Leserkommentar zum Artikel
Bett und Bohrer: Keine berufswidrige Werbung bei Hotelempfehlung durch Zahnarztklinik
Es stellt nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 09.06.2009, Az.: 4 U 53/09) keine berufswidrige Werbung dar, wenn eine Zahnarztklinik für seine Patienten mit örtlichen Übernachtungsmöglichkeiten wirbt.
Zahnarztklinik und seine Patienten
Beitrag von Helmut
17.09.2009, 10:54 Uhr
Es müsste richtig lauten: "ihre Patienten"
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