Artikel zum Thema „Unversicherter, Versand“
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Rückversand teurer Ware – welche Risiken tragen Händler?
Kann ein Händler bei Rücksendungen nach Widerruf einen versicherten Versand verlangen oder trägt er das Risiko eines unversicherten Verlustes?
7 minMahnpauschale: Neue eBay-Abzocke + Musterschreiben
Ein Kunde bestellt günstige eBay-Waren, erklärt den Widerruf und verlangt bei angeblich ausbleibender Lieferung die Rückzahlung – inklusive Mahnpauschale. Wie Händler auf solche Fälle reagieren können, zeigt dieser Beitrag.
9 min 2Ist die Angabe des Versanddienstleisters im Onlineshop erforderlich?
Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Frage, ob die Angabe des Versanddienstleisters im Onlineshop verbindlich ist. Ob dies tatsächlich der Fall ist und welche rechtlichen Fallstricke dabei drohen, klären wir in diesem Beitrag
5 minAktuell: Werbung mit einem "sicheren Versand" wird abgemahnt
Derzeit mahnt ein bekannter Abmahnverband Händler ab, die mit einem sicheren Versand ihrer Ware werben.
8 min 1Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
66 min 40Neues Urteil zum Abmahnthema "unversicherter Versand"
Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits [ *berichtete* ,|abmahnung-unversicherter-versand.html] kann die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen unter Umständen irreführend sein und daher eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen. Das Landgericht Hamburg hat nun in einem Urteil vom 18.1.2007 (Az. 315 O 457/06) klargestellt, dass die Bezeichnung „unversicherter Versand“ bei Angeboten auf der Internetplattform eBay nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig sein muss.
3 minAbmahnrisiko im Onlinehandel: Der unversicherte Versand
Viele Onlinehändler stellen den Verbraucher beim Warenkauf über ihren Internetshop oder über eBay vor die Wahl: unversicherter oder versicherter Versand. Die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen ist jedoch irreführend und kann eine Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen!
2 min 1LG Düsseldorf erklärt Klausel zum unversicherten Versand und sog. Spaßbieterklausel für unzulässig
Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtet hatte, birgt die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen im Fernabsatz die nicht unerhebliche Gefahr einer Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes. Diese Auffassung ist nun auch vom LG Düsseldorf im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vom 13.11.2006 bestätigt worden.
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Inhaltsangabe der Artikel
- Rückversand teurer Ware – welche Risiken tragen Händler?
- Mahnpauschale: Neue eBay-Abzocke + Musterschreiben
- Ist die Angabe des Versanddienstleisters im Onlineshop erforderlich?
- Aktuell: Werbung mit einem "sicheren Versand" wird abgemahnt
- Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
- Neues Urteil zum Abmahnthema "unversicherter Versand"
- Abmahnrisiko im Onlinehandel: Der unversicherte Versand
- LG Düsseldorf erklärt Klausel zum unversicherten Versand und sog. Spaßbieterklausel für unzulässig