Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter?
Die IT-Recht Kanzlei wird häufig mit der Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen beauftragt. In diesem Rahmen zeigt sich in fast 50 % aller Fälle, dass die dort angebotenen (Werbe)-Newsletter nicht einmal den grundlegendsten rechtlichen Anforderungen genügen. Dies fängt schon damit an, dass die meisten der überprüften Newsletter kein Impressum enthalten – ein abmahnträchtiger Fehler, der schnell teuer zu stehen kommen kann.
Impressumspflicht für ein Forschungsprojekt?
Beitrag von Marko
08.07.2014, 14:50 Uhr
Zu allererst, danke für diesen tollen Artikel. Dadurch war es mir erstmalig möglich einen Gesamtüberblick zum Thema "Impressumspflicht für Newsletter" zu bekommen. Doch eine Frage konnte mir Ihr Artikel leider nicht beantworten. Was muss explizit im Impressum stehen bei einem noch vorerst nicht Kommerziellem Produkt? Genauer gesagt, befindet sich dieses Projekt noch in der Forschungsphase und eine Firma / Start-up existiert noch nicht. marko.barleben@th-wildau.de
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Danke von Jutta Hartmann, 20.06.2012, 21:59 Uhr
Vielen Dank für Ihre freundliche Bereitstellung wichtiger rechtlicher Informationen. Heute habe ich Ihre Seite genutzt und in aller Übersichtlichkeit alle notwendigen Informationen zur Rechssicherheit meines newsletters erhalten - Vielen Dank!
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