Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer
Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich. Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen.
Lieferzeitpunkt
Beitrag von Mario
31.05.2014, 15:09 Uhr
Ich muss Frank weiter oben zustimmen :
"Künftig müssen Unternehmer noch weitergehende vorvertragliche Informationspflichten beachten. So muss in Zukunft an Stelle der Lieferzeit der exakte Lieferzeitpunkt (sic!) datumsmäßig angegeben werden."
Das ist riesengroßer Schwachsinn und in der Praxis so gut wie garnicht umsetzbar. Bei Lieferungen zwischen deutschen Großstädten mit DHL kann der Liefertermin mit 80%iger Wahrscheinlichkeit vorrausgesagt werden, kaum gehts ein Stück in die Provinz hörts aber auch schon auf. Ist das wirklich so gemeint (man wundert sich ja europapolitisch über immer weniger) und könnten Sie hier darauf vllt nochmal etwas näher eingehen?
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Rücksendungskosten bei Mängeln von Marieluise Ritter, ohrsicht.de, 10.06.2014, 00:25 Uhr
Hallo, haben Sie das Thema ausgelassen oder hat der Gesetzgeber nicht die durchschnittlich unglaubliche Ahnungslosigkeit durchschnittlicher Online-Kunden berücksichtigt? In Rezensionen bei Amazon lese ich immer wieder, dass Kunden defekte oder falsche Ware beanstanden, aber im gleichen Atemzug... » Weiterlesen
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Es währe alles so einfach wenn es juristisch und politisch nicht verkompleziert werden würde von Frank, 14.09.2013, 12:07 Uhr
Warum nicht einfach so: der Kunde wird vor dem klick auf den Kaufen Button über alle Kosten und die AGB sowie Rückgabe o.ä. informiert. Er kann sich das Produkt dann zuschicken lassen anschauen und wenn er es nicht will schickt er es innerhalb von 14 Tagen zurück - der Service Orientierte Händler... » Weiterlesen
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Fehler von IT-Recht Kanzlei, 30.08.2013, 14:15 Uhr
Vielen Dank Frau Fehlerfinderin (in der Tat ein blöder Fehler)
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Fehler im Titel Format von Frau Fehlerfinderin, 30.08.2013, 14:11 Uhr
##3. Schaffung einer einheitlichen Widerrufsfrist## Diese Überschrift taucht dann auch nicht im Inhaltsverzeichnis auf
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