Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Anleitung für LinkedIn: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden

01.09.2020, 11:54 Uhr | Lesezeit: 8 min
Anleitung für LinkedIn: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden

Für geschäftsmäßig genutzte Profile auf LinkedIn müssen eine Datenschutzerklärung sowie ein Impressum hinterlegt werden. Wir zeigen Ihnen in ein paar Schritten, wie Sie mit Hilfe des Hosting-Services der IT-Recht Kanzlei die notwendigen Rechtstexte auf LinkedIn rechtssicher einbinden können.

I. Wichtiger Hinweis: Erweitertes Impressum für Anbieter audiovisueller Mediendienste erforderlich

Betreiber von geschäftsmäßigen Social-Media-Profilen können als sog. „Anbieter audiovisueller Mediendienste“ im Rechtssinne gelten, wenn sie dort Videos veröffentlichen, die

  • sie eigens erstellt haben oder
  • zwar von Dritten erstellt wurden, die aber der eigenen Werbung dienen

Als tatbestandlicher Betreiber eines audiovisuellen Mediendienstes gilt, wer - bezogen auf ein soziales Netzwerk -

  • 5 oder mehr veröffentlichte Videos vorhält oder
  • 500 oder mehr Abonnenten zählt oder
  • 500.000 oder mehr Abrufe des veröffentlichten Videomaterials verzeichnen kann

Liegen die o.g. Voraussetzungen vor und gilt der Social-Media-Profilinhaber als Anbieter eines audiovisuellen Mediendienstes, greift eine erweiterte Informationspflicht im Impressum.

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 TMG sind in diesem Fall im Impressum auch

  • der EU-Mitgliedsstaat, der als Sitzland gilt, und
  • die zuständige Aufsichtsbehörde mit Name und Anschrift zu benennen

Während die Angabe des Sitzlandes bereits durch die Anschriftsangabe im Impressum abgedeckt ist, müssen betroffene Social-Media-Profilbetreiber ihr Impressum um die Angabe der Aufsichtsbehörde mit Name und Anschrift händisch erweitern.

Die maßgeblichen Aufsichtsbehörden in Deutschland sind die jeweiligen Landesmedienanstalten der Bundesländer.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die ein Rechtstexte-Schutzpaket gebucht haben, finden im Impressumskonfigurator des Mandantenportals ein spezielles Konfigurationsfeld.

Dort lassen sich, sollte die erweiterte Informationspflicht auf den Mandanten zutreffen, die Daten der zuständigen Medienaufsichtsbehörde rechtskonform hinterlegen:

Impressum Audiovisuell 2

Nach Klick auf „Speichern“ wird die Erweiterung im Impressum automatisch übernommen und gemäß der nachfolgenden Anleitung auf der Zielpräsenz dargestellt.

II. Einbindung von Impressum und Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei

1.) Möglichkeit 1: Impressum und Datenschutzerklärung via Wonderlink automatisiert aktuell halten

Das grundsätzliche Problem mit der Verlinkung...

Wer auf LinkedIn die Datenschutzerklärung und das Impressum direkt im Profil einbinden möchte, muss hierfür die einzig verfügbare Möglichkeit eines externen Links hergeben. Damit entfällt aber die Chance, per Direktverlinkung gleichzeitig reichweitenwirksam auf etwaige externe Internet- und Verkaufspräsenzen aufmerksam zu machen.

Die Lösung: Wonderlink!

Genau hier setzt die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung von Wonderlink an.

Auf einer eigenen Zwischenseite können Unternehmer mit Wonderlink alle relevanten Links zu ihren Präsenzen bündeln und gleichzeitig durch die Funktion „Rechtlich Absichern“ alle notwendigen Rechtstexte für alle betriebenen Social-Media-Profile (auch LinkedIn) auf der Zwischenseite einbinden.

Wonderlink bietet Mandanten der IT-Recht Kanzlei in dem Zusammenhang eine besonders komfortable Funktion an: eine Hosting-Link-Schnittstelle, für die intuitive Anzeige der stets aktuellsten Rechtstexte-Version aus dem Mandantenportal mit optimierter Darstellung im Linkbaum.

