Neue Abmahnwelle erwartet

2 min
Beitrag vom: 23.01.2006

Eine neue massive Abmahnwelle einer bekannten Unterhaltungselektronikkette scheint unmittelbar vor dem Start zu stehen.

Diesmal werden Angaben zu Versandkosten und Mehrwertsteuern ins Visier genommen. Hintergrund ist der, dass im Online Handel nach § 1 Abs.2 PAngV deutlich bzw. angegeben werden muss, dass die Preise Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten. Auch muss angezeigt werden, ob noch zusätzliche Versandkosten anfallen. In den Fällen, bei denen die vorherige Angabe der Versandkostenhöhe nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, auf Grund derer der Verbraucher die Höhe leicht errechnen kann (z.B. Versandkostentabelle).

Die Praxis einiger Online-Unternehmen, ein Verweis auf die Versandkosten durch einen Sternchenhinweis sowie eines Links mit der Bezeichnung „mehr Ingo”, ist nach Ansicht des OLG Hamburg nicht ausreichend, da der Kunde unter dieser Bezeichnung keine Hinweise auf zusätzliche Versandkosten erwartet.

Nicht höchstrichterlich geklärt ist dagegen die Konstellation, ob ein "sprechender Link" namens "Versandkosten" auf eine Versandkostentabelle in unmittelbarer Nähe des Preises ausreicht. Hierzu vertreten einige Gerichte die Auffassung, dass die Versandkosten explizit neben jedem Preis genannt werden. Dieses Vorgehen entspricht daher dem sichersten Weg vor Abmahnungen gefeilt zu sein. Nach den Trusted Shops Anforderungen genügt ein gut auffindbarer Hinweis "Alle Preise inkl. MwSt und zzgl. Versand." auf allen Seiten mit Preisangaben, je näher am Preis desto besser. Dieser Hinweis sollte neben jedem Preis platziert werden wobei auch eine Platzierung in einem statischen Frame gewählt werden kann, der auf jeder Seite vorhanden ist.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Markenabmahnung wegen ähnlicher Nutzung der Marke Divina für Parfum
(20.07.2023, 15:01 Uhr)
Markenabmahnung wegen ähnlicher Nutzung der Marke Divina für Parfum
Outdoor:  Markenabmahnung wegen Nutzung der Marke EXPLORER
(05.07.2023, 14:38 Uhr)
Outdoor: Markenabmahnung wegen Nutzung der Marke EXPLORER
Abmahnung wegen Nutzung der Marke KTM
(21.06.2023, 11:46 Uhr)
Abmahnung wegen Nutzung der Marke KTM
Markenabmahnung wegen Nutzung des BMW-Logos für KFZ-Dienstleistungen
(13.06.2023, 12:12 Uhr)
Markenabmahnung wegen Nutzung des BMW-Logos für KFZ-Dienstleistungen
Lacoste ja nix?  Markenabmahnung der Lacoste S.A.
(09.05.2023, 10:41 Uhr)
Lacoste ja nix? Markenabmahnung der Lacoste S.A.
Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Irreführende Werbeaussagen
(28.04.2023, 13:33 Uhr)
Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Irreführende Werbeaussagen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei