Leserkommentar zum Artikel
„Lieferzeit auf Anfrage“ - Aber nur, wenn eine Lieferung auch tatsächlich möglich ist!
Mit Urteil vom 17.03.2009 - Az. 4 U 167/08 – hat das OLG Hamm entschieden, dass eine Internetwerbung für Waren mit dem Zusatz "Lieferzeit auf Anfrage" irreführend ist, wenn eine sichere Liefermöglichkeit tatsächlich nicht besteht.
Lieferzeit auf Anfrage
Beitrag von händler
02.11.2016, 10:57 Uhr
wenn der artikel eine sonderanfertigung ist und nicht in den warenkorb gelegt werden kann bzw keine bestellung angeschlossen werden kann, darf man das dann verwenden?
denn jenauchdem was der kunde für ausführung möchte dauert es mal länger und kürzer!
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben