Leserkommentar zum Artikel
ElektroG: Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft
Wie die Firma "take-e-way GmbH" in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, werden Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen als Unterhaltungselektronik eingestuft.
Oh Herr....
Beitrag von ws
26.09.2009, 22:41 Uhr
...laß Hirn regnen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft von Eckhard Ließmann, 07.10.2008, 12:23 Uhr
Ich hoffe nur, dass die Maulwürfe tanzend fliehen!!
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