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Nach dem Aus für die Plattform DaWanda: Welche Alternativen gibt es für Händler?

02.07.2018, 14:32 Uhr | Lesezeit: 10 min
Nach dem Aus für die Plattform DaWanda: Welche Alternativen gibt es für Händler?

Die Nachricht schlug ein wie der Blitz: Der Martkplatz DaWanda – seit knapp 12 Jahren die Verkaufsplattform für Handgemachtes – gibt auf. Wohl zum 30.08.2018 wird der Marktplatz dann endgültig abgeschaltet. Die gute Nachricht: Es gibt zahlreiche Alternativen!

Aus und vorbei – Plattform DaWanda ist ab Ende August 2018 Geschichte

Dies ist in erster Linie eine tragische Nachricht für Mitarbeiter und Betreiber, stellt zugleich aber auch die HändlerInnen bei DaWanda vor die Frage, wie es nun weiter geht. Erste DaWanda-VerkäuferInnen erhielten in den letzten Tagen bereits die Kündigungen der Mitgliedschaften zu Ende August.

Die aktuellen Nachrichten um DaWanda bestürzen in doppelter Hinsicht:

Zum einen schien der Marktplatz nach Jahren roter Zahlen zuletzt die Wende geschafft zu haben. Für 2018 waren schwarze Zahlen angekündigt, so die letzten Pressemitteilungen.

Vermutlich hat nicht zuletzt die massive Abmahnwelle des IDO-Verbands, die hunderte DaWanda-VerkäuferInnen seit letztem Jahr betraf und in Angst und Schrecken versetzte, diese positive Entwicklung zunichte gemacht.

Zum anderen gehen auf dem Marktplatz wohl Ende August endgültig die Lichter aus. Eine technische Fortführung der Plattform durch einen dritten Anbieter wird es den Ankündigungen nach nicht geben. Geplant ist bei Aufruf der Seiten von DaWanda dann eine Weiterleitung zu etsy.

D.h., ein Handeln via DaWanda wird – aller Voraussicht ab dem 31.08.2018 – definitiv nicht mehr möglich sein.

Dies ist einerseits bedauerlich, da die Plattform sehr durchdacht konzipiert war und juristisch grundsätzlich die notwendigen Rahmenbedingungen für ein rechtssicheres Handeln bot (was bei Verkaufsplattformen leider wahrlich keine Selbstverständlichkeit ist). Eine Fortführung der Plattform wäre also durchaus wünschenswert.

Andererseits stehen nun auch die DaWanda-VerkäuferInnen durch die endgültige Schließung vor der Herausforderung, wie es ab Ende August weitergeht. Dies gilt insbesondere, wenn DaWanda derzeit der einzige Verkaufskanal ist.

The show must go on!

Wohl kaum ein(e) DaWanda-Verkäufer(in) wird die Schließung von DaWanda zum Anlass nehmen, seinen/ ihren Onlinehandel einzustellen. Dafür dürfte das Potential zu groß sein, auch auf anderen Marktplätzen erfolgreich verkaufen zu können und auch zu viel „Herzblut“ in den eigenen Produkten stecken, um deren Verkauf zu stoppen.

Um betroffenen HändlerInnen den Umstieg zu erleichtern, finden Sie nachfolgende eine Aufzählung alternativer Plattformen, auf denen Waren aus dem Sortimenten Handgemachtes, Kunsthandwerk und Textilien nach den Berichten von Mandanten der IT-Recht Kanzlei erfolgreich gehandelt werden können.

Plattform etsy

Die Verkaufsplattform etsy (https://www.etsy.com/ ) dürfte im deutschsprachigen Raum neben DaWanda wohl mit der bekannteste Marktplatz für den Handel von handgefertigten Produkten sein.

Ehemalige DaWanda-VerkäuferInnen erwartet dort eine Zielgruppe von knapp 35 Millionen Käufern, so dass ein enormes Potential für eine Fortführung des Handels auf dieser Plattform vorhanden sein dürfte.

Für einen rechtssicheren Einstieg bei etsy werden – genau wie bei DaWanda – abmahnsichere Rechtstexte (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular) benötigt.

Selbstverständlich bietet die IT-Recht Kanzlei interessierten Händlern maßgeschneiderte und abmahnsichere Rechtstexte für den Verkauf bei etsy inklusive Update-Service und der innovativen Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei (zur automatisierten Übertragung, Überwachung und Aktualisierung der deutschen etsy-Rechtstexte) an, damit der Wechsel der Plattform von Anfang an rechtssicher erfolgen kann.

Auch ist der Marktplatz etsy international aufgestellt. Händler können so das Potential internationaler Verkäufe für sich ausschöpfen. Derzeit bietet die IT-Recht Kanzlei neben deutschen Rechtstexten auch englische und französische Rechtstexte für den Verkauf via etsy England und Frankreich an. Details finden Sie gerne hier.

In der aktuellen Pressemitteilung empfiehlt DaWanda seinen VerkäuferInnen für die Fortführung des Handels einen Wechsel zu etsy und kündigt an, zeitnah ein Migrationstool zur Verfügung zu stellen, mittels dessen der „Umzug“ der Angebote/ Shops zu etsy (zumindest teilweise) automatisieren soll:

"Der Umzug der Shops kann mit dem Umzugs-Tool Anfang nächster Woche erfolgen, bis Ende August ist der Handel auf DaWanda noch möglich. Mit der Schließung des Marktplatzes Ende August werden Besucher der DaWanda-Webseite zu Etsy umgeleitet."

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Alleinstellungsmerkmal der IT-Recht Kanzlei: Die Rechtstexte-Schnittstelle zu etsy

Um den Handel bei etsy so rechtssicher und bequem wie möglich zu gestalten, hat die IT-Recht Kanzlei vor Kurzem in Zusammenarbeit mit etsy die Entwicklung einer Datenschnittstelle zu etsy fertiggestellt.

Damit kann dieser innovative Service, der von der IT-Recht Kanzlei schon seit Jahren für DaWanda-VerkäuferInnen angeboten wurde nun auch für etsy-HändlerInnen zur Verfügung gestellt werden.

Die IT-Recht Kanzlei kann Ihren Mandanten, die Rechtstexte für die deutsche etsy-Plattform nutzen damit derzeit als einziger Anbieter von Rechtstexten (Stand: 01.07.18) für die Übertragung, Überprüfung und Aktualisierung exklusiv eine entsprechende Datenschnittstelle anbieten.

Die Rechtstexte-Schnittstelle ermöglicht die komplett automatische Aktualisierung der etsy-Rechtstexte. So sorgt die Automatik bei jeder rechtlichen Änderung für ein zeitnahes Update der Texte, ohne dass die Händler tätig werden müssen.

Ein weiterer Vorteil und derzeit Alleinstellungsmerkmal der IT-Recht Kanzlei: Mehrfach täglich werden die Rechtstexte auf Fehlerfreiheit überprüft. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls bei den Rechtstexten ein Fehler registriert wird, informiert die IT-Recht Kanzlei Sie umgehend.

Nutzen Sie dieses Plus an Sicherheit und Komfort –als Update-Service Mandant für deutsche etsy-Rechtstexte natürlich ohne Aufpreis.

Plattform kasuwa.de

kasuwa hat die Beta-Testphase abgeschlossen und hat am 10.04.2019 mit dem Pre-Launch begonnen. kasuwa wird nach Unternehmensangaben ein deutschsprachiger Online-Marktplatz, auf dem selbstgemachte Produkte unter dem Motto „Mit-Liebe-Selbstgemachtes“ verkauft werden können. Die Bezahlung und den Versand wickeln Shopbetreiber dabei direkt mit ihren Kunden ab. kasuwa will mit einem leistungsfähigen Shop-Backend seine Händler in jeder Phase des Verkaufs optimal unterstützen. Die Produkte der Händler sollen intensiv über die sozialen Medien beworben werden.
Update: kasuwa ist seit dem 06.05.2019 10:30 Uhr live.

Interessierte Händler können bereits vor dem offiziellen Start des Marktplatzes Ihre Shops komplett einrichten, auch der AGB-Service der IT-Recht Kanzlei für kasuwa ist bereits vor dem Start der Plattform verfügbar.

Plattform Amazon – “Handmade at Amazon”

Ebenfalls sehr interessant und extrem reichweitenstark erscheint ein Verkauf von Handgemachtem zudem bei Amazon.de in der Rubrik „Handmade at Amazon“ (vgl.: https://services.amazon.de/handmade.html). Das Wachstum von Amazon und damit auch das Wachstum der dort aktiven Verkäufer scheint derzeit grenzenlos, so dass auf dieser Plattform für ehemalige DaWanda-HändlerInnen ein enormes Potential wartet.

Auch hier unterstützt Sie die IT-Recht Kanzlei bei einem reibungslosen „Umzug“: Für einen rechtssicheren Start bei „Handmade at Amazon“ finden Sie professionelle und abmahnsichere Rechtstexte gerne hier.

Überdies gewinnt der internationale Verkauf auf den ausländischen Amazon-Plattformen zunehmend an Bedeutung. Die IT-Recht Kanzlei unterstützt auch den internationalen Handel über die ausländischen Amazon-Plattformen mit passenden, abmahnsicheren Rechtstexten.

Plattform productswithlove.de

productswithlove.de positioniert sich als neuer, professioneller Onlinemarktplatz im DIY-Segment für selbstgemachte Produkte und Handarbeitsmaterial. Der Zielmarkt ist dabei auf Verkäufer- und Käuferseite auf Deutschland, Österreich und die Schweiz ausgerichtet.

Passende abmahnsichere Rechtstexte für einen Verkauf bei productswithlove.de bietet die IT-Recht Kanzlei hier an.

Plattform Palundu.de

Eine eher kleinere Plattform für den Verkauf handgefertigter Waren findet sich unter https://www.palundu.de/ . Mandanten der IT-Recht Kanzlei berichten dort von durchaus erfreulichen Verkaufsergebnissen.
Update 13.09.2018: Nach aktuellen Angaben des Betreibers ist Palundu inzwischen auf mehr als 130.000 aktive Produkte und über 3.000 Verkäufer gewachsen.

Passende abmahnsichere Rechtstexte für einen Verkauf bei Palundu bietet die IT-Recht Kanzlei hier an.

Plattform dohero

Mitte August 2018 soll der neue DIY-Marktplatz von dohero offiziell an den Start gehen.

Passende abmahnsichere Rechtstexte für einen Verkauf bei dohero bietet die IT-Recht Kanzlei bereits jetzt hier an.
Selbstverständlich beginnt die einmonatige Grundvertragslaufzeit für den dohero AGB-Service erst mit dem Livegang der Plattform.

Plattform kayamo.eu

kayamo.eu ist nach Unternehmensangaben Online-Marktplatz mit Liebe zum Detail. Hier werden Käufer und Verkäufer zusammen gebracht, die sich für liebevoll Gestaltetes, Selbstgemachtes, Außergewöhnliches, Einzigartiges und einfach Schönes begeistern können.

Rechtstexte für den Verkauf über kayamo.eu finden Sie hier.

Plattform hood.de/handgemacht

Auch der langjährige Partner der IT-Recht Kanzlei Hood hat auf seinem Marktplatz einen eigenen Bereich für Handgemachtes und DIY eingerichtet.

Passende Rechtstexte für den Verkauf über hood.de finden Sie hier.
Die Rechtstexte bei Hood können über die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei automatisch aktuell gehalten werden.

Verkauf via Facebook

Ein Facebook-Auftritt hat durchaus das Potential, als attraktiver (weiterer) Verkaufskanal zu dienen. Wiederkehrende Besucher und Fans haben bereits eine Bindung zum Händler und sind dementsprechend offen für dessen Angebote. Dies gilt natürlich auch für Handmade-Produkte.

Verkaufen über Facebook funktioniert. Gepflegte Facebookpräsenzen erfreuen sich großer Beliebtheit und ziehen viele Nutzer an. Als Händler kann man bei Facebook längst nicht nur „Likes“ sammeln und Support bieten, sondern dort auch erfolgreich verkaufen.

Die IT-Recht Kanzlei unterstützt Händler mit passenden Rechtstexten bei diesem Vorhaben.

Verkauf via Instagram

Instagram gehört zu den derzeit am schnellsten wachsenden sozialen Medien. Aufgrund der Vielzahl von Nutzern ist Instagram als Werbekanal für Onlinehändler extrem interessant.

Insbesondere Onlinehändler, die über keinen eigenen Onlineshop verfügen, können mit den neuen Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei Instagram als sehr reichweitenstarken Werbekanal nutzen, damit weitere Käuferschichten ansprechen und so einen neuen Verkaufskanal schaffen.

Passende Rechtstexte für den Verkauf via Instagram finden Sie gerne hier.

Unabhängig durch eigenen Onlineshop

Wer als Händler langfristig unabhängig werden möchte, sollte zudem über den Verkauf über einen eigenen Onlineshop (z.B. mit Shopify, 1&1 Shop, Strato u.a.) nachdenken. Nur dort ist der Verkäufer dauerhaft „Herr im Haus“.

Hierfür bietet die IT-Recht Kanzlei selbstverständlich passende Rechtstexte und eine Daten-Schnittstelle für nahezu alle gängigen Shopsystemanbieter an. Weitere Informationen finden Sie gerne hier.

IT-Recht Kanzlei unterstützt bestehende DaWanda-Mandanten beim Wechsel der Rechtstexte

Sofern Sie derzeit bereits Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für DaWanda nutzen, sprechen Sie uns gerne an, um einen einfachen und reibungslosen Umstieg für den Verkauf auf alternativen Plattformen zu gewährleisten.

Fazit

Aus Sicht der IT-Recht Kanzlei ist das unerwartete Aus für DaWanda eine sehr bedauernswerte Entwicklung und ein herber Verlust für die deutsche Marktplatzlandschaft.

Zumal die VerkäuferInnen, die auf diesem Marktplatz handelten, meist mit einer besonderen Portion „Herzblut“ bei der Sache gewesen sind. Oftmals ging es gar nicht so sehr um den unternehmerischen Profit, sondern darum, das eigene Hobby zu betreiben und sich damit zugleich ein Zubrot zu verdienen.

Gerade diese emotionale Bindung an die eigenen Produkte und die Käufer wird viele DaWanda-HändlerInnen vom Aufhören abhalten, zumal zahlreiche gute Alternativen für den Absatz von handgemachten Produkten existieren.

Die IT-Recht Kanzlei unterstützt betroffene HändlerInnen mit professionellen und abmahnsicheren Rechtstexten für einen rechtssicheren „Umzug“ alle gängigen Verkaufsplattformen.

Insbesondere ein rechtssicherer Einstieg bei Amazon.de (Handmade at Amazon), etsy, Facebook und Instagram und Palundu wird so zu günstigen Konditionen möglich.

Einen Überblick über die Sicherheitspakete der IT-Recht Kanzlei finden Sie gerne hier.

In diesem Sinne: Bye bye DaWanda und allen betroffenen HändlerInnen viel Erfolg beim „Umzug“ und auch künftig gute Verkaufserfolge!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Tierney - Fotolia.com

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