Leserkommentar zum Artikel

„Kalt erwischt“: LG Berlin verbietet Händlerbund e.V. unerwünschte Werbeanrufe bei Händlern

Ein aktueller Beschluss des LG Berlin sorgt derzeit für einiges Aufsehen: Dem Händlerbund e.V. wurde gerichtlich verboten, zu Wettbewerbszwecken Unternehmer telefonisch zu kontaktieren, es sei denn, dass eine ausdrückliche oder zumindest mutmaßliche Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UWG des jeweilig Angerufenen vorliegt.

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Werbeanruf erhalten

Beitrag von Winfried
27.02.2015, 21:26 Uhr

Ich habe auch so einen Werbeanruf erhalten, im herrlichsten sächsisch.

Hab mir aber nichts aufschwatzen lassen, da ich am Telefon nichts kaufe. Als ich dann interessehalber auf die Homepage gegangen bin, um mir in Ruhe ein Bild machen zu können, hat sich mein Eindruck am Telefon bestätigt: Massengeschäft mit schwer zu durchschauenden Leistungen.

Ich möchte die Wahrnehmung meiner Rechte nicht irgendeinem Verein mit 30.000 Mitgliedern anvertrauen, wie soll man dort meine Belange berücksichtigen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Kaltakquise etc. von Thomas Beh, 27.02.2015, 13:53 Uhr

    Ich habe es in meiner langjährigen Praxis der Neukundenwerbung durch Cold Calls überaus selten erlebt, daß man sich seitens der Gewerbetreibenden darüber beschwert hätte. Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus: Ich bin so gut wie imer auf Verständnis gestoßen, denn schließlich hat das... » Weiterlesen

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