

Portable Audio
CD - Player Portable
Stereopockets
MP3 - Geräte
Koffergeräte
Radiorecorder
Cassetten-Recorder
Uhrenradios

Zubehör
Kopfhörer
Hörsprechgarnituren
Mikrophone
drahtlose Mikrophone
Fernbedienungen
Babyphone

Musikinstrumente
Musikanlagen
Sonstige Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen,
oder andere Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als
Telekommunikationsmitteln.

professionelles Audio- u. Video- Equipment
professionelle Großdisplays

5. Beleuchtungskörper
festgelegte Gerätearten:
1. Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten
2. Gasentladungslampen für ausschließlich gewerbliche Nutzung
3. Leuchten für ausschließlich gewerbliche Nutzung

Dazu gehören insbesondere:
Leuchten für Leuchtstofflampen mit Ausnahme von Leuchten in Haushalten
Stabförmige Leuchtstofflampen
Kompaktleuchtstofflampen
Entladungslampen, einschließlich Hochdruck- Natriumdampflampen und Metalldampflampen
Niederdruck-Natriumdampflampen
Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in Haushalten

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge
1. Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten
2. Werkzeuge für ausschließlich gewerbliche Nutzung

(mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
Dazu gehören insbesondere:
Bohrmaschinen
Sägen
Nähmaschinen
Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Schneiden, Abscheren, Bohren, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen oder zur entsprechenden Bearbeitung von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen
Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge oder Werkzeuge zum Lösen von Niet-, Nagel- oder Schraubverbindungen oder für ähnliche Verwendungszwecke
Schweiß- und Lötwerkzeuge oder Werkzeuge für ähnliche Verwendungszwecke
Geräte zum Versprühen, Ausbringen, Verteilen oder zur sonstigen Verarbeitung von flüssigen oder gasförmigen Stoffen mit anderen Mitteln

7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
vorläufige Festlegung durch EAR
1. Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten
2. Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
3. Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung

Dazu gehören insbesondere:
Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen
Videospielkonsolen
Videospiele
Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw.
Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen
Geldspielautomaten

8. Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte
Dazu gehören insbesondere:
Geräte für Strahlentherapie
Kardiologiegeräte
Dialysegeräte
Beatmungsgeräte
Nuklearmedizinische Geräte
Laborgeräte für In-vitro-Diagnostik
Analysegeräte
Gefriergeräte
Fertilisations-Testgeräte
Sonstige Geräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
vorläufige Festlegung durch EAR
1. Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten
2. Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbliche Nutzung

Dazu gehören insbesondere:
Rauchmelder
Heizregler
Thermostate
Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor
Sonstige Überwachungs- und Kontrollinstrumente von Industrieanlagen (z. B. in Bedienpulten)

10. Automatische Ausgabegeräte.
vorläufige Festlegung durch EAR
1. Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
2. Automatische Ausgabegeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung

Dazu gehören insbesondere:
Heißgetränkeautomaten
Automaten für heiße oder kalte Flaschen oder Dosen
Automaten für feste Produkte
Geldautomaten
Jegliche Geräte zur automatischen Abgabe von Produkten

(Quelle: Übersicht Gerätearten der Stiftung EAR. Stand Januar 2008)

Keiner Kategorie zuordnen lassen sich beispielsweise:
Transportmittel (Flugzeuge, Schiffe, Kraftfahrzeuge, Fahrräder etc.), Gabelstapler oder Kräne.

Druckerpatronen
Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass es sich bei Druckerpatronen wie z.B. Tintenstrahlpatronen und Tonerkartuschen in der Regel um Verbrauchsmaterialien handelt. Darunter sind Behältnisse für Tinte oder Toner zu verstehen, die keinen elektrischen Strom zu ihrem Betrieb benötigen.
Sie können allerdings im Entsorgungsfall eines Druckers relevant werden. Werden sie mit dem Gerät entsorgt, fallen sie auf jeden Fall unter die Prüfpflicht des § 11 Abs. 1 ElektroG (Wiederverwendbarkeit). Nach Anhang III ElektroG erfordern Geräte, die Tonerkartuschen enthalten, eine selektive Behandlung.

CDs, CD-ROMs
CDs und CD-ROMs verfügen nicht über elektrotechnische Funktionen. Sie fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG.

Telefonkarten, Kreditkarten
Nach Auffassung der Europäischen Kommission fallen Telefonkarten, Kreditkarten u.ä. als Verbrauchsmaterialien nicht in den Anwendungsbereich der EG-Richtlinien. Insbesondere sind sie nicht als "sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln" unter Kategorie 3 einzuordnen.

In einem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass ein Sportschuh mit elektronisch unterstützter Dämpfung, ein im ElektroG nicht aufgeführter Bekleidungsgegenstand bleibt, auch wenn er mit elektrischen und elektronischen Bauteilen ausgestattet ist (BVerwG Urteil vom 21.02.2008, Az. 7 C 43.07).

Nachtrag: Der Artikel wurde am 24.06.2008 überarbeitet.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
M. Hauck / PIXELIO

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2 Kommentare

P
Peter S. 07.02.2012, 16:39 Uhr
USB-Kabel
Ist ein USB-Kabel von ElektroG betroffen?
W
Wolfgang Sonnenschein 17.06.2009, 11:46 Uhr
Gut aber mit Lücken im Detail
Die Liste mit Produktartikeln zum EAR ist ein guter konkreter Hinweis!
Leider steckt der Teufel im Detail!
Was ist z.B. mit Modellbau-Autos, -Flugzeugen, Schiffen? Elektro-Autos, Schiffe und Flugzeuge scheint klar, EAR trifft zu. Was ist mit Modellspielzeug mit Verbrennermotoren (analog ihren echten Partnern)? Sind es eigenständige Produkte ohne EAR-Anwendung oder mit EAR-Anwendung, weil ja Zündspulen, Akkus, Stellmotore etc. vorhanden sind.
Letztendlich werden die echten Autos, Flugzeuge und Boote auch nicht im Elektroschrott-Container entsorgt.
Der Hinweis auf ein Gerichtsurteil in München, dass ein Auto der EAR-Registrierung unterliegt, weil es ein Autoradio hat, nützt an dieser Stelle wenig!

Blödsinnige Gesetzgeber! Eine Liste mit Geräten,die der EAR-Registrierung unterliegen, wäre einfacher, als komplizierte Definitionen! Eventuell wären 5-10% der Artikel nicht erfasst, dafür aber 90-95% erfasst, dies aber auf einfache Weise!
Was will der Mensch mehr?

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