Handlungsanleitungen
Was bei Werbung mit kostenfreier Zugabe zu beachten ist - gerade bei (Teil-)Widerruf
Die Werbung mit einer kostenfreien Zugabe („Geschenk“ oder „Free Gift“) ab einem bestimmten Bestellwert oder einer bestimmten Bestellmenge stellt auch im Online-Handel ein beliebtes Mittel zur Verkaufsförderung dar. Aber was gilt, wenn es sich der Kunde nach seiner Bestellung anders überlegt und (teilweise) widerruft mit der Folge, dass der vom Händler vorgegebene Bestellwert bzw. die entsprechende Bestellmenge nachträglich unterschritten wird? Unter diesen Voraussetzungen hätte der Händler die beworbene Zugabe an sich nicht gewähren wollen. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten hierzu exklusiv zwei praxistaugliche Muster zur Verfügung.
Die Werbung mit einer kostenfreien Zugabe („Geschenk“ oder „Free Gift“) ab einem bestimmten Bestellwert oder einer bestimmten Bestellmenge stellt auch im Online-Handel ein beliebtes Mittel zur Verkaufsförderung dar. Aber was gilt, wenn es sich der Kunde nach seiner Bestellung anders überlegt und (teilweise) widerruft mit der Folge, dass der vom Händler vorgegebene Bestellwert bzw. die entsprechende Bestellmenge nachträglich unterschritten wird? Unter diesen Voraussetzungen hätte der Händler die beworbene Zugabe an sich nicht gewähren wollen. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten hierzu exklusiv zwei praxistaugliche Muster zur Verfügung.
Handlungsanleitung: Rechtstexte bei webador richtig einbinden
webador ist nach Unternehmensangaben ein benutzerfreundlicher Website-Baukasten mit dem Webseiten und Onlineshops einfach erstellt werden können. Wie Online-Händler AGB, Impressum (inkl. klickbarem OS-Link), Widerrufsbelehrung und EuGH-konformer Datenschutzerklärung richtig in ihre webador-Präsenz einbinden können, wird in dieser Anleitung aufgezeigt.
webador ist nach Unternehmensangaben ein benutzerfreundlicher Website-Baukasten mit dem Webseiten und Onlineshops einfach erstellt werden können. Wie Online-Händler AGB, Impressum (inkl. klickbarem OS-Link), Widerrufsbelehrung und EuGH-konformer Datenschutzerklärung richtig in ihre webador-Präsenz einbinden können, wird in dieser Anleitung aufgezeigt.
Die wichtigsten Tipps: Websites rechtssicher gestalten
Von der Wahl der Domain bis hin zum Impressum: Die rechtssichere Gestaltung einer Website stellt für den Betreiber eine große Herausforderung dar. Klassische Problemfelder wie markenrechtlich geschützte Domain-Bezeichnungen, fehlende oder fehlerhafte Rechtstexte (Impressum bzw. Datenschutzerklärung) oder rechtswidriger Newsletterversand sollten bekannt sein, um nicht Ziel teurer Abmahnverfahren zu werden. Die IT-Recht Kanzlei erklärt, welche rechtlichen Stolpersteine bei beim Aufsetzen und Betrieb einer geschäftlich genutzten Website lauern und wie (angehende) Website-Betreiber diese Hürden überwinden können.
Von der Wahl der Domain bis hin zum Impressum: Die rechtssichere Gestaltung einer Website stellt für den Betreiber eine große Herausforderung dar. Klassische Problemfelder wie markenrechtlich geschützte Domain-Bezeichnungen, fehlende oder fehlerhafte Rechtstexte (Impressum bzw. Datenschutzerklärung) oder rechtswidriger Newsletterversand sollten bekannt sein, um nicht Ziel teurer Abmahnverfahren zu werden. Die IT-Recht Kanzlei erklärt, welche rechtlichen Stolpersteine bei beim Aufsetzen und Betrieb einer geschäftlich genutzten Website lauern und wie (angehende) Website-Betreiber diese Hürden überwinden können.
Handlungsanleitung: Google Analytics nach DSGVO richtig einbinden
Der Einsatz von Google Analytics ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch und umstritten. Praktisch kann Google mit Google Analytics ein umfassendes Nutzerprofil von Webseiten-Besuchern anlegen. Bereits deshalb, spätestens aber seit der in Europa bestätigten Einwilligungspflicht für Tracking- und Analysecookies, gelten für den rechtskonformen Einsatz von Google Analytics strenge Anforderungen. In dieser Anleitung zeigt die IT-Recht Kanzlei auf, wie Google (Universal) Analytics unter Berücksichtigung der Vorgaben der DSGVO rechtssicher in die eigene Webpräsenz eingebunden werden kann.
