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BGH zu Streichpreisen: Wann ist ein Hinweis erforderlich?

Ob Streichpreise näher erläutert werden müssen, war lange umstritten. Der BGH hat nun Klarheit geschaffen: Durchgestrichene Preise stehen im Online-Handel in der Regel für den früheren Händlerpreis - ganz ohne zusätzlichen Hinweis.

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Abmahnfalle „versicherter Versand“

Hinweise wie „versicherter Versand“ wirken harmlos – können aber schnell zur Abmahnfalle werden. Warum solche Angaben Verbraucher irreführen und wann Gerichte sie als unzulässig einstufen, zeigt dieser Überblick.

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Gesetzliche Rechte dürfen nicht als Vorteil beworben werden

Wer gesetzliche Rechte als besondere Vorzüge bewirbt, täuscht Verbraucher. Das KG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung die strenge Linie des BGH bestätigt: Die Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten stellt eine unzulässige Irreführung dar!

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