Leserkommentar zum Artikel
ElektroG: Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft
Wie die Firma "take-e-way GmbH" in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, werden Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen als Unterhaltungselektronik eingestuft.
Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft
Beitrag von Eckhard Ließmann
07.10.2008, 12:23 Uhr
Ich hoffe nur, dass die Maulwürfe tanzend fliehen!!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Oh Herr.... von Ws, 26.09.2009, 22:41 Uhr
...laß Hirn regnen.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben