Kommentar verfassen: „Lieferzeit auf Anfrage“ - Aber nur, wenn eine Lieferung auch tatsächlich möglich ist!
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
„Lieferzeit auf Anfrage“ - Aber nur, wenn eine Lieferung auch tatsächlich möglich ist!
vom 29.05.2009, 15:24 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- EVB-IT
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz / Persönlichkeitsrecht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
wenn der artikel eine sonderanfertigung ist und nicht in den warenkorb gelegt werden kann bzw keine bestellung angeschlossen werden kann, darf man das dann verwenden?
denn jenauchdem was der kunde...
Weiterlesen
1 Kommentare