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Pflicht zur Nutzung von Rechtstexten bei gewerblichen eBay-Kleinanzeigen

18.09.2020, 08:41 Uhr | Lesezeit: 4 min
Pflicht zur Nutzung von Rechtstexten bei gewerblichen eBay-Kleinanzeigen

Die Nutzung der Anzeigenplattform eBay Kleinanzeigen ist gerade bei Onlinehändlern sehr beliebt. Hier trifft eine sehr hohe Reichweite auf die Möglichkeit der kostenfreien Nutzung. Damit stellt eBay Kleinanzeigen eine erfrischende Alternative zu gewöhnlichen, kostenintensiven Verkaufsplattformen dar. Durch eine Änderung bei der Versandangabe führt nun allerdings kein Weg mehr an der Nutzung passender Rechtstexte vorbei.

Worum geht es?

Bisher konnte man beim Einstellen einer Anzeige auf eBay Kleinanzeigen offen lassen, ob die angebotene Ware vom Verkäufer auch versendet wird – oder nur eine Selbstabholung durch den Käufer möglich ist.

Damit war aus juristischer Sicht bei einer Anzeige nicht in Stein gemeißelt, ob diese auf den Abschluss eines sogenannten Fernabsatzvertrags abzielt oder nicht.

Ein Fernabsatzvertrag liegt nämlich nur dann vor, wenn ein Vertrag (z.B. über den Verkauf einer Ware) zwischen einem Unternehmer (als Verkäufer) einem Verbraucher (als Käufer) über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wird.

Wird die Ware gar nicht versendet, ist es natürlich denkbar, dass der Vertragsschluss erst bei Besichtigung bzw. Abholung der Ware, also vor Ort beim Verkäufer unter Anwesenheit beider Vertragsparteien erfolgt. In einem solchen Fall liegt kein Fernabsatzvertrag vor.

Macht(e) der Inserierende bei eBay-Kleinanzeigen (bislang) also gar keine Angaben dazu, wie die Ware zum Käufer gelangen soll, musste nicht zwingend von einem auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrags gerichteten Angebots ausgegangen werden.

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Besondere juristische Pflichten im Fernabsatz

Wer als Unternehmer im Fernabsatz tätig ist, hat gegenüber Verbrauchern umfassende, besondere Informationspflichten zu erfüllen.

Während ein rechtssicheres Impressum und eine spezielle Datenschutzerklärung bei eBay Kleinanzeigen ohnehin unumgänglich sind, müssen – erfolgt ein Versand der Ware – zudem auch abmahnsichere AGB mit Kundeninformationen und eine Widerrufsbelehrung mit Musterwiderrufsformular vorgehalten werden.

Diese fernabsatzspezifischen Pflichtinformationen müssen vom Unternehmer erfüllt werden, bevor der Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt.

Bei eBay Kleinanzeigen im Falle einer „versandfähigen“ Ware also bereits im Rahmen der Anzeigendarstellung, schließlich kann der Verbraucher ja bereits auf die Anzeige hin ein Angebot gerichtet auf den Kauf der Ware abgeben und mithin seine Vertragserklärung.

Auch bislang in der Praxis bereits in den meisten Fällen fernabsatzrechtliche Informationspflichten bei eBay Kleinanzeigen

Indem die meisten Verkäufer seit jeher Angaben zu den Versandkosten bereits in der Anzeige machten, hatte sich eine Berufung auf das Nichtvorliegen eines Angebots im Fernabsatz ohnehin bereits jetzt kaum einen Anwendungsbereich.

Wer also bislang schon im Rahmen seiner Kleinanzeigen Angaben zum möglichen Versand der Ware machte (etwa durch Darstellung von anfallenden Versandkosten), kam ohnehin nicht umhin, neben Impressum und Datenschutzerklärung auch AGB und Widerrufsbelehrung für eBay Kleinanzeigen vorzuhalten.

Seit einigen Jahren - der IDO Verband hatte etliche eBay Kleinanzeigenverkäufer abgemahnt – gibt es zum Vorteil der Händler die Möglichkeit, die Rechtstexte bei eBay Kleinanzeigen direkt einzubinden, so dass dort ein rechtssicheres Handeln ermöglicht wird.

Neuerung bei eBay Kleinanzeigen schließt Lücke

Seit kurzer Zeit „zwingt“ die Anzeigenplattform den Inserenten, Stellung zu nehmen, ob ein Versand der angebotenen Ware möglich ist oder nur Selbstabholung angeboten wird.

Der Verkäufer muss sich beim Einstellen der Anzeige zwingend wie folgt positionieren, sonst ist kein Inserieren möglich:

1


Der typische Onlinehändler wird natürlich die Option „Versand möglich“ wählen, da andernfalls die Reichweite seines Angebots (und damit der Verkaufserfolg) dürftig ausfallen dürfte.

Volles Programm an Rechtstexten bei eBay Kleinanzeigen

Wer als Onlinehändler also rechtssicher die enorme Reichweite von eBay Kleinanzeigen für sich nutzen möchte, der benötigt bereits in seiner Anzeige auf der Anzeigenplattform zwingend die folgenden Rechtstexte:

  • Impressum (mit klickbarem Link auf die OS-Plattform)
  • AGB mit Kundeninformationen
  • Datenschutzerklärung
  • Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.

Durch die nun kaum mehr zu vermeidenden Angaben zum Versand der Ware ist eine gewerbliche eBay Kleinanzeige mindestens als Aufforderung an den Verbraucher, ein Angebot auf den Abschluss eine Fernabsatzvertrags anzusehen.
In der Folge knüpfen die erweiterten Informationspflichten für Fernabsatzverträge zwingend an. Wer diese als Unternehmer nicht gänzlich erfüllt, riskiert abgemahnt zu werden (etwa seitens Mitbewerbern oder Wettbewerbsverbänden).

Die IT-Recht Kanzlei stellt bereits tausenden Onlinehändlern auch abmahnsichere Rechtstexte für den rechtssicheren Auftritt bei eBay Kleinanzeigen zur Verfügung. Schaffen Sie schnell, einfach, dauerhaft und günstig Rechtssicherheit – bereits ab 9,90 Euro zzgl. MwSt. monatlich.

Gewusst, wie

Sie sind unsicher, wie die Rechtstexte korrekt bei eBay Kleinanzeigen hinterlegt werden können?

Eine Anleitung für die Einbindung der Rechtstexte bei eBay Kleinanzeigen finden Sie gerne hier

Fazit

Kleine Änderung mit großer Wirkung für alle die, die noch ohne Rechtstexte auf eBay Kleinanzeigen unterwegs sind.

Während die Pflicht zur Vorhaltung entsprechender Rechtstexte bisher noch den (kleinen) Graubereich der Anzeige ohne „Versandbereitschaft“ kannte, ist durch die neue Pflichtangabe im Sinne von „Versand ja / nein“ diese Lücke nun definitiv geschlossen.

Sie wünschen sich eine professionelle, anwaltliche Betreuung für einen rechtssicheren Verkaufsauftritt im Internet? Gerne unterstützen wir Sie!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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