Die Einrichtung dieser Hosting-Link-Schnittstelle ist dank automatischer Erkennungsfunktion denkbar einfachund erfolgt direkt über das Mandantenportal.

1. Einrichtung der Schnittstellenverbindung

Um die Schnittstelle zu Wonderlink einzurichten und die Rechtstexte automatisch zu hinterlegen, melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.

MP neu

Nach dem Login geht es an die Einrichtung der Datenschnittstelle.

Wählen Sie hierfür im rechten Seitenmenü unter der Überschrift „SCHNITTSTELLE“ den Punkt „Schnittstelle einrichten“ aus.

Schnittstelle

Hinweis: Haben Sie bereits eine andere Rechtstexte-Schnittstelle eingerichtet, heißt der Menüpunkt "Schnittstelle verwalten".

Sie gelangen nun auf die zentrale Benutzeroberfläche für die Schnittstellenverwaltung.

Wählen Sie aus dem Systemkatalog per Klick auf die Auswahl-Schaltfläche unter "Weitere Systeme“ Ihr Zielsystem "Wonderlink" aus.

Schnittstelle 2

Klicken Sie auf „Weiter“.

Im nächsten Schritt müssen Sie der Schnittstelle einen Namen geben. Dieser dient nur zu Ihrer Information und zur besseren Einordnung der Schnittstelle in der zentralen Schnittstellenverwaltung:

Schnittstelle 3

Im nächsten Schritt müssen Sie Ihren Wonderlink-Account verknüpfen.

Klicken Sie dafür auf die angezeigte Schaltfläche:

Wonderlink Schnittstelle

Sie werden nun zu Wonderlink weiterleitet und können sich dort wie gewohnt einloggen.

Nach erfolgreichem Login auf Wonderlink kehren Sie zurück ins Mandantenportal und laden die Seite, von der Sie zu Wonderlink weitergeleitet worden sind, neu (Rechtsklick auf Tab im Browser > Neu laden).

Sodann wird Ihnen die aktive Verbindung zu Wonderlink angezeigt und Sie finden eine Übersicht der für die Schnittstellenübertragung verfügbaren Rechtstexte:

LinkedIn

Haben Sie Ihre Rechtstexte bisher nicht konfiguriert, sehen Sie unter „Anmerkung“ den Hinweis, dass vor der Übertragung zunächst eine Konfiguration des Rechtstextes erforderlich ist.

Wichtig: Sie müssen einen Rechtstext erst konfigurieren, bevor er per Schnittstelle übertragen werden kann.

Klicken Sie dafür auf das rote „Bitte konfigurieren“.

Sie werden nun in den Online-Konfigurator weitergeführt.

Nehmen Sie die Konfiguration vor, indem Sie den virtuellen Fragenkatalog durchgehen. Klicken Sie abschließend auf „Weiter“.

Nach der Konfiguration werden Sie auf die Rechtstexte-Übertragungsseite zurückgeleitet, für den Rechtstext ist die Anmerkung "Bitte konfigurieren" nun entfallen.

Wiederholen Sie den Vorgang, bis alle zu übertragenden Rechtstexte konfiguriert sind und die Anmerkung „Bitte konfigurieren“ bei keinem zu übertragenden Rechtstext mehr angezeigt wird.

2. Übertragung der Rechtstexte zu Wonderlink

Nach der Konfiguration der Rechtstexte können Sie diese nun über die eingerichtete Schnittstellenverbindung übertragen.

Aktivieren Sie hierfür durch Klick den „Übertragen“-Regler rechts für die gewünschten Rechtstexte.

Nach Betätigung eines Übertragungs-Reglers erhalten Sie jeweils oberhalb die Mitteilung, ob die Übertragung erfolgreich war:

Wonderlink 3

Wiederholen Sie den Vorgang für alle Rechtstexte, die Sie auf Ihre Wonderlink-Seite übertragen möchten.

3. Darstellung der Rechtstexte in Wonderlink

Haben Sie die Rechtstexte über das Mandantenportal zu Wonderlink übertragen, werden diese automatisch mit korrekter Zuordnung auf Ihrer Wonderlink-Seite angezeigt.

