Werbung mit Newsletter und Fax

Unzulässige Mail-Werbung begründet Dringlichkeit für einstweilige Verfügung

Werbung per E-Mail oder Fax ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig – egal ob an Privatpersonen oder Unternehmen. Das OLG Köln zeigt: Schon eine einzige ungewollte Nachricht kann eine einstweilige Verfügung rechtfertigen.

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Double-Opt-In-Bestätigungsmail kann unzumutbar belästigen

Das AG Potsdam hat entschieden: Auch eine werbefreie Bestätigungs-E-Mail im Double-Opt-In-Verfahren kann unzulässig sein.

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Warenverfügbarkeits-Nachrichten per Mail: Was ist rechtlich zu beachten?

Wenn ein Produkt ausverkauft ist, möchten Händler interessierte Kunden per E-Mail über die Wiederverfügbarkeit informieren. Welche Anforderungen gelten und wie sind sie umzusetzen?

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Dürfen Online-Händler an Bestandskunden Werbe-E-Mails schicken?

Für den rechtskonformen Versand von E-Mail-Werbung gilt die Regel: Ohne Einwilligung kein rechtssicherer E-Mail-Werbeversand. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. Im Rahmen der sog. „Bestandskundenausnahme“ ist der Versand von E-Mail-Werbung auch ohne Einwilligung möglich.

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LG Frankfurt: Newsletter-Einwilligung muss eindeutig bestimmt sein

Dass es an einer wirksamen Einwilligung in den Erhalt von werbenden Newslettern fehlt, wenn ein Einverständnis lediglich für den Mailversand von „Informationen“ eingeholt wird, entschied jüngst das LG Frankfurt an der Oder.

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LG Berlin: Unternehmens-Slogan in Double Opt-In-Mail ist unzulässige Werbung

Während reine Double-Opt-In-Mails grundsätzlich zulässig sind, können bereits kleine werbliche Zusätze problematisch sein. Das LG Berlin entschied, dass selbst ein Unternehmens-Slogan in der Bestätigungs-E-Mail unzulässige Werbung darstellen kann.

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LG Berlin: Bestätigungsmail ohne werblichen Inhalt soll Spam darstellen!

Das LG Berlin öffnet die Büchse der Pandora: Die Richter stellen das etablierte Double-Opt-In-Verfahren zumindest teilweise in Frage. Konkret geht es um die Frage, ob eine Bestätigungs-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens eine „unzumutbare Belästigung“ darstellt.

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Abmahnfalle E-Mail-Werbung - Abmahnungen vermeiden

E-Mails eignen sich so wahnsinnig gut für Werbung - das ist klar. Rechtlich ist die Sache aber ebenfalls klar: Wer als Händler keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorweisen kann, kann nur in engen Grenzen damit werben.

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DSGVO-konforme Newsletter-Einwilligungen im Laden + Muster

Weil die Erteilung elektronischer Einwilligungen offline meist nicht möglich ist, müssen Ladengeschäfte für den datenschutzrechtskonformen Newsletter-Versand regelmäßig besondere Anforderungen beachten.

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Newsletter-Versand über WhatsApp wird ab dem 07.12.2019 sanktioniert!

Laut eigener Ankündigung wird WhatsApp den Versand automatisierter Massennachrichten ab dem 07.12.2019 konsequent verfolgen und leitet so das Ende des WhatsApp-Newsletters ein.

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Abmeldung vom Newsletter vermeiden - was hilft und ist erlaubt?

Der Versand von Newslettern ist eine beliebte Möglichkeit für Händler, den eigenen Absatz kostengünstig zu fördern. Doch was ist zu tun, wenn ein Abonnent den Newsletter abbestellen möchte?

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Abmahnfalle Newsletteranmeldung - Abmahnungen vermeiden

Newsletter sind für Händler einer der wichtigsten Marketinginstrumente. Aus rechtlicher Sicht ist das aber nicht ganz ungefährlich. Etwa schon die Anmeldung zum Newsletter: Wer als Händler hier Fehler macht, riskiert unnötige Abmahnungen.

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OLG Düsseldorf zur einwilligungslosen E-Mail-Werbung

Das OLG Düsseldorf hat in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil zu entscheiden, ob im Stadium einer Vertragsanbahnung bereits von einem "Kunden" gesprochen werden kann.

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AG Dietz: Kein Schmerzensgeld bei unzulässigem E-Mail-Newsletter

Das AG Dietz hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob unzulässige Newsletter einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach der DSGVO begründen können.

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Kann ich einen Newsletter auch ohne Einwilligung des Empfängers versenden?

Auch in Zeiten der Geltung der DSGVO stellen sich Online-Händler und Marketingtreibende die Frage, ob Werbe-E-Mails auch ohne Einwilligung versendet werden können. Die gute Nachricht: Grundsätzlich bleibt das der Fall.

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Unerlaubter Versand von Newsletter: Kein Schadensersatz nach DSGVO

Es geht mal wieder um den unerlaubten Versand von Werbenewslettern. Diesmal aber steht ein Schadensersatzanspruch, geltend gemacht durch den Empfänger, in Streit. Nominell gibt die DSGVO zwar einen solchen Schadensersatzanspruch her – ob dieser Anspruch aber auch in solchen Konstellationen durchgesetzt werden kann, hatte nun das AG Diez (Urteil vom 07.11.2018, Az: 8 C 130/18) zu entscheiden.

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Abmahnklassiker Newsletterregistrierung: Vorsicht bei Werbung in Bestätigungsmail

Abmahnungen wegen unverlangt zugesendeter Werbung per E-Mail sind immer noch ein Klassiker. Meist geht es darum, dass Unternehmen an Kunden Werbemails verschicken, ohne überhaupt hierzu eine Einwilligung zu haben. Sowas ist grds. unzulässig – von den engen gesetzlichen Ausnahmen mal abgesehen. Ebenso unzulässig ist es aber auch im Wege der Einholung einer Einwilligung in der sog. Double-Opt-In-E-Mail Werbung zu verstecken.

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E-Mail-Marketing - wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden

Auch nach Geltung der DSGVO hat das Versenden von Werbe-E-Mails nichts an Bedeutung eingebüßt. Diese Form der Werbung ist noch immer äußerst effektiv und vor allem kostengünstig für den Werbenden. Welche Vorgaben gilt es allerdings zu beachten? Was ist unter Geltung der DSGVO noch möglich und wie kann ein Online-Händler seinem Pflichtenprogramm bestmöglich nachkommen? Wir haben einen Leitfaden erstellt und sowohl die aktuelle Rechtsprechung, als auch die besonderen gesetzlichen Anforderungen einmal kompakt für Sie zusammengefasst.

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Tabu: Werbung in der E-Mail-Signatur kann abgemahnt werden

Die Liste der Entscheidungen zu E-Mail-Werbung ist lang. Das AG Bonn hatte mit einer Entscheidung vom 09.05.2018 (Az.: 111 C 136/17) ein weiteres Kapitel zu diesem Themenkomplex hinzugefügt. Hiernach stellt die Werbung (dort u.a. Kundenzufriedenheits-Umfrage) in der E-Mail-Signatur eine unzulässige Werbung (Spam) dar, die abgemahnt werden kann.

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OLG München: Ein vom Kunden angelegtes kostenloses Benutzerprofil kann zur E-Mail-Werbung ohne Einwilligung berechtigen

Auch wenn in Zeiten der DSGVO die Einwilligung in aller Munde ist - die „Bestandskundenausnahme“ (§ 7 Abs. 3 UWG) ermöglicht es dem Unternehmer weiterhin, dem Kunden unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne dessen Einwilligung Werbung per E-Mail zuzuschicken, wenn die E-Mail-Adresse im Rahmen des Verkaufs einer Ware oder Dienstleistung gewonnen wurde. Das OLG München (Urteil v. 15.02.2018 - Az.: 29 U 2799/17) hatte nun zu entscheiden, ob die Erstellung eines kostenlosen Benutzerprofils auf einer Online-Dating-Plattform auch als „Verkauf einer Ware oder Dienstleistung“ zu werten ist und ob somit die „Bestandskundenausnahme“ nach § 7 Abs. 3 UWG greifen kann.

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