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ElektroG: Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft

Wie die Firma "take-e-way GmbH" in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, werden Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen als Unterhaltungselektronik eingestuft.

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Gerät zum Vertreiben von Maulwürfen wird als Unterhaltungselektronik eingestuft

Beitrag von Eckhard Ließmann
07.10.2008, 12:23 Uhr

Ich hoffe nur, dass die Maulwürfe tanzend fliehen!!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Oh Herr.... von Ws, 26.09.2009, 22:41 Uhr

    ...laß Hirn regnen.

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