Lieferzeitangaben auf Amazon: „Voraussichtlich“ zu unbestimmt?
Auf Amazon sorgt die Formulierung „voraussichtliche Versanddauer“ für Abmahnungen. Der Vorwurf: Die Lieferzeit sei zu unbestimmt. Was bedeutet das für Händler?
5 min 3Auf Amazon sorgt die Formulierung „voraussichtliche Versanddauer“ für Abmahnungen. Der Vorwurf: Die Lieferzeit sei zu unbestimmt. Was bedeutet das für Händler?
5 min 3Um den Verkauf zu steigern, setzen viele Händler auf positive Bewertungen. Manche helfen ein wenig nach, um möglichst viele positive Kundenmeinungen zu erhalten. Doch Vorsicht: Nicht alles, was erfolgversprechend ist, ist bei Amazon auch erlaubt.
6 min 6Einmalige Falschlieferung kann laut EuGH-Rechtsprechung ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß sein – selbst bei Nutzung von „Versand durch Amazon“ oder Dropshipping.
5 min 9Uns wird berichtetet, dass Amazon in deren Rechtstexte eingreift und wichtige Pflichtangaben entfernt bzw. nachdrücklich zu Entfernung von Pflichtangaben im Impressum auffordert. Was steckt dahinter?
5 min 1Durch Amazons fehlerhafte FBA-Darstellung erscheinen zwei Widerrufsbelehrungen parallel. Das ist wettbewerbsrechtlich problematisch. Wir zeigen, wie Händler ihre Rechtstexte rechtssicher anpassen können.
2 min 1Das LG Düsseldorf entschied, dass das Anhängen an identische Amazon-Produkte trotz unterschiedlicher GTIN nicht wettbewerbswidrig ist.
6 minEin Händler nutzt auf Amazon die Produktfotos eines Mitbewerbers – möglich macht dies das „Eine Ware pro Seite“-System. Das OLG Köln klärt, ob Amazons Rechteeinräumungsklausel wirksam ist und wer haftet.
6 minNach Berichten unserer Mandanten bekommen Händler, die über Amazon.de verkaufen vom dortigen Verkäuferservice öfter zu hören, dass es nicht notwendig sei, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen und eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Dieser Hinweis ist falsch und führt leider schnell in die Abmahnfalle.
3 minUrheberrechtliche Auseinandersetzungen rund um Produktbilder auf Amazon beschäftigen die Gerichte seit Jahren. Im Mittelpunkt steht dabei regelmäßig die Praxis des „Anhängen“ an bereits bestehende Angebote.
4 minIst das „Anhängen“ an ein bestehendes Angebot unzulässig? Im Fokus der Entscheidung des LG Düsseldorf stand die Mitverwendung einer Markenbezeichnung und einer sog. "ASIN".
5 min„Anhängen“ bei Amazon bleibt riskant: LG Essen untersagt die Nutzung fremder ASIN und eine Produktüberschrift „von [Mitbewerber]“, wenn dadurch die betriebliche Herkunft irreführend wirkt.
3 min 4Amazon ist für viele Händler der wichtigste Vertriebskanal – aber rechtlich kein Selbstläufer. Wer über Amazon an Verbraucher verkauft, muss eigene, passende Rechtstexte vorhalten.
4 minDas rechtliche Thema der Mitverwendung fremder EAN/ GTIN auf der Plattform Amazon beschäftigt viele Händler und auch die Gerichte wurden mittlerweile angerufen, um die rechtliche Zulässigkeit des Anhängens an Amazon-Angebote klären zu lassen. Während das LG Bremen und das LG Bochum bereits gerichtliche Entscheidungen getroffen hatten, hatte auch das LG Berlin (Beschluss vom 25.011.2011, Az.: 15 O 436/11) über die Frage der Mitverwendung der EAN/ GTIN in einem besonders gelagerten Fall zu entscheiden gehabt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.
3 min 2Das LG Bochum hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13) entschieden, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn für alltägliche Gegenstände im E-Commerce Lieferfristen von mehr als 3 Wochen vorbehalten werden. Dieses Urteil führt zu erheblichen Problemen in der Rechtspraxis, insbesondere auf der Plattform Amazon ist die Lieferzeitangabe „Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen“ als optionaler Standardtext in einer Vielzahl von Angeboten enthalten. Die betroffenen Online-Händler laufen nunmehr Gefahr wegen dieser Angabe kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum.
6 min 4Online-Händler, die die Verkaufsplattform Amazon Marketplace nutzen, mussten in der Vergangenheit schon das ein oder andere Mal um die Rechtssicherheit ihrer Online-Präsenz fürchten. Nun droht dort neues rechtliches Ungemach. So erhielt ein Marketplace-Händler heute ein Schreiben von einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei, in dem er auf eine angebliche Markenrechtsverletzung im Rahmen seines Amazon Marketplace-Shops hingewiesen wird.
3 min 2Millionen Onlinehändler nutzen die Plattform Amazon für ihren Warenabsatz. Doch neben großen wirtschaftlichen Gewinnen, bringt dies auch große Abmahnungsgefahren mit sich. Die Rechtsprechung hat eine verschuldensunabhängige Haftung der Händler für Wettbewerbsverstöße seitens Amazon im Zusammenhang mit ihren Angeboten etabliert. Aktuell hat das LG Frankfurt in seinem Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 2-06 O 552/12) klargestellt, dass Amazon-Händler für wettbewerbswidrige AdWords-Anzeigen haften, selbst wenn nicht sie, sondern Amazon ohne deren Wissen diese geschaltet haben.
2 minDas LG Köln hatte im Rahmen eines Hinweises im Sitzungsprotokoll (Beschluss vom 16.11.2012, Az.: 28 O 814/11) darauf hingewiesen, dass die Funktion „Stellen sie Ihre eigenen Bilder ein“ für Händler auf Amazon zu einem urheberrechtlichen Haftungsrisiko werden kann. Lesen Sie mehr über den Hinweis des LG Köln.
2 min 1Heute erreichte uns die Nachricht eines Amazon-Händlers, der sich darüber wunderte, dass auf seiner Verkäufer-Seite bei Amazon plötzlich zwei Widerrufsbelehrungen dargestellt wurden.
4 min 7Amazon ist eine der wichtigsten Plattformen im deutschen und internationalen e-Trade – entsprechend viele Onlinehändler bieten ihre Waren in einem eigenen Amazon-Shop an. Diesen Verkäufern bietet die IT-Recht Kanzlei München ab sofort rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen an, und zwar schon ab € 10 monatlich (zzgl. MwSt.). Darin inbegriffen ist auch ein juristischer Update Service, der für dauerhafte Rechtssicherheit der AGB-Texte (incl. Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung) sorgt. Und selbstverständlich haften wir auch für die Abmahnsicherheit unserer Texte.
2 minWir hatten bereits berichtet, dass die Verkaufsplattform Amazon geplant hatte, die Rückgabebedingungen-Anzeige im Rahmen der Händler-Accounts abzuändern und zwar indem man einfach auf die Rückgabebedingungen von Amazon selbst verlinke. Die Änderung drohte Amazon mit Datum zum 06.08.2012 den Händlern an, passiert ist an diesem Tage (noch) nichts.
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