Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer
Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich. Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen.
Rücksendungskosten bei Mängeln
Beitrag von Marieluise Ritter, ohrsicht.de
10.06.2014, 00:25 Uhr
Hallo, haben Sie das Thema ausgelassen oder hat der Gesetzgeber nicht die durchschnittlich unglaubliche Ahnungslosigkeit durchschnittlicher Online-Kunden berücksichtigt? In Rezensionen bei Amazon lese ich immer wieder, dass Kunden defekte oder falsche Ware beanstanden, aber im gleichen Atemzug angeben, dass sie wegen der Kosten die Rücksendung verworfen und den defekten Gegenstand "entsorgt" haben. Manche Leute glauben sogar, sie müssten Mängel innerhalb der 14tägigen Widerspruchsfrist melden!
Ich nehme doch an, dass der Gesetzgeber nicht wieder mal mit derart heißen Nadeln gestrickt hat (der telefonische Widerruf mangels Beweismöglichkeit und die verbindliche Angabe eines Liedertermins sind angesichts der unzuverlässigen Logikstiker weltfremd genug), dass dieser wichtige Punkt vergessen wurde. Kunde darf defekte oder falsche Ware kostenfrei retournieren, wobei man unfreie Retouren ablehnen kann. Das muss m.E. unbedingt in den AGB stehen, aber ein Verweis auf diesen Passus der AGB sollte wegen der mangelnden Unterscheidungsfähigkeit der Kunden unbedingt in der Widerrufsbelehrung enthalten sein. Also in meiner steht es drin, und ich hoffe, dass das nicht am Ende einen Rechtsverstoß darstellt ... diesem Gesetzgeber ist alles zuzutrauen!
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Lieferzeitpunkt von Mario, 31.05.2014, 15:09 Uhr
Ich muss Frank weiter oben zustimmen : "Künftig müssen Unternehmer noch weitergehende vorvertragliche Informationspflichten beachten. So muss in Zukunft an Stelle der Lieferzeit der exakte Lieferzeitpunkt (sic!) datumsmäßig angegeben werden." Das ist riesengroßer Schwachsinn und in der Praxis... » Weiterlesen
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Es währe alles so einfach wenn es juristisch und politisch nicht verkompleziert werden würde von Frank, 14.09.2013, 12:07 Uhr
Warum nicht einfach so: der Kunde wird vor dem klick auf den Kaufen Button über alle Kosten und die AGB sowie Rückgabe o.ä. informiert. Er kann sich das Produkt dann zuschicken lassen anschauen und wenn er es nicht will schickt er es innerhalb von 14 Tagen zurück - der Service Orientierte Händler... » Weiterlesen
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Fehler von IT-Recht Kanzlei, 30.08.2013, 14:15 Uhr
Vielen Dank Frau Fehlerfinderin (in der Tat ein blöder Fehler)
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Fehler im Titel Format von Frau Fehlerfinderin, 30.08.2013, 14:11 Uhr
##3. Schaffung einer einheitlichen Widerrufsfrist## Diese Überschrift taucht dann auch nicht im Inhaltsverzeichnis auf
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