Der Einsatz von Google Analytics ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch und umstritten. Praktisch kann Google mit Google Analytics ein umfassendes Nutzerprofil von Webseiten-Besuchern anlegen. Bereits deshalb, spätestens aber seit der in Europa bestätigten Einwilligungspflicht für Tracking- und Analysecookies, gelten für den rechtskonformen Einsatz von Google Analytics strenge Anforderungen. In dieser Anleitung zeigt die IT-Recht Kanzlei auf, wie Google (Universal) Analytics unter Berücksichtigung der Vorgaben der DSGVO rechtssicher in die eigene Webpräsenz eingebunden werden kann.
Anleitung für LinkedIn: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden
Für geschäftsmäßig genutzte Profile auf LinkedIn müssen eine Datenschutzerklärung sowie ein Impressum hinterlegt werden. Wir zeigen Ihnen in ein paar Schritten, wie Sie mit Hilfe des Hosting-Services der IT-Recht Kanzlei die notwendigen Rechtstexte auf LinkedIn rechtssicher einbinden können.
Für geschäftsmäßig genutzte Profile auf LinkedIn müssen eine Datenschutzerklärung sowie ein Impressum hinterlegt werden. Wir zeigen Ihnen in ein paar Schritten, wie Sie mit Hilfe des Hosting-Services der IT-Recht Kanzlei die notwendigen Rechtstexte auf LinkedIn rechtssicher einbinden können.
Rechtssichere Teilnahmebedingungen: für Kundengewinnung durch "Kunde wirbt Kunde"
Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten spezielle Teilnahmebedingungen zur Verfügung. Diese erlauben die rechtssichere Kundengewinnung durch gezielte Bewerbung von Bestandskunden im Auftrag des jeweiligen Online-Händlers.
Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten spezielle Teilnahmebedingungen zur Verfügung. Diese erlauben die rechtssichere Kundengewinnung durch gezielte Bewerbung von Bestandskunden im Auftrag des jeweiligen Online-Händlers.
Muster-Release-Vertrag für die Veröffentlichung professioneller Model-Fotos im Internet
Die Zusammenarbeit mit professionellen Fotomodels kann für Online-Händler lukrativ sein, um ihre Produkte im Internet in besonderer Weise zu präsentieren und so wirksam und werthaltig zu bewerben. Damit Bilder aus Model-Shootings aber rechtskonform im Internet veröffentlich werden können, muss der Händler in urheberrechtlicher und datenschutzrechtlicher Hinsicht einiges beachten. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Voraussetzungen auf und stellt Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Muster-Release-Vertrag für Model-Fotokooperationen bereit.
Die Zusammenarbeit mit professionellen Fotomodels kann für Online-Händler lukrativ sein, um ihre Produkte im Internet in besonderer Weise zu präsentieren und so wirksam und werthaltig zu bewerben. Damit Bilder aus Model-Shootings aber rechtskonform im Internet veröffentlich werden können, muss der Händler in urheberrechtlicher und datenschutzrechtlicher Hinsicht einiges beachten. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Voraussetzungen auf und stellt Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Muster-Release-Vertrag für Model-Fotokooperationen bereit.
Muster: Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung eines Foto-Kundentestimonials im Internet
Möchten Händler Bildaufnahmen von zufriedenen Kunden mit erworbenen Produkten werbewirksam auf ihrer Internetpräsenz darstellen, benötigen sie in rechtlicher Hinsicht die urheberrechtliche Lizenz sowie die datenschutzrechtliche Einwilligung des Abgebildeten. Die IT-Recht Kanzlei stellt Mandanten nachstehend eine umfassende Muster-Erklärung bereit, welche die beiden rechtlichen Elemente vereint.
Möchten Händler Bildaufnahmen von zufriedenen Kunden mit erworbenen Produkten werbewirksam auf ihrer Internetpräsenz darstellen, benötigen sie in rechtlicher Hinsicht die urheberrechtliche Lizenz sowie die datenschutzrechtliche Einwilligung des Abgebildeten. Die IT-Recht Kanzlei stellt Mandanten nachstehend eine umfassende Muster-Erklärung bereit, welche die beiden rechtlichen Elemente vereint.
Muster: Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen für Newsletter-Anmeldungen im Ladengeschäft
Stationäre Händler haben ebenso wie Online-Händler meist ein Interesse daran, Kunden und Interessenten mit regelmäßigen Updates zu Angeboten und Aktionen zu umwerben. Hierfür bietet sich vorranging der Mail-Newsletter an, dessen Versendung allerdings eine hinreichende Einwilligung und die Beachtung datenschutzrechtlicher Informationspflichten voraussetzt. Speziell für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei ab sofort eine Muster-Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen für Newsletter-Anmeldungen im Ladengeschäft bereit.
Stationäre Händler haben ebenso wie Online-Händler meist ein Interesse daran, Kunden und Interessenten mit regelmäßigen Updates zu Angeboten und Aktionen zu umwerben. Hierfür bietet sich vorranging der Mail-Newsletter an, dessen Versendung allerdings eine hinreichende Einwilligung und die Beachtung datenschutzrechtlicher Informationspflichten voraussetzt. Speziell für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei ab sofort eine Muster-Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen für Newsletter-Anmeldungen im Ladengeschäft bereit.
AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei für Shopware 6
Shopware ist eine modulare Webshop-Software aus Deutschland, mit der sich nach Unternehmensinformationen einfach und professionell individuelle Onlineshops erstellen lassen. Auf nationaler Ebene ist Shopware inzwischen zu einem der gefragtesten Shop-Hoster avanciert und verspricht sich von Shopware 6, einer neuen Version mit vollständig überarbeiteter Benutzeroberfläche und flexibler Bedienbarkeit, eine weiter steigende Marktdurchdringung. Bereits seit Ende letzten Jahres ist auch die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei für Shopware 6 Nutzer verfügbar.
Shopware ist eine modulare Webshop-Software aus Deutschland, mit der sich nach Unternehmensinformationen einfach und professionell individuelle Onlineshops erstellen lassen. Auf nationaler Ebene ist Shopware inzwischen zu einem der gefragtesten Shop-Hoster avanciert und verspricht sich von Shopware 6, einer neuen Version mit vollständig überarbeiteter Benutzeroberfläche und flexibler Bedienbarkeit, eine weiter steigende Marktdurchdringung. Bereits seit Ende letzten Jahres ist auch die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei für Shopware 6 Nutzer verfügbar.
Handlungsanleitung: Shopware 6 – Shops rechtlich absichern
Shopware ist eine modulare Webshop-Software aus Deutschland, mit der sich nach Entwicklerangaben einfach und professionell individuelle Onlineshops erstellen lassen. Auf nationaler Ebene ist Shopware inzwischen zu einem der gefragtesten Shop-Hoster avanciert und verspricht sich mit dem Launch von Shopware 6, einer neuen Version mit vollständig überarbeiteter Benutzeroberfläche und flexibler Bedienbarkeit, eine noch steigende Marktdurchdringung. Die bevorstehende Veröffentlichung von Shopware 6 hat sich die IT-Recht Kanzlei zum Anlass genommen, in der nachfolgenden Handlungsanleitung aufzuzeigen, wie sich die wichtigsten rechtlichen Informations- und Gestaltungspflichten des E-Commerce in Shopware 6 umsetzen lassen und wie Online-Händlern dadurch ein rechtskonformer Verkaufsauftritt mit Shopware gelingt.
Shopware ist eine modulare Webshop-Software aus Deutschland, mit der sich nach Entwicklerangaben einfach und professionell individuelle Onlineshops erstellen lassen. Auf nationaler Ebene ist Shopware inzwischen zu einem der gefragtesten Shop-Hoster avanciert und verspricht sich mit dem Launch von Shopware 6, einer neuen Version mit vollständig überarbeiteter Benutzeroberfläche und flexibler Bedienbarkeit, eine noch steigende Marktdurchdringung. Die bevorstehende Veröffentlichung von Shopware 6 hat sich die IT-Recht Kanzlei zum Anlass genommen, in der nachfolgenden Handlungsanleitung aufzuzeigen, wie sich die wichtigsten rechtlichen Informations- und Gestaltungspflichten des E-Commerce in Shopware 6 umsetzen lassen und wie Online-Händlern dadurch ein rechtskonformer Verkaufsauftritt mit Shopware gelingt.
Neues Muster der IT-Recht Kanzlei: Datenschutz-Informationsblatt für die Videoüberwachung von Geschäftsräumen
Die Videoüberwachung von Geschäftsräumen zur potenziellen Identifizierung von Personen ist aufgrund ihres persönlichkeitsrechtlichen Einschlags in besonderem Maße datenschutzrechtlich relevant. Dies drückt sich entscheidend in strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen und für den Einsatz von Beobachtungskameras aus, die sich unter anderem in einer datenschutzrechtlichen Informationspflicht über die maßgeblichen Umstände der Überwachung niederschlagen. Neben den Kontaktdaten des Verantwortlichen sind so unter anderem Angaben über die Rechtsgrundlage, berechtigte Überwachungsinteressen, die Speicherdauer und Betroffenenrechte zu machen. Exklusiv für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei ab sofort ein datenschutzrechtskonformes Muster-Informationspapier für Videoüberwachungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die Videoüberwachung von Geschäftsräumen zur potenziellen Identifizierung von Personen ist aufgrund ihres persönlichkeitsrechtlichen Einschlags in besonderem Maße datenschutzrechtlich relevant. Dies drückt sich entscheidend in strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen und für den Einsatz von Beobachtungskameras aus, die sich unter anderem in einer datenschutzrechtlichen Informationspflicht über die maßgeblichen Umstände der Überwachung niederschlagen. Neben den Kontaktdaten des Verantwortlichen sind so unter anderem Angaben über die Rechtsgrundlage, berechtigte Überwachungsinteressen, die Speicherdauer und Betroffenenrechte zu machen. Exklusiv für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei ab sofort ein datenschutzrechtskonformes Muster-Informationspapier für Videoüberwachungsmaßnahmen zur Verfügung.
Neues Muster: Geheimhaltungsvereinbarung für vertrauliche Informationen
Auch im E-Commerce kommt neuen Geschäftsideen, neuartigen Dienstleistungskonzepten, neuen Produktansätzen und neuen Absatzvorhaben regelmäßig ein hoher finanzieller Wert zu, der vor allem aus der Innovation und deren Alleinstellungseigenschaft auf dem Markt resultiert. Um das eigene Vorhaben im Rahmen dieser Kooperation vor absatzschädigenden Nachahmungen, vor Konkurrenzaufgebot und vor eigenmächtiger Fremdverwertung zu schützen, ist regelmäßig der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (englisch: NDA = non-disclosure agreement) essentiell. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten ab sofort eine Muster-Geheimhaltungsvereinbarung bereit, die auch die Vorgaben des erst am 26.04.2019 in Kraft getretenen Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) berücksichtigt.
Auch im E-Commerce kommt neuen Geschäftsideen, neuartigen Dienstleistungskonzepten, neuen Produktansätzen und neuen Absatzvorhaben regelmäßig ein hoher finanzieller Wert zu, der vor allem aus der Innovation und deren Alleinstellungseigenschaft auf dem Markt resultiert. Um das eigene Vorhaben im Rahmen dieser Kooperation vor absatzschädigenden Nachahmungen, vor Konkurrenzaufgebot und vor eigenmächtiger Fremdverwertung zu schützen, ist regelmäßig der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (englisch: NDA = non-disclosure agreement) essentiell. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten ab sofort eine Muster-Geheimhaltungsvereinbarung bereit, die auch die Vorgaben des erst am 26.04.2019 in Kraft getretenen Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) berücksichtigt.
Neues Muster der IT-Recht Kanzlei: Reaktionsschreiben an betroffene Kunden nach Hacking-Angriff auf Online-Shop
Hacking-Angriffe auf Online-Shops oder Verkaufskonten auf Plattformen sind der wahrgewordene Alptraum eines jeden Händlers. Wie durch Geisterhand werden in der Folge teilweise tatsächlich nicht verfügbare Artikel zum Verkauf angeboten, teilweise die Bankdaten durch Hinterlegung einer hackereigenen Bankverbindung so geändert, dass Kaufpreiszahlungen den Kriminellen zufallen. Zwar ist der Händler bei Hacking-Angriffen grundsätzlich nicht schutzlos gestellt und muss regelmäßig nicht für den betroffenen Kunden entstandene Schäden aufkommen. Dies gilt es diesen jedoch zunächst in einem beschwichtigenden und versöhnlichen Ton mitzuteilen. Exklusiv für Mandanten hat die IT-Recht Kanzlei ein Musterschreiben zur Information von Betroffenen ausgearbeitet, mit welchem die Ereignisse dargelegt, die Rechtslage dargestellt und schließlich eine Haftung zurückgewiesen werden kann.
