Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer": Ist zulässig
Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise im Sinne von §§ 3 und 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.
Kann man MwSt einfach nicht abführen?
Beitrag von Marco
17.08.2016, 09:34 Uhr
Mir stellt sich viel mehr die Frage wenn man "ohne MwSt" wirbt, müsste der Kaufpreis doch 0€ sein, denn auch auf einen reduzierten Betrag wird eine MwSt erhoben - geworben wird aber ohne MwSt
Da man aber zu Abgabe verpflichtet ist, kann man dieses doch eigentlich nur mit einen 0€ Kaufpreis umgehen.
Denn ohne MwSt ist ohne MwSt - alles andere wäre ein Rabatt von 19% oder ?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben