Vorsicht beim „Letter of Intent“: Ein verbindlicher Vertrag ist schnell ungewollt geschlossen
Vor allem im Vorfeld von Unternehmenskäufen, aber auch bei größeren IT-Projekten und anderen geplanten Kooperationen schließen die potentiellen Vertragspartner oft sogenannte „Letter of Intent“. Noch während der laufenden Verhandlungen soll die Ernsthaftigkeit der Gespräche und der Wille zum Abschluss des Vertrages dokumentiert werden. Was im LoI geregelt werden kann und worauf zu achten ist, klärt der folgende Beitrag.
Leiter Vertrieb
Beitrag von Frank Schulz
12.05.2014, 10:45 Uhr
Hallo,
ein toller Beitrag, sofern man aus der Ecke des Kunden kommt. Als Hersteller von Software ist es jedoch auch das Ziel, Verbindlichkeit zu schaffen, wenn sich die Vertragsverhandlunegn hinziehen. Mit den ganzen "Wenn und Aber" und der vorherschenden Unverbindlichkeit hätte solch ein Vertrag für mich keinen Wert. Auch das Thema Kosten ist mir zu einseitig. Es muss geregelt werden, dass auch die bereits geleisteten Arbeiten (bspw. Programmierungen) des Softwareherstellers zu vergüten sind, denn ein LOI kann auch dazu dienen, schon mit dem Projekt zu beginnen, während die Vertragsverhandlungen noch laufen. Somit wird kostbare Projektzeit gespart. Ein icht zu unterschärtzender Wert, der ja auch vergütet werden muss. Außerdem fehlt mirt noch der Absatz, wo aufgelistet wird, welchen Stand man bei den Vertragsverhandlungen schon erreicht hat und worüber bereits Einigkeit herrscht.
Ich vertrete das Grundprinzip bei Verträgen, dass die "Einseitigkeit" zu vermeiden ist, also Sicherheit für beide Seiten! In Ihrem Beitrag gibt es nur Sicherheit für den Kunden.
Wenn jemand unsicher ist, einen Vertrag schließen zu wollen, dann sollte er auch keinen LOI abschließen.
Viele Grüße
Frank Schulz
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 9 Kommentare vollständig anzeigen
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Frau von Rutha, 30.11.2022, 12:59 Uhr
es würde mich auch interssieren, was passiert wenn während laufendem LoI eine Partei, die im Dienste der anderen tätigt ist, erhebliche Fehler macht, die enorme Verluste bei der anderen Partei verursachen . Wer haftet für den Verlust?
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Intent Soft von Vavilovs Michael, 10.11.2018, 20:51 Uhr
Vorsicht bei diesen Verein. Sie arbeiten mit unsauberen Mitteln. Bin leider drauf reingefallen. Sie setzen einen unter großen Druck. Inkasso usw.
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Autor von Rode Sommerstein, 02.05.2015, 23:57 Uhr
Fragt sich keiner warum das Wort "Grundsatzvereinbarung" oder "Absichtserklärung" im deutschen Rechtswesen als ungebräuchlich erklärt wird, statt dessen ein "Letter of intent" oder "Memorandum of Understanding" als normal gebräuchliche deutsche Vertragssätze gelten? Auch wenn hier vor allem... » Weiterlesen
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1000 Dank von K, 12.12.2014, 12:42 Uhr
sehr hilfreich und verständlich!!
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Vorsicht beim „Letter of Intent“: Ein verbindlicher Vertrag ist schnell ungewollt geschlossen von Georg Dobler, 03.07.2014, 10:05 Uhr
-Sehr gut formuliert -eine sehr gute Information und Hilfestellung
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Gut und hilfreich von Christian B., 20.08.2013, 16:57 Uhr
Ein kurzer aber gut geschriebener und sehr hilfreicher Beitrag zum LOI. Danke
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hilfreich und von eva moro, 11.08.2013, 11:49 Uhr
genau das, was ich für den bevorstehenden Unternehmenskauf dringend benötige. Die Lösung ! Vielen Dank
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danke von Hans-Joachim Vogl, 19.03.2013, 09:10 Uhr
Aussagekräftig und für den nicht im Stoff stehenden verständlich, mfG aus der Bauhausstadt Dessau Hans-Joachim Vogl , Technoplot GmbH
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danke! von R. Aspalter, 16.03.2013, 10:46 Uhr
sehr klar und hilfreich!
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