LG Köln: Die Werbung mit fiktiven UVP ist wettbewerbswidrig!
In der Rechtssache Az.: 31 O 474/12 entschied das LG Köln am 14.02.2013, dass die Bewerbung eines Produktes mit einer fiktiven unverbindlichen Preisempfehlung irreführend und somit wettbewerbswidrig sei.
Tippfehler?
Beitrag von R. Schreiber
18.03.2013, 08:51 Uhr
"ernsthaft" statt "ersthaft"?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Urteile ohne Wirkung!? von Geschädigter, 02.08.2015, 14:21 Uhr
Was nutzen solche Urteile oder Gesetze, wenn Sie in vergleichbaren Fällen keine Anwendung finden? Ein Anbieter mobiler Beschallungsanlagen, anderer Soundsysteme und Pool-Wärmepumpen benutzt seit Jahren von ihm frei erfundene UVPs für die von ihm verkauften Geräte seiner (scheinbaren?) Eigenmarke,... » Weiterlesen
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