Amazon und die „angedrohte“ Änderung der Rückgabebedingungen-Anzeige
Als wären die fernabsatzrechtlichen Vorgaben und die bevorstehenden Änderungen durch die Button-Lösung für die Händler nicht schon genug, tritt Amazon mit weiteren Anforderungen an seine Händler heran. Derzeit versendet Amazon an seine Händler eine harmlos klingende E-Mail mit dem Titel „Rückgabebedingungen-Anzeige auf Ihren Verkäuferseiten“. Amazon fordert seine Händler plötzlich auf, Rückgabebedingungen anzubieten, die mindestens so vorteilhaft sind wie die Rückgabebedingungen von Amazon.
Der bereits geschundene Händler auf Amazon bekommt den „Androhungen“ seitens Amazon zufolge demnächst noch mehr zum Schultern. Der E-Mail-Benachrichtigung von Amazon lässt sich entnehmen, dass die Online-Händler auf Amazon diese Kröte zu schlucken haben, wenn ein weiterer Verkauf auf Amazon geplant ist. Massiv dürfte allerdings der Eingriff von Amazon in den Verkäufer-Account des Online-Händlers sein, denn geplant ist dies:
Um dies für die Käufer transparent zu machen, werden wir die Informationen im Abschnitt "Rückgabe und Erstattungen" Ihrer Verkäufer-Seiten am 6. August 2012 ändern und einen Hinweis anzeigen, dass Käufer gemäß der Amazon-Rückgabebedingungen Artikel an Sie zurücksenden können.
Amazon wird demnach ab dem 06.08.2012 einfach die Rückgabebedingungen von Amazon verlinken (die entsprechenden Rückgabebedingungen finden Sie hier ). Zur Begründung für die Änderungen gibt Amazon an, dass dem Käufer ein „einheitliches Einkaufserlebnis“ geboten werden solle. Dass dieses „einheitliche Verkaufserlebnis“ auf Amazon allerdings etwaige Abmahnrisiken für die Händler birgt, davon erwähnt Amazon in seiner Benachrichtigung nichts.
Dem Händler, der unterschiedlich über „Rückgabebedingungen“ belehrt, droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung. Ein weiteres Risiko besteht für den Fall, dass die Rückgabebedingungen von Amazon selbst intransparent oder widersprüchlich wären. Da der Händler diese Bedingungen automatisch aufs Auge gedrückt bekommt, müsste dieser für etwaige Verstöße haften. Des Weiteren lohnt sicherlich ein Blick in die Vertragsunterlagen, um herauszufinden, ob der Plattformbetreiber Amazon überhaupt berechtigt ist, eine derartige Änderung ohne Zustimmung des Händlers zu veranlassen.
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5 Kommentare
ich hätte eine Frage.
Ich habe einen Artikel,der etwa 200 Euro kostet,an meinen Kunden,der in Deutschland wohnt,geschickt.Leider entsteht es Problem mit dem Deutschen Zoll.Das Zollamt verlangt Zollgebühren von meinem Kunden.Der ist nicht froh.In diesem Fall sollte wer für die Zollgebühren bezahlen.
Kunden hat die Ware abgelehnt und deswegen eine negative Bewertung gegeben.der sagt,dass die Ware nicht durch Zoll kommt.Wird Amazon diese Bewertung entfernen.Das ist eigentlich nicht das Problem vom Verkäufer.
liebe Grüsse
Donnerröter