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Amazon

Produktbewertungen bei Amazon: Was ist erlaubt?

Um den Verkauf zu steigern, setzen viele Händler auf positive Bewertungen. Manche helfen ein wenig nach, um möglichst viele positive Kundenmeinungen zu erhalten. Doch Vorsicht: Nicht alles, was erfolgversprechend ist, ist bei Amazon auch erlaubt.

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Amazon bringt Verkäufer in konkrete Abmahngefahr

Uns wird berichtetet, dass Amazon in deren Rechtstexte eingreift und wichtige Pflichtangaben entfernt bzw. nachdrücklich zu Entfernung von Pflichtangaben im Impressum auffordert. Was steckt dahinter?

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Die Verwendung fremder EAN/ Anhängen auf Amazon: Diesmal das LG Berlin zu dieser Problematik

Das rechtliche Thema der Mitverwendung fremder EAN/ GTIN auf der Plattform Amazon beschäftigt viele Händler und auch die Gerichte wurden mittlerweile angerufen, um die rechtliche Zulässigkeit des Anhängens an Amazon-Angebote klären zu lassen. Während das LG Bremen und das LG Bochum bereits gerichtliche Entscheidungen getroffen hatten, hatte auch das LG Berlin (Beschluss vom 25.011.2011, Az.: 15 O 436/11) über die Frage der Mitverwendung der EAN/ GTIN in einem besonders gelagerten Fall zu entscheiden gehabt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.

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LG Bochum: Große Abmahngefahr auf Amazon! Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig

Das LG Bochum hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13) entschieden, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn für alltägliche Gegenstände im E-Commerce Lieferfristen von mehr als 3 Wochen vorbehalten werden. Dieses Urteil führt zu erheblichen Problemen in der Rechtspraxis, insbesondere auf der Plattform Amazon ist die Lieferzeitangabe „Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen“ als optionaler Standardtext in einer Vielzahl von Angeboten enthalten. Die betroffenen Online-Händler laufen nunmehr Gefahr wegen dieser Angabe kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum.

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Amazon Suchmaske im Marketplace-Shop: Markenverletzungen vorprogrammiert?

Online-Händler, die die Verkaufsplattform Amazon Marketplace nutzen, mussten in der Vergangenheit schon das ein oder andere Mal um die Rechtssicherheit ihrer Online-Präsenz fürchten. Nun droht dort neues rechtliches Ungemach. So erhielt ein Marketplace-Händler heute ein Schreiben von einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei, in dem er auf eine angebliche Markenrechtsverletzung im Rahmen seines Amazon Marketplace-Shops hingewiesen wird.

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Händler haften für Wettbewerbsverstöße durch Amazon bei AdWords-Werbung

Millionen Onlinehändler nutzen die Plattform Amazon für ihren Warenabsatz. Doch neben großen wirtschaftlichen Gewinnen, bringt dies auch große Abmahnungsgefahren mit sich. Die Rechtsprechung hat eine verschuldensunabhängige Haftung der Händler für Wettbewerbsverstöße seitens Amazon im Zusammenhang mit ihren Angeboten etabliert. Aktuell hat das LG Frankfurt in seinem Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 2-06 O 552/12) klargestellt, dass Amazon-Händler für wettbewerbswidrige AdWords-Anzeigen haften, selbst wenn nicht sie, sondern Amazon ohne deren Wissen diese geschaltet haben.

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AGB für Amazon: Rechtssichere Texte

Amazon ist eine der wichtigsten Plattformen im deutschen und internationalen e-Trade – entsprechend viele Onlinehändler bieten ihre Waren in einem eigenen Amazon-Shop an. Diesen Verkäufern bietet die IT-Recht Kanzlei München ab sofort rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen an, und zwar schon ab € 10 monatlich (zzgl. MwSt.). Darin inbegriffen ist auch ein juristischer Update Service, der für dauerhafte Rechtssicherheit der AGB-Texte (incl. Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung) sorgt. Und selbstverständlich haften wir auch für die Abmahnsicherheit unserer Texte.

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