AGB-Bestätigungstexte im Online-Shop – Vorsicht bei der Wortwahl!
In vielen Online-Shops finden sich im Bestellablauf Bestätigungstexte wie „Ich habe die AGB gelesen und zur Kenntnis genommen“ oder „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiere diese“. Häufig finden sich solche Texte im Zusammenhang mit einer Checkbox, die vom Kunden per Mausklick aktiviert werden muss, damit er den Bestellprozess fortsetzen kann. Was zunächst wie eine sinnvolle Beweiserleichterung für den Betreiber des Online-Shops aussieht könnte sich bei näherer Betrachtung jedoch als rechtliches Risiko für diesen herausstellen.
Ankaufportal versteckt hohe Gebühr in AGB - ist das rechtens?
Beitrag von Familie B.
23.06.2016, 19:47 Uhr
Ein neues Ankaufsportal lockt mit sehr guten Ankaufspreisen zur Abzocke. Natürlich rechnet der VERBRAUCHER mit den einfachen Kosten einer Rücksendung, falls es nicht zum Ankauf kommt.
Ehe es zum eigentlichen 'Verkauf' des gebrauchten Artikels kommen kann, muss man natürlich "ein Häkchen setzen". Sinngemäß: * AGB's gelesen u. akzeptiert * Ist es aber rechtmäßig, dass dort (in AGB) hohe Gebühren "versteckt" werden dürfen? Und dass diese dann ziemlich arrogant in einer Email gefordert u. sogar angemahnt werden? AGB-Klausel: >>§ 10 Versand- und Überprüfungskostenpauschale (1) Ankauf-alles.de ist berechtigt, jedes elektronische Produkt, das an den Anbieter gesendet wird, durch eine dritte Firma technisch und / oder rechtlich zu überprüfen und das Produkt zu diesem Zweck auch weiter zu versenden. (2) Der Verkäufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Produkt durch Ankauf-alles.de selbst oder eine von Ankauf-alles.de beauftragte Firma überprüft wird. (3) Ein Gerät muss zur Überprüfung auf Vollständigkeit und Originalität unversiegelt sein. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass ggf. die Siegel des Produktes zur Überprüfung entfernt werden und damit eine etwaig noch bestehende Garantie verloren gehen kann. (4) Für die Überprüfung und den Versand zur dritten Firma fallen pauschalierte Kosten von 39,99 € an. Diese Versand- und Überprüfungspauschale übernimmt Ankauf-alles.de, wenn es zum verbindlichen Verkauf kommt. Wenn es nicht zum Verkauf kommt, zahlt der Verkäufer für die technische Überprüfung seines Geräts sowie für die Versandkosten seines Geräts eine Versand- und Überprüfungskostenpauschale in Höhe von 39,99 Euro. Ankauf-alles.de ist berechtigt den Artikel bis zur vollständigen Bezahlung der Versand- und Überprüfungskostenpauschale zurückzuhalten. Dem Verkäufer ist zur Vermeidung der Kosten der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Im Übrigen gilt die Regelung gemäß § 6 (5) analog.<<
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
-
links von grübel, 26.11.2013, 08:29 Uhr
Hiess es denn nicht vor Kurzem noch, dass Links zur Aufklärung des Kunden nicht ausreichend sind Was denn nun ? Wieso stellt sich der Verkäufer besser, wenn der Kunde etwas bestätigt, was ihm laut Gesetzgebung vor Vertragsschluss eh vorleigen muss Man versteht die Welt nicht mehr
-
Verwirrt von Andy, 23.11.2013, 14:48 Uhr
Sehr geehrter Herr Nagel, und wie weiß man jetzt, ob man man sich auf der rechtssicheren Seite befindet ? Checkbox: ja / nein ? oder nach Ihrem Tipp, wenn ich es richtig verstanden habe ? Noch unverfänglicher wäre es aus unserer Sicht jedoch, den Kunden insoweit überhaupt nichts bestätigen zu... » Weiterlesen
-
Ist doch klar von Frank, 20.11.2013, 17:02 Uhr
Sorry, beifügen kann ich einen Werbeflyer AGB's sollten vorher gelesen werden bevor ich einen Vertrag abschließe - ODER? ABER warum gibt es bitte vom Gesetzgeber nicht einheitliche Textblöcke zu den jeweiligen Punkte wie beim Wiederruf (?). Wer in einem Onlineshop einkauft interessiert es meistens... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben