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Leserkommentar zum Artikel

UWG - Schwarze Klausel Nr. 17 - Sie haben gewonnen! - Wenn Verkäufer mit angeblichen Gewinnen locken

Es ist fast schon ein berühmt-berüchtigter Brief, den so oder so ähnlich viele schon einmal erhalten haben: <em>„Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Sie ein(e) xyz gewonnen haben (…). Fordern Sie Ihren Gewinn noch heute unter 0900-123456xy ein.“</em> Daran ist generell nichts auszusetzen, wenn es diesen Gewinn tatsächlich gibt und die Kosten für den Anruf überschaubar sind. Nicht in Ordnung ist es aber, wenn es gar keinen Gewinn gibt – oder horrende und unübersehbare Kosten lauern. Deswegen gibt es die Schwarze Klausel Nr. 17 des UWG. Lesen Sie dazu jetzt den achtzehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .

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Schwarze Klausel Nr. 17

Beitrag von Melanie M.
22.08.2009, 11:38 Uhr

Ich kann Ihrem Fazit nur zustimmen! Generell dürfte es niemanden mehr geben, der solche scheinbaren Gewinn-Schreiben für bare Münze hält. Schließlich hat man über Zeitung, Funk & Fernsehen soviel über diese Art der Betrügereien gehört, dass mehr als nur eine Alarmglocke bei Empfang des Schreibens ertönen müsste. Schade nur um das schöne Papier!

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