LG Köln: Die Werbung mit fiktiven UVP ist wettbewerbswidrig!
In der Rechtssache Az.: 31 O 474/12 entschied das LG Köln am 14.02.2013, dass die Bewerbung eines Produktes mit einer fiktiven unverbindlichen Preisempfehlung irreführend und somit wettbewerbswidrig sei.
Urteile ohne Wirkung!?
Beitrag von Geschädigter
02.08.2015, 14:21 Uhr
Was nutzen solche Urteile oder Gesetze, wenn Sie in vergleichbaren Fällen keine Anwendung finden?
Ein Anbieter mobiler Beschallungsanlagen, anderer Soundsysteme und Pool-Wärmepumpen benutzt seit Jahren von ihm frei erfundene UVPs für die von ihm verkauften Geräte seiner (scheinbaren?) Eigenmarke, die den marktüblichen Verkaufspreis weit über das 5-fache übersteigen. Die realen Verkaufspreise des Händlers, die daraus resultierenden scheinbaren "Sonderpreise", übersteigen dabei immer noch den 3-fachen marktüblichen Verkaufspreis der technisch identischen Produkte der anderen Händler.
Nach den vielen wirklich sehr informativen und eindeutigen Artikeln der IT-Recht-Kanzlei wie dieser http://www.it-recht-kanzlei.de/fiktive-uvp.html und dieser http://www.it-recht-kanzlei.de/unverbindliche-preisempfehlung-abmahnung.html und dieser http://www.it-recht-kanzlei.de/hersteller-werbung-mit-eigener-uvp.html ist die Sachlage eindeutig: Vertoß gegen das Wettbewerbsrecht (in mehrfacher Form).
Anzeigen bei der Wettbewerbszentrale und bei der Verbraucherzentrale brachten jedoch bisher keine Veränderung. Weder die fiktiven UVPs, noch die falschen Sonderpreise sind verschwunden. Somit tappen weitere potentiellen Kunden immer wieder in die Falle.
Und das Ganze wird auch noch durch "Gütesiegel" unterstützt.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Tippfehler? von R. Schreiber, 18.03.2013, 08:51 Uhr
"ernsthaft" statt "ersthaft"?
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