Um dies zu überprüfen, klicken Sie nach Login zu Wonderlink auf die 3 Balken oben links

Wonderlink 4

und sodann auf „Vorschau“:

Wonderlink 5

Sie sehen sodann im Footer Ihrer Wonderlink-Seite die korrekt verlinkten Rechtstexte mit entsprechender Bezeichnung als Seitenmenüpunkte:

LinkedIn 2

4. Ablage des Wonderlinks auf LinkedIn

Der Wonderlink, der nun auf eine Zwischenseite mit den LinkedIn-Rechtstexten führt und gleichzeitig alle gewünschten weiteren externen Links bündelt, kann nun wie folgt auf LinkedIn eingebunden werden:

LinkedIn-Privat-Profil

Sofern Sie ihr LinkedIn-Privat-Profil nicht ausschließlich zu privaten Zwecken und demnach „geschäftsmäßig“ nutzen, ist es auch hier ein Impressum, sowie eine Datenschutzerklärung vorzuhalten.

Zunächst müssen Sie sich in Ihren LinkedIn-Account einloggen.

LinkedIn1

Sodann wählen Sie Ihr Profil über den oberen Reiter „Sie“ aus und klicken auf „Profil anzeigen“.

b

Über die "Bleistift"-Schaltfläche auf der rechten Seite gelangen Sie sodann zu der Einstellungsmaske für Profilangaben:

LinkedIn2

Scrollen Sie in der sich öffenden Maske nun herunter, bis die Rubrik "Kontaktdaten“ erscheint:

d

Bei "URL der Website" fügen Sie den zuvor kopierten Link der IT-Recht Kanzlei ein und wählen „Sonstiges“ aus. Unter „Art“ erfolgt die Bezeichnung „Impressum und Datenschutz".

LinkedIn3

Mit Klick auf „Anwenden“ und danach auf "Speichern" sind die Informationen in Ihrem Profil unter „Kontaktdaten anzeigen“ klickbar hinterlegt.

LinkedIn4

Da ein Direktlink nur über den Button „Websites“ hinzugefügt werden kann, muss darüber hinaus der Hinweis auf der Profilseite erfolgen, wo Impressum und Datenschutzerklärung zu finden sind.

Hierzu wählen Sie erneut den Bearbeitungsmodus Ihres Profils aus, klicken auf "Profilbereich hinzufügen" und sodann auf "Zusammenfassung".

LinkedIn5

Fügen Sie unter Zusammenfassung dann folgenden Text ein: „Das Impressum und die Datenschutzerklärung finden Sie unter „Kontaktdaten“".

LinkedIn6

Dieser Hinweis erscheint sodann in Ihrem Profil.

LinkedIn7
LinkedIn-Unternehmensprofil

Um ein LinkedIn-Unternehmensprofil zu erstellen, klicken Sie auf Ihrer LinkedIn Startseite auf das App-Symbol.

k

Sodann klicken Sie auf „+ Unternehmensprofil erstellen“. Sie werden aufgefordert zunächst einige Angaben zu Ihrem Unternehmen zu machen.

Unter der Rubrik „Über Uns“ haben sie nunmehr die Möglichkeit die Datenschutzerklärung, sowie das Impressum zu hinterlegen. Jedoch ist der Link auch hier nicht „klickbar“, sondern lediglich derjenige, welcher unter „Website“ hinterlegt wird.

l

2.) Möglichkeit 2: Impressum + Datenschutzerklärung mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei direkt auf LinkedIn einbinden

Wer auf die Einrichtung eines Linkbaums über Wonderlink zur Bündelung aller relevanten externen Verlinkungen verzichten und die alleinige Verlinkungsmöglichkeit im LinkedIn-Profil für die Datenschutzerklärung und das Impressum nutzen möchte, gehe bitte wie folgt vor:

a) Einfügen des Direkt-Links für die Datenschutzerklärung auf einem LinkedIn-Privat-Profil

Sofern Sie ihr LinkedIn-Privat-Profil nicht ausschließlich zu privaten Zwecken und demnach „geschäftsmäßig“ nutzen, ist es auch hier ein Impressum, sowie eine Datenschutzerklärung vorzuhalten.

