OLG München: keine Verantwortlichkeit von Händlern für urheberrechtliche Bildverletzungen beim „Anhängen“ an bestehende Angebote auf Amazon
Etwaige Verletzungen von urhebereigenen Bildrechten durch Händler auf der Handelsplattform Amazon werden von der Rechtsprechung seit längerem kontrovers diskutiert. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Praxis des Anhängens an ein bereits bestehendes Angebot, welches Händlern die Aufnahme in die Anbieterliste des entsprechenden Produkts ermöglicht. Die insofern erfolgende Verknüpfung zu Produktbildern Dritter wird teils als urheberrechtlich unbeachtlich eingestuft (LG Bremen - Az. 7-O-1983/11) teils als Eingriff in fremde Nutzungsrechte geahndet (LG Köln - Az. 28 O 814/11).
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