Leserkommentar zum Artikel

Kampf gegen die schleichende „Zwangspaypalisierung“ – eBay-Händler schaltet Bundeskartellamt und EU-Kommission ein

Die Geschichte des (noch) einsamen Kampfes eines eBay-Händlers gegen den immer weiter zunehmenden Zwang, Paypay als Zahlungsweise bei eBay zu akzeptieren.

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EBAY leistet Beihilfe zum Verbraucherbetrug und der gewerblichen Steuerhinterziehung!

Beitrag von Die Hartnäckige
17.03.2015, 13:33 Uhr

Hallo zusammen, habe eben diese Seite auf der Suche nach einer Warnseite für geschädigte EBAY-Käufer gefunden. Will jetzt mal mein aktuelles Erlebnis mitteilen:

Habe vor ca. 3 Wochen bei einem vorgeblich von EBAY geprüften gewerblichen Händler per Sofortkauf einen Artikel gekauft und wenig später per Vorauskasse bezahlt. Weil wir aber kurz danach in Urlaub fahren wollten und der Artikel ohnehin als Geschenk für einen Dritten geplant war, habe ich per Mail den Verkäufer um Direktlieferung an die Adresse des vorgesehenen Empfängers gebeten. Kurz danach be- kam ich die (logisch: unsinnige) Antwort des Verkäufers "lt. EBAY-Kundendienstabtl. ist mir der Direktver- sand an einen abweichenden Empfänger nicht gestattet". Da er als Firma die Mails ohne Angabe eines Namens antwortete, habe ich ihn um die Nachbenennung eines Ansprechpartners gebeten und seither von dieser "Firma" nichts mehr gehört. Selbstverständlich wurde bis heute weder die Ware geliefert, noch das Geld rückerstattet.

Mein "Name" ist bei mir Programm, ich habe mich etwas näher mit dieser undurchsichtigen Firma be- schäftigt und schnell ein beredetes Bild zustammenstellen können:

Initiator dieser Abzocke ist ein Georg Lang (ehemals "glang72" heute u.a. "TOLORO "). Lebt seit Jahren ohne festen Wohnsitz im Bereich Berlin und wechselt die Unterschlüpfe wie andere Leute die Unter- wäsche. Hat mind. 3 verschiedene Briefkastenfirmen ohne echten Geschäftssitz (selbstverständlich auch nicht angemeldet, aber wundersamer Weise von EBAY "geprüft") und ohne Kontaktdaten als EBAY- Händler-Accounts. Verkauft über seine Accounts "TOLORO" (als "Ted Toloro") und "Ted´s Schuhshop" (als "Ted") ausschliesslich per Sofortkauf unschlagbar günstig vermeintliche Superschnäppchen von Ital. Schuhen. Nach seinem Bewertungsprofil sieht er koscher aus, tatsächlich löscht EBAY auf Grund seiner Beschwerden regelmässig und auffallend schnell negative oder neutrale Bewertungen.

Das von "TOLORO" bei EBAY veröffentlichte Händler-Impressum ist ausschliesslich eine Gemengelage falscher oder unvollständiger "Rechtsbelehrungen" und letztlich völlig wertlos, da weder eine echte zustellfähige Firmen-Anschrift, noch eine HRB-Registrierung der UG, noch eine Steuer- oder Steuer-ID-Nummer veröffentlicht wird. Kunden die unter der angegebenen Firmenanschrift die Firma suchen, treffen auf ein Wohnhaus mit einem Hasenstall als Büro im Hinterhaus. Vermietet wurde der Hasenstall vorübergehend als Lager an eben den genannten Georg Lang. Mittlerweile ist er dort seit Wochen nicht mehr aufgetaucht und hat sein Lager in der vorletzten Woche über Nacht geräumt und ist unbekannten Aufenthalts weitergezogen. Sein "Geschäft" bei EBAY betreibt er aber nach wie vor unter einer jetzt nicht mehr existenten Firmenanschrift. Soweit die Vorgeschichte bzw. die Hintergründe.

Mittlerweile habe ich mich bereits 2x per Mail an EBAY gewandt und die Sachlage dort vorgetragen. Ausser über die sog. Sicherheitsabteilung bin ich beide Male nicht hinausgekommen. In beiden Fällen bestand die Reaktion aus dümmlichen Antwortphrasen ohne erkennbare Konsequenz für den betrügerischen Verkäufer (klar, der ist Powerseller und bringt Gebührenumsätze). Rein rechtlich gesehen praktiziert EBAY in einem solchen Fall strafbare Beihilfe zum Betrug und der Steuerhinterziehung. Die "Firma" ist -entgegen dem behaupteten Prüfergebnis von EBAY- keine real existierende Firma, der übervorteilte Käufer hat keine echte Reklamationsmöglichkeit (ach ja, nach Aus- zug fanden sich in dem Hasenstall hunderte Benachrichtigungszettel der Post über niedergelegte Ein- schreibsendungen), und die Umsätze werden netto erwirtschaftet. Klarer Fall.....deshalb habe ich in meiner Strafanzeige sowohl den betrügerischen Händler als auch EBAY als Tatbeteiligte angegeben. Gleiches gegenüber der für beide zuständigen Steuerfahndung! Mal sehen wie das ausgeht und welche Reaktionen es darauf von EBAY gibt!

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