Kommt es im Online-Shop entweder durch externe unbefugte Zugriffe oder durch interne Fehlfunktionen der technischen Systeme zu Datenpannen, kann es angezeigt sein, den Betroffenen über die Verletzung des Schutzes seiner personenbezogenen Daten in Kenntnis zu setzen. Ungeachtet der gesetzlichen Pflicht nach der DSGVO wird eine Datenpanne das Vertrauensverhältnis zum Kunden nämlich regelmäßig schwer beeinträchtigen, sodass eine persönliche Benachrichtigung unter Ausdruck persönlicher Reue im Zweifel förderlich für die Aufrechterhaltung der Kundenbindung ist.
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