Zunächst müssen Sie sich in Ihren LinkedIn-Account einloggen.

LinkedIn1

Sodann wählen Sie Ihr Profil über den oberen Reiter „Sie“ aus und klicken auf „Profil anzeigen“.

b

Über die "Bleistift"-Schaltfläche auf der rechten Seite gelangen Sie sodann zu der Einstellungsmaske für Profilangaben:

LinkedIn2

Scrollen Sie in der sich öffenden Maske nun herunter, bis die Rubrik "Kontaktdaten“ erscheint:

d

Bei "URL der Website" fügen Sie den zuvor kopierten Link der IT-Recht Kanzlei ein und wählen „Sonstiges“ aus. Unter „Art“ erfolgt die Bezeichnung „Impressum und Datenschutz".

LinkedIn3

Mit Klick auf „Anwenden“ und danach auf "Speichern" sind die Informationen in Ihrem Profil unter „Kontaktdaten anzeigen“ klickbar hinterlegt.

LinkedIn4

Da ein Direktlink nur über den Button „Websites“ hinzugefügt werden kann, muss darüber hinaus der Hinweis auf der Profilseite erfolgen, wo Impressum und Datenschutzerklärung zu finden sind.

Hierzu wählen Sie erneut den Bearbeitungsmodus Ihres Profils aus, klicken auf "Profilbereich hinzufügen" und sodann auf "Zusammenfassung".

LinkedIn5

Fügen Sie unter Zusammenfassung dann folgenden Text ein: „Das Impressum und die Datenschutzerklärung finden Sie unter „Kontaktdaten“".

LinkedIn6

Dieser Hinweis erscheint sodann in Ihrem Profil.

LinkedIn7

b) Einfügen des Direkt-Links für die Datenschutzerklärung auf einem LinkedIn-Unternehmensprofil

Um ein LinkedIn-Unternehmensprofil zu erstellen, klicken Sie auf Ihrer LinkedIn Startseite auf das App-Symbol.

k

Sodann klicken Sie auf „+ Unternehmensprofil erstellen“. Sie werden aufgefordert zunächst einige Angaben zu Ihrem Unternehmen zu machen.

Unter der Rubrik „Über Uns“ haben sie nunmehr die Möglichkeit die Datenschutzerklärung, sowie das Impressum zu hinterlegen. Jedoch ist der Link auch hier nicht „klickbar“, sondern lediglich derjenige, welcher unter „Website“ hinterlegt wird.

l

Um den Anforderungen an die Informationspflicht zu genügen sollte daher stets der Hinweis: „Unser Impressum und die Datenschutzerklärung finden Sie unter nachfolgendem Link“ erfolgen und sodann der kopierte Hosting-Link der IT-Recht Kanzlei eingefügt werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

A
A.M. 31.01.2021, 19:08 Uhr
Ist es möglich, daß ...
LinkedIn selbst KEIN Impressum auf seiner Website hat? Ich habe jedenfalls vergeblich gesucht!


Grüße

weitere News

Warenlieferung fehlgeschlagen? Effektive Mustervorlagen für Online-Händler
(19.04.2024, 11:45 Uhr)
Warenlieferung fehlgeschlagen? Effektive Mustervorlagen für Online-Händler
Muster: Rechtssichere Werbung mit einer Händlergarantie
(18.04.2024, 14:39 Uhr)
Muster: Rechtssichere Werbung mit einer Händlergarantie
Konfliktsituationen beim Widerrufsrecht! Effektive Mustervorlagen für Online-Händler
(11.04.2024, 16:58 Uhr)
Konfliktsituationen beim Widerrufsrecht! Effektive Mustervorlagen für Online-Händler
Handlungsanleitung für die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop
(11.03.2024, 07:58 Uhr)
Handlungsanleitung für die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop
Anleitung: Webador-Schnittstelle für Rechtstexte einrichten
(26.02.2024, 12:06 Uhr)
Anleitung: Webador-Schnittstelle für Rechtstexte einrichten
OTTO: Impressum und Datenschutzerklärung korrekt einbinden
(22.02.2024, 07:46 Uhr)
OTTO: Impressum und Datenschutzerklärung korrekt einbinden
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei