LG Bochum: Alleinige Verwendung von Zoll als Maßangabe bei Computerbildschirmen zurzeit noch wettbewerbsrechtliche Bagatelle
Handelt ein Online-Händler rechtswidrig, der Bildschirmgrößen im Computerbereich, etwa bei Monitoren, Laptops und Zubehör, in Zoll angibt? Das LG Bochum ging zwar von einem Verstoß gegen das Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) aus. Dieser falle jedoch unter die Bagatellklausel des § 3 UWG (Urteil vom 30.03.2010, Az. I-17 O 21/10).
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