Hacking-Angriffe auf Online-Shops oder Verkaufskonten auf Plattformen sind der wahrgewordene Alptraum eines jeden Händlers. Wie durch Geisterhand werden in der Folge teilweise tatsächlich nicht verfügbare Artikel zum Verkauf angeboten, teilweise die Bankdaten durch Hinterlegung einer hackereigenen Bankverbindung so geändert, dass Kaufpreiszahlungen den Kriminellen zufallen. Zwar ist der Händler bei Hacking-Angriffen grundsätzlich nicht schutzlos gestellt und muss regelmäßig nicht für den betroffenen Kunden entstandene Schäden aufkommen. Dies gilt es diesen jedoch zunächst in einem beschwichtigenden und versöhnlichen Ton mitzuteilen. Exklusiv für Mandanten hat die IT-Recht Kanzlei ein Musterschreiben zur Information von Betroffenen ausgearbeitet, mit welchem die Ereignisse dargelegt, die Rechtslage dargestellt und schließlich eine Haftung zurückgewiesen werden kann.
Muster der IT-Recht Kanzlei: Benachrichtigung des Betroffenen von einer Datenpanne
Kommt es im Online-Shop entweder durch externe unbefugte Zugriffe oder durch interne Fehlfunktionen der technischen Systeme zu Datenpannen, kann es angezeigt sein, den Betroffenen über die Verletzung des Schutzes seiner personenbezogenen Daten in Kenntnis zu setzen. Ungeachtet der gesetzlichen Pflicht nach der DSGVO wird eine Datenpanne das Vertrauensverhältnis zum Kunden nämlich regelmäßig schwer beeinträchtigen, sodass eine persönliche Benachrichtigung unter Ausdruck persönlicher Reue im Zweifel förderlich für die Aufrechterhaltung der Kundenbindung ist.
Die IT-Recht Kanzlei hat hierfür eine Musterbenachrichtigung entwickelt, die einerseits den gesetzlichen Anforderungen genügt und andererseits auf eine Versöhnung mit dem Kunden abzielt.
Kommt es im Online-Shop entweder durch externe unbefugte Zugriffe oder durch interne Fehlfunktionen der technischen Systeme zu Datenpannen, kann es angezeigt sein, den Betroffenen über die Verletzung des Schutzes seiner personenbezogenen Daten in Kenntnis zu setzen. Ungeachtet der gesetzlichen Pflicht nach der DSGVO wird eine Datenpanne das Vertrauensverhältnis zum Kunden nämlich regelmäßig schwer beeinträchtigen, sodass eine persönliche Benachrichtigung unter Ausdruck persönlicher Reue im Zweifel förderlich für die Aufrechterhaltung der Kundenbindung ist. Die IT-Recht Kanzlei hat hierfür eine Musterbenachrichtigung entwickelt, die einerseits den gesetzlichen Anforderungen genügt und andererseits auf eine Versöhnung mit dem Kunden abzielt.
Neues Muster: Einforderung von Nachversands- und Lagerkosten bei Unzustellbarkeit der Sendung im ersten Zustellversuch
Kann infolge eines Tippfehlers oder einer sonstigen Unachtsamkeit des Verbrauchers bei der Eingabe der Lieferadresse nicht zugestellt werden und geht das Paket daraufhin an den Händler zurück, muss der Verbraucher grundsätzlich einen neuen Zustellungsversuch akzeptieren. Der Händler kann die erneute Aufgabe der Sendung beim Versanddienstleister aber von der vorherigen Erstattung angefallener Lagerkosten einerseits und der abermals anfallenden Versandkosten andererseits abhängig machen. Für die Geltendmachung dieser Positionen stellt die IT-Recht Kanzlei Ihren Mandanten exklusiv und ab sofort ein Musterschreiben bereit.
Kann infolge eines Tippfehlers oder einer sonstigen Unachtsamkeit des Verbrauchers bei der Eingabe der Lieferadresse nicht zugestellt werden und geht das Paket daraufhin an den Händler zurück, muss der Verbraucher grundsätzlich einen neuen Zustellungsversuch akzeptieren. Der Händler kann die erneute Aufgabe der Sendung beim Versanddienstleister aber von der vorherigen Erstattung angefallener Lagerkosten einerseits und der abermals anfallenden Versandkosten andererseits abhängig machen. Für die Geltendmachung dieser Positionen stellt die IT-Recht Kanzlei Ihren Mandanten exklusiv und ab sofort ein Musterschreiben bereit.
Muster der IT-Recht Kanzlei: Datenschutzbelehrung für die Briefwerbung gegenüber Verbrauchern
Auch in Zeiten digitaler Newsletter erfreut sich die Briefwerbung weiterhin großer Beliebtheit, um Adressaten durch Wurfsendungen zur Wahrnehmung von Unternehmenskommunikation zu bewegen. Immerhin lassen sich Briefe und Prospekte im Gegensatz zu Mails nicht einfach „wegklicken“, sondern fordern grundsätzlich zur Befassung mit dem Inhalt auf. Neben wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen müssen bei der Briefwerbung insbesondere die Vorgaben des Datenschutzrechtes beachtet werden. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten hierzu exklusiv ein Muster für eine rechtskonforme Datenschutzbelehrung bereit.
Auch in Zeiten digitaler Newsletter erfreut sich die Briefwerbung weiterhin großer Beliebtheit, um Adressaten durch Wurfsendungen zur Wahrnehmung von Unternehmenskommunikation zu bewegen. Immerhin lassen sich Briefe und Prospekte im Gegensatz zu Mails nicht einfach „wegklicken“, sondern fordern grundsätzlich zur Befassung mit dem Inhalt auf. Neben wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen müssen bei der Briefwerbung insbesondere die Vorgaben des Datenschutzrechtes beachtet werden. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten hierzu exklusiv ein Muster für eine rechtskonforme Datenschutzbelehrung bereit.
Neues Muster zum Widerrufsrecht: Paketverlust auf dem Transportweg nach kommentarloser Rücksendung
Die IT-Recht Kanzlei hat ihre Muster zu typischen Problemsituationen im Widerrufsrecht um folgende Fallkonstellation erweitert: Der Verbraucher sendet die Ware kommentarlos (ohne Widerrufserklärung) zurück und informiert den Händler nach Ablauf der Widerrufsfrist über den Paketverlust auf dem Transportweg. Das Muster steht Mandanten ab sofort im Mandantenportal zur Verfügung.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihre Muster zu typischen Problemsituationen im Widerrufsrecht um folgende Fallkonstellation erweitert: Der Verbraucher sendet die Ware kommentarlos (ohne Widerrufserklärung) zurück und informiert den Händler nach Ablauf der Widerrufsfrist über den Paketverlust auf dem Transportweg. Das Muster steht Mandanten ab sofort im Mandantenportal zur Verfügung.
Muster: Datenschutzhinweise für die Durchführung von Gewinnspielen auf Facebook und Instagram
Bei der Durchführung von Gewinnspielen auf Facebook und Instagram sind Datenschutzbestimmungen unerlässlich, um den Informationspflichten der DSGVO Rechnung zu tragen. Exklusiv für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei nachfolgend rechtskonforme Musterdatenschutzhinweise zur Verfügung, die alle bei Gewinnspielen anfallenden Datenverarbeitungen berücksichtigen.
Bei der Durchführung von Gewinnspielen auf Facebook und Instagram sind Datenschutzbestimmungen unerlässlich, um den Informationspflichten der DSGVO Rechnung zu tragen. Exklusiv für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei nachfolgend rechtskonforme Musterdatenschutzhinweise zur Verfügung, die alle bei Gewinnspielen anfallenden Datenverarbeitungen berücksichtigen.
Muster: Schreiben an den Lieferanten zur Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen des Unternehmerregresses gemäß § 478 BGB
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Dieses Muster dient der Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen des Unternehmerregresses gemäß § 445a BGB, welche der Verkäufer gegenüber seinem Lieferanten geltend machen möchte. Es ist für den Fall konzipiert, dass der Lieferant die Erstattung von Aufwendungen gegenüber dem Verkäufer bereits mit dem Argument abgelehnt hat, dass die Mängelansprüche des Verkäufers ihm gegenüber aufgrund der in seinen AGB geregelten Verjährungsfristverkürzung für die Mängelansprüche verjährt seien.
Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Dieses Muster dient der Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen des Unternehmerregresses gemäß § 445a BGB, welche der Verkäufer gegenüber seinem Lieferanten geltend machen möchte. Es ist für den Fall konzipiert, dass der Lieferant die Erstattung von Aufwendungen gegenüber dem Verkäufer bereits mit dem Argument abgelehnt hat, dass die Mängelansprüche des Verkäufers ihm gegenüber aufgrund der in seinen AGB geregelten Verjährungsfristverkürzung für die Mängelansprüche verjährt seien.
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
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- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
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- Reifen
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- Spielzeug
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- Textilien
- Waffen
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Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
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