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Leserkommentar zum Artikel

AGB-Bestätigungstexte im Online-Shop – Vorsicht bei der Wortwahl!

In vielen Online-Shops finden sich im Bestellablauf Bestätigungstexte wie „Ich habe die AGB gelesen und zur Kenntnis genommen“ oder „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiere diese“. Häufig finden sich solche Texte im Zusammenhang mit einer Checkbox, die vom Kunden per Mausklick aktiviert werden muss, damit er den Bestellprozess fortsetzen kann. Was zunächst wie eine sinnvolle Beweiserleichterung für den Betreiber des Online-Shops aussieht könnte sich bei näherer Betrachtung jedoch als rechtliches Risiko für diesen herausstellen.

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Ist doch klar

Beitrag von Frank
20.11.2013, 17:02 Uhr

Sorry, beifügen kann ich einen Werbeflyer AGB's sollten vorher gelesen werden bevor ich einen Vertrag abschließe - ODER? ABER warum gibt es bitte vom Gesetzgeber nicht einheitliche Textblöcke zu den jeweiligen Punkte wie beim Wiederruf (?). Wer in einem Onlineshop einkauft interessiert es meistens herzlich wenig was in den AGB's steht der Wiederruf ist evtl. noch interessant, da ich bei einer Rücksendung wissen muss wie "Schnell" ich meinen Astralkörper mit dem Paket zur Post bewegen muss. Ergo wer sich daran aufhängt welcher Text bei der Box zum anklicken steht sucht "Streit". Denn für Otto Normalverbraucher ist es egal ob da steht zur Kenntnis genommen, oder gelesen und Akzeptiert, oder interessiert mich nicht ich will die Ware endlich haben - letzteres ist das was der Verbraucher will - und wer die Box anklickt stimmt den AGB durch seine Handlung eigentlich zu.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ankaufportal versteckt hohe Gebühr in AGB - ist das rechtens? von Familie B., 23.06.2016, 19:47 Uhr

    Ein neues Ankaufsportal lockt mit sehr guten Ankaufspreisen zur Abzocke. Natürlich rechnet der VERBRAUCHER mit den einfachen Kosten einer Rücksendung, falls es nicht zum Ankauf kommt. Ehe es zum eigentlichen 'Verkauf' des gebrauchten Artikels kommen kann, muss man natürlich "ein Häkchen setzen". ... » Weiterlesen

  • links von grübel, 26.11.2013, 08:29 Uhr

    Hiess es denn nicht vor Kurzem noch, dass Links zur Aufklärung des Kunden nicht ausreichend sind Was denn nun ? Wieso stellt sich der Verkäufer besser, wenn der Kunde etwas bestätigt, was ihm laut Gesetzgebung vor Vertragsschluss eh vorleigen muss Man versteht die Welt nicht mehr

  • Verwirrt von Andy, 23.11.2013, 14:48 Uhr

    Sehr geehrter Herr Nagel, und wie weiß man jetzt, ob man man sich auf der rechtssicheren Seite befindet ? Checkbox: ja / nein ? oder nach Ihrem Tipp, wenn ich es richtig verstanden habe ? Noch unverfänglicher wäre es aus unserer Sicht jedoch, den Kunden insoweit überhaupt nichts bestätigen zu... » Weiterlesen

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