Digitale Inhalte auf Etsy: Neue Funktion für Widerrufsausschluss
Für digitale Inhalte kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, wenn der Verbraucher dies vor dem Kauf bestätigt. Auf Etsy konnte diese Bestätigung bislang nicht eingeholt werden. Nun hat die Plattform nachgebessert – doch reicht das?
Der Ausschluss des Widerrufsrechts für digitale Inhalte
Liefert der Händler einen digitalen Inhalt an einen Verbraucher, bestünde bei uneingeschränkter Gewährung eines Widerrufsrechts ein Problem:
Auf den Verbraucherwiderruf hin müsste der Händler den Kaufpreis zurückerstatten, obwohl der Verbraucher den digitalen Inhalt bereits nutzen, gegebenenfalls sogar vervielfältigen und so seinen Wert voll ausschöpfen konnte.
Dies hat der Gesetzgeber erkannt und ermöglicht nach aktueller Rechtslage daher in § 356 Abs. 5 BGB einen frühzeitigen Ausschluss des Widerrufsrechts bei Bereitstellung des digitalen Inhalts.
Anders als viele Händler meinen, erlischt das Widerrufsrecht für digitale Inhalte aber nicht automatisch, nur weil ein digitaler Inhalt bestellt wird.
Vielmehr muss sich der Händler vom Verbraucher nach § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB vor Vertragsschluss die Bestätigung einholen, dass
- der Verbraucher der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zustimmt und
- er weiß, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Technisch umsetzen lässt sich diese Bestätigung durch eine Checkbox auf der finalen Bestellseite.
Gleichzeitig muss der Händler den Verbraucher auf das Erlöschen des Widerrufsrechts nachvertraglich auch auf einem dauerhaften Datenträger (etwa in der E-Mail-Bestelleingangsbestätigung) erneut hinweisen.
Erst die Kombination aus Verbraucherbestätigung bei Bestellaufgabe und nachvertraglichem Hinweis führt zu einem wirksamen Erlöschen des Widerrufsrechts im Zeitpunkt der Bereitstellung des digitalen Inhalts.
Etsy rüstet nach: Checkbox verfügbar
Bislang bestand für Etsy-Händler keine Möglichkeit, beim Verkauf digitaler Inhalte die notwendige Verbraucherbestätigung über eine Etsy-seitige Funktion einzuholen.
Rechtlich gesehen stand deswegen der wirksame Ausschluss des Verbraucherwiderrufsrechts auf dem Spiel und machte für dessen saubere Herbeiführung einen umständlichen Workaround erforderlich.
Nun hat Etsy aber nachgebessert.
Stellt ein Händler ein Produkt als „digitales Produkt“ auf der Plattform ein, wird der Käufer verpflichtet, im Checkout diese Checkbox zu bestätigen, um den Kauf abschließen zu können:

In der Etsy-Bestellbestätigung erhält der Käufer sodann folgenden Hinweis:

Wirksamer Widerrufsausschluss durch Etsy-Funktionen?
Sowohl die Etsy-Checkbox als auch der Hinweis in der Bestellbestätigung weichen vom gesetzlichen Vorbild ab.
1. Checkbox
Gemäß § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB muss der Verbraucher (per Checkbox)
- ausdrücklich zustimmen, dass der Händler mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
- seine Kenntnis davon bestätigen hat, dass durch seine Zustimmung sein Widerrufsrecht erlischt
Gefordert wird insoweit eine doppelstufige Erklärung, bestehend aus Zustimmung und Bestätigung der Kenntnis.
Auch „verzichtet“ ein Verbraucher nach gesetzlichem Vorbild nicht auf sein Widerrufsrecht, sondern erklärt sich mit dessen vorzeitigem Erlöschen einverstanden.
Etsy allerdings unterschlägt das Zustimmungselement und holt nur die allgemeine Bestätigung eines „Widerrufsverzichts“ ein.
Hintergrund der verpflichtenden Abfrage ist die gesetzliche Intention, den Verbraucher bei Bestellung eines digitalen Inhalts zu warnen und ihn dafür zu sensibilisieren, dass er sich auf ein Widerrufsrecht ab Inhaltsbereitstellung nicht mehr berufen kann.
Neben Formulierungen, die den Gesetzeswortlaut inhaltlich identisch wiedergeben, sind daher auch abweichende Wortlaute zulässig, sofern sie dem Verbraucher das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts hinreichend vor Augen führen.
Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei genügt die von Etsy in der Checkbox bereitgestellte Formulierung daher, um einen Widerrufsausschluss zu bewirken.
2. Hinweis in Bestellbestätigung
Nach gesetzlicher Intention soll dem Verbraucher nachvertraglich erneut angezeigt werden, dass er seine Zustimmung zur Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist erteilt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, mit der Vertragsausführung sein Widerrufsrecht zu verlieren.
Dies soll ihm die Tragweite seiner Erklärung verdeutlichen und ihn von unbegründeten Widerrufsbegehren abhalten.
Etsy wiederholt in der Bestellbestätigung den Inhalt der Checkbox-Erklärung nicht und erwähnt auch das Verbraucherwiderrufsrecht, um dessen vorzeitiges Erlöschen es geht, nicht. Vielmehr werden „Rückgabe und Umtausch“ als ausgeschlossen deklariert.
Ähnlich wie bei der verpflichtenden Verbraucherbestätigung darf es für die Hinlänglichkeit des Hinweises aber nicht auf dessen Nähe zum gesetzlichen Wortlaut, sondern nur darauf ankommen, ob er seine Belehrungsfunktion erfüllt.
Durch Etsys Hinweis wird der Verbraucher darüber in Kenntnis gesetzt, die Rechtsfolge des Widerrufs (also die Rückabwicklung des Vertrages) nicht in Anspruch nehmen zu können, und damit nach hier vertretener Ansicht hinreichend darauf aufmerksam gemacht, sein Widerrufsrecht durch Bereitstellung des Downloads verloren zu haben.
Etsy-Funktion für Widerrufsausschluss ausreichend
Etsy-Händler, die digitale Inhalte verkaufen, können aufatmen. Die Zeiten der Rechtsunsicherheit über einen hinreichenden Widerrufsausschluss sind vorbei.
Mit Etsys nunmehr im Checkout automatisch platzierten Bestätigungsabfrage und dem korrespondierenden Hinweis in Etsy-Bestellbestätigungen lässt sich das Verbraucherwiderrufsrecht ab der Bereitstellung eines digitalen Inhalts auf Etsy wirksam zum Erlöschen bringen.
Der technikbasierte Widerrufsausschluss für digitale Inhalte muss allerdings, um wirksam zu sein, durch vollständige und r*echtskonforme Rechtstexte* flankiert werden und insbesondere in der Widerrufsbelehrung des Etsy-Händlers beschrieben